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wie geht das mit der Übergabe und Formalitäten beim privaten Autoverkauf?
Verkaufe mein Auto privat, der käufer will kommen.
ist es wirklich üblich, dass der Käufer in bar bezahlt? kommt mir irgendwie komisch vor.
was gebe ich dem Käufer dann? Brief? Schein? das Auto?
soll der Käufer das Auto zu sich fahren (auf mein Risiko, denn es ist ja noch auf mich gemeldet) und dann unverzüglich auf sich anmelden, oder sollte ich das Auto vorher abmelden.
ich will kein Risiko eingehen, will dem Käufer aber auch kein Risiko aufdrücken,
was soll ich mir ggf vom Käufer unterschreiben lassen?,
danke schonmal, ist ja sehr komplex
carina
8 Antworten
- ?Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
.
wichtig ist ein kaufvertrag
hier die kostenlosen dokumente auch checkliste zum downloaden:
- Anonymvor 9 Jahren
Barzahlung ist bei Privatverkauf üblich - "nur Bares ist Wahres". Das ist immer noch die sicherste Möglichkeit mit vertretbarem Aufwand.
Wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde (und nur dann), bekommt der Käufer das Fahrzeug mit allen Schlüsseln, die Zulassungbescheinigung Teil 1 und 2 ("Schein und Brief") und ggf. weitere Unterlagen wie HU-Prüfberichte oder dergleichen.
Ob man das Fahrzeug angemeldet übergibt oder nicht, ist Geschmackssache. Häufig läuft alles von der ersten Fahrzeugbesichtigung über Probefahrt, Preisverhandlung und Vertragsschluss innerhalb kürzester Zeit ab - das geht praktisch nur, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist. Andernfalls müsste der Kaufinteressent sich Kurzzeitkennzeichen mitbringen, wenn er eine Probefahrt machen bzw. die Kiste gleich mitnehmen will - dazu ist nicht jeder bereit. Sollte man also im Vorfeld besprechen. Wenn der Vertrag schon steht und es nur um das Abholen geht, könnte der Käufer evtl. auch einen Hänger mitbringen.
Wenn das Fahrzeug angemeldet verkauft wird, kommt üblicherweise ein Passus in den Kaufvertrag, dass es "unverzüglich, spätestens bis zum xx.yy" umgemeldet wird. Außerdem hält man im Kaufvertrag fest, wann genau die Übergabe erfolgt ist. In 99,5 Prozent der Fälle geht damit alles glatt.
Das mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung wurde schon erwähnt und steht eh in jedem Kaufvertragsformular drin, das man sich an jeder Ecke runterladen kann.
- SecretsLv 6vor 9 Jahren
1. Sei nie allein, sondern habe immer einen Zeugen dabei.
2. Lass es überweisen oder fahrt zusammen zur Bank und zahlt es direkt ein, denn häufig ist auch Falschgeld im Umlauf.
3. Vernünftiger Kaufvertrag (Beispiel: ADAC). Lass Dir den Ausweis, etc. zeigen. und notiere die Daten
4. Gekauft wie gesehen (wichtig falls im Nachhinein Mängel auftreten)
5. Genaue Uhrzeit der Übergabe notieren, dann kann der Käufer den Wagen auch selber ummelden. (Beim ADAC Vertrag ist auch direkt eine Info für Versicherung und Strassenverkehrsamt dabei).
6. Für Probefahrt im Vorfeld unterschreiben lassen, dass für evtl. verursachte Unfälle der Fahrer für die Schäden aufkommt
- Anonymvor 9 Jahren
Was immer Du machst, NIE, NIE, NIE ein noch angemeldetes Auto weggeben !!!
Egal, was der Käufer Dir verspricht, egal, was er Dir unterschreibt.
Ein worst case scenario: der Käufer meldet das Auto nicht um. Die Zulassunsstelle schreibt ihn zwar nach einiger Zeit an, aber er reagiert nicht. Ihm werden Sanktionen von der Behörde angedroht, aber ihn juckt das nicht. Unter seiner Adresse ist er nicht aufgreifbar. Er kann also mit dem Auto, welches nach wie vor auf DEINEN Namen, sprich DEINE Versicherung läuft, irgendwo im Urlaub, auf Geschäftsreise, ja auf Diebes- und Hehlertour sein. Rote Ampeln, Geschwindigkeitslimits, Überholverbote, etc. müssen ihn nicht jucken. ER bekommt ja keine Strafzettel.
DIESES ganze Theater hast DU dann erstmal am Hals.
MUSS alles nicht sein, KANN aber. Und so ein Risiko geht niemand mehr ein.
Desweiteren wirst Du ja wahrscheinlich ein anderes Auto auf Dich anmelden. D.h., Du kannst Deinen jetzigen Versicherungsvertrag mit den derzeitigen Konditionen gar nicht mitnehmen. Du mußt einen neuen Vertrag machen, und evtl. vorhandene Schadensfreiheitsrabatte sind somit WEG.
