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Bedarf es einen UN-Mandat bei einem Nato-Einmarsch?

Update:

*einem

2 Antworten

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    Völkerrechtlich gesehen bedarf es bei jeglichem Einmarsches fremder Truppen auf ein Staatsgebiet (sofern es sich dabei nicht um einen Verteidigungsfall handelt) eines UN-Mandates, welches im Falle der „Bedrohung des Weltfriedens“ durch den betreffenden Staat verhängt werden darf.

    Ob sich die NATO oder andere Akteure faktisch daran halten ist eine andere Frage.

  • vor 9 Jahren

    Hey Lea 01,

    in welchem Zusmmenhang stellst Du Deine Frage?

    Grundsätzlich war die NATO als Vertedigungsbündnis während des Kalten Krieges konzipiert.

    Nach der Beendigung dieses Konfliktes änderten sich die Aufgabenstellungen.

    De Mitgledsstaaten der NATO können selbst ihre Armeen einsetzen, ausserhalb der NATO. Das geschah beispielsweise 1983 während der Falkland-Krise zwischen GB und Argentinien.

    Für den Einsatz von Streitkräften innerhalb der NATO stimmen sich die Regierungen mt dem Generalsekretär der NATO sowie den ausführenden Kräften ab. In Lybien beispielsweise setzten Frankreich, GB und die USA - letztere zögerlich - ihre Streitkräfte ohne NATO-Mandat aus. Allerdngs war dieser Einsatz durch UN-Resulotionen "gedeckt".

    Anfang der 1990er Jahre setzte sich die NATO aufgrund eines Beschlusses der NATO-Staaten in den Krisengebieten des ehemaligen Jugoslavien in Bewegung, wobei für diesen Einsatz nur teilweise UN-Beschlüsse bestanden.

    1991 erfolgte ein Einsatz von einer Koalition einiger NATO-Mitglieder sowie arabischer Anrainerstaaten in der Kuwaitkrise, wobei, trotz entsprechender UN-Mandatierung einige NATO-Mitglieder wie etwa D-Land oder die Türkei diesen Einsatz als falsch ablehnten.

    In Afghanistan kämpfen NATO-Truppen aufgrund des NATO-Verteidigungsfalles, weil die USA sich durch AQ angegriffen sahen. Der Einsatz der Special Forces, zu denen auch die KSK gehören, erfolgt auf alleinige Initiative der NATO, während der Großteil der Truppen jedoch gleichzeitig aufgrund eines UN-Mandates handeln. Es bestehen also mindestens zwei Hauptmandate.

    Grundsätzlich ist ein entsprechendes UN-Mandat immer wünschenswert, allerdings beruft die UNO ihre Mitglieder zur Unterstützung, wobei entsprechende Mandate aufgrund der Vetomächte, die häufig unterschiedliche Ziele verfolgen können, eher die Ausnahme bilden.

    Wenn Du nun meinst, das klinge kompliziert, so lasse Dir gesagt sein, ja, es ist kompliziert.

    Hoffe, die Antwort hilft Dir etwas weiter.

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