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Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt für meinen 18jährigen Sohn?

Hallo,

ich bin unterhaltsberechtigt von meinem Ex-Mann. Mein Sohn wohnt bei mir und ist noch auf dem Gymnasium. Mein Ex-Mann vertritt die Auffassung, er dürfe das Kindergeld von 184,00 Euro, das ich für den Jungen erhalte, vom Unterhalt (Regelsatz 537,00 Euro) abziehen. Ist seine Auffassung richtig?

4 Antworten

Bewertung
  • Anna
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wie wird das Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet?

    1. bei minderjährigen Kindern:

    Bekommt der betreuende Elternteil das Kindergeld (meistens die Mutter), so kann der unterhaltspflichtige Elternteil (meistens der Vater) die Hälfte dieses Kindergelds auf den Unterhalt, der zahlen muss, anrechnen.

    Derzeit beträgt das Kindergeld z.B. für die ersten beiden Kinder jeweils 184,- Euro. Die Hälfte davon, also 92,- Euro, kann der Unterhaltspflichtige vom Kindesunterhalt abziehen.

    Steht also z.B. in der Tabelle, dass der Vater 419,- Euro Unterhalt schuldet, so muss er tatsächlich nur 419,- Euro ./. 92,- Euro = 327, - Euro zahlen.

    Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld 190,- Euro. Der unterhaltspflichtige Elternteil, der das Kindergeld nicht bekommt, kann also für das dritte Kind 95,- Euro vom Tabellenbetrag abziehen.

    Ab dem vierten Kind beträgt der Unterhalt sogar 215,- Euro, so dass der Unterhaltspflichtige ab dem vierten Kind 107,50 Euro vom Tabellenbetrag abziehen kann.

    Wer den danach tatsächlich zu zahlenden Unterhat nicht selber ausrechnen will, kann den Zahlbetrag dem Anhang zur Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

    2. bei volljährigen Kindern:

    Für die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern gilt folgendes:

    Das Kindergeld gilt als Einkommen des volljährigen Kindes und verringert dadurch seinen Unterhaltsbedarf. Beispiel: Das Kind studiert und hat deshalb grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsbedarf von 670,- Euro. Nach Abzug des Kindergeldes, das dem Kind zusteht, verringert sich dieser Bedarf auf 486,- Euro. Dieser verringerte Bedarf ist sodann auf die beiden Eltern aufzuteilen.

  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nicht ganz. Er darf das hälftige Kindergeld anrechnen. Nicht das ganze.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    nein das ist nicht richtig

    er darf dir nicht aber frage lieber einen Anwalt

    ist besser so und viel Glück das du rechts bekommst

    Quelle(n): familie
  • vor 9 Jahren

    Keine Ahnung. Ich würde sagen er sollte den gesamten Betrag überweisen, wenn er es nicht macht einfach einmal bei der Stelle die das Kindergeld bezahlt nachfragen, die haben sicherlich nicht zum ersten mal damit zu tun.

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