Weiterhin verringert sich für jeden Tag, an dem das Auto noch auf Dich angemeldet ist, der Rückvergütungsbetrag des Finanzamtes. Denn Du hast ja die KfzSteuer bereits für ein Jahr im Voraus gezahlt. Das Finanzamt interessiert sich nicht die Bohne, ob Du hast Auto noch hast oder nicht. Solange es von der Zulassungsstelle keine amtliche Mitteilung bekommt, daß das Auto nicht mehr auf Deinen Namen läuft, bist DU zahlungspflichtig.
Richtig dramatisch wird es, wenn der Käufer einen Unfall verschuldet. Wohlmöglich noch mit Fahrerflucht, oder Personenschäden. Dann MUSS zunächst Deine Haftpflichtversicherung die Schäden regulieren, mit allen für Dich dabei verbundenen Nachteilen.
Soviel zu meiner Vorlesung. KEIN angemeldetes Auto abgeben.
Nächster Punkt: die Bezahlung. Es ist durchaus üblich, daß der Käufer Bargeld mitbringt und dann Zug um Zug Ware gegen Geld den Besitzer wechselt.
ABER: ob das geld, was der Dir in die Hand drückt vielleicht gefälscht ist, weißt EDu nicht. Und beweisen, daß genau dies Geld, was bei Deiner Bank als falsch erkannt wird, das geld des Käufers ist, wirst Du das nie können. Zeugen hin, Zeugen her.
Deshalb: MIT dem Käufer zur Bank gehen. Am Schalter sagen, daß die und die Menge Bargeld auf Dein Konto eingezahlt werden soll. Dann prüfen die die Banknoten sowieso. Ist das geld eingezahlt, und Du hast die Quittung in der Hand, übergibst Du dem Käufer die Zulassungsbestätigungen I und II. (Früher waren das Kfzbrief und Abmeldebescheinigung), und die Schlüssel, evtl. TÜV-Bericht, Serviceheft, Betreibsanleitung, was alles noch so da ist.
Quelle(n): Eigene Erfahrung, und richtig Lehrgeld -im wahrsten Sinne des Wortes- gezahlt. Passiert mir nie wieder. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 9 Jahren
Ihr müsst auf jedenfall einen schriftlichen Kaufvertrag machen, indem Datum und Uhrzeit festgehalten wird! Falls er dann irgendwas blödes anstellt mit dem Auto und die zu dir kommen, kannst du ihnen den Vertrag zeigen und sagen, dass du das Auto genau zu diesem Zeitpunkt verkauft hast und nicht dafür verantwortlich bist.
Das Ummelden macht normalerweise der, der sich das Auto gekauft hat. Allerdings solltest du deiner Versicherung bescheid geben, damit die wissen, dass du nun kein Auto mehr hast, also auch nicht weiterhin zahlen musst.
Ihm mitgeben tust du natürlich das Auto, alle Schlüssel, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein.
Man kann auch alte Rechnungen oder so mitgeben. Unterlagen zur Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung würde ich auch ihm geben.
- AndreLv 6vor 9 Jahren
was noch sehr wichtig ist,schreibe in den kaufvertrag rein : Da es sich hir um ein Privatverkauf handelt ist jegliche Garantie ,Rücknahme oder Gewehrleistung ausgeschlossen,! Für nach dem kauf festgestellte Mängel oder Schäden ist der Verkäufer nicht mehr haftbar zu machen.
wenn sich der käufer nach dem kauf beschwert bist du aus dem schneider .manche versuchen noch nach dem kauf geld rauszuholen.manche drohen dann mit rechtanwalt usw.
am besten du hast bei dem verkauf noch ein paar zeugen dabei.das ist immer besser.
- TillLv 4vor 9 Jahren
Also
1. Druck dir einen Kaufvertrag aus findest du auf Autoscout oder mobile.de
2. Melde dein Auto ab an dem Tag an dem du es verkaufst dann kann der noch bis 0:00Uhr fahren
3. Bargeld ist ok nur prüf ob es echt ist mit Stift oder Blacklight
4. Der Käufer bekommt den Brief und den Schein
5. Viel Spass mit der Kohle :-) hier noch ein Kaufvertrag
- swissnickLv 7vor 9 Jahren
Na hoffentlich zahlt der Käufer bar, alles andere ist unsicher. Die bewährte Version ist tatsächlich immer noch "Ware gegen Geld" - wobei zur Ware der Brief mit Schein gehört.
Vorher abmelden ist unpraktisch, denn wie genau soll der Käufer das Auto denn von Dir zu ihm fahren können? Und was tust Du, wenn der Käufer dann einfach nicht kaufen will? Am besten vereinbaren, dass das Fahrzeug innert 2 Tagen abgemeldet wird, schriftlich. Oder notfalls mit ihm zum Amt gehen zwecks Abmeldung.
Und auch schriftlich festhalten, dass das Fahrzeug wie gesehen und probegefahren verkauft wird, dass es Deines Wissens aktuell keine Mängel hat und auch keinen Unfall hatte (beides natürlich nur, wenn zutreffend).
So ist das Risiko relativ klein - ansonsten kannst Du online Muster-Kaufverträge für privat-zu-privat finden.