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Ersatzgerät bei Smartphone-Reparatur?
Hallo.
Ich muss mein Smartphone zur Reparatur bringen, da eine Taste nicht mehr funktioniert. Ich denke dass das über die normale 2-Jahres-Garantie laufen wird.
Nun habe ich schomal dort angerufen wo ichs gekauft hab und wollte wissen, auf was für eine Zeit ich mich einstellen muss, die die Reparatur in Anspruch nehmen wird. Antwort: kommt drauf an, vielleicht 3 Wochen.
Bekomme ich für diese Zeit ein Ersatzhandy (besteht vielleicht sogar eine Verpflichtung zum Ersatz)? Und ist im Falle eines Ersatzes mit einem Smartphone zu rechnen oder eher mit einem älteren Modell?
Ausserdem würd ich gerne wissen ob man sagen muss, wie der Schaden zu stande gekommen ist.
Desweiteren möchte ich gerne wissen ob ich meinen Schwiegervater mitnehmen muss, wenn ich das Smartphone zur Reparatur abgebe. Denn mein Schwiegervater steht auf der Rechnung, da er das Smartphone damals in meiner Anwesenheit gekauft und bezahlt hat.
Ich schaffe es frühstmöglich am Montag, wenn nicht sogar noch später, das Handy wegzubringen und möchte vorher schonmal ein paar Infos einholen.
Ich gehe mit dem Smartphone in den Saturn in Sankt Augustin, dort haben wir es auch gekauft. Vielleicht habe ich ja Glück und es war jemand schon mit nem ähnlichen Fall dort...
2 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Recht auf ein Ersatzhandy: Nein, Das Bereitstellen eines Ersatzhandys ist reine Kulanz des Händlers.
Angaben wie der Schadensverlauf war: Ja, falsche Angaben, wenn diese verifiziert werden können, führen zum Erlöschen der Garantie.
Mitführen des Schwiegervaters zu Rep. Abgabe: Nein
tm
Quelle(n): Juraforum - SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Dein Schwiegervater musst Du nicht mitbringen. Ertsatzhandy oder Ãbernahme von Grundgebühr etc steht Dir nicht zu