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Umzug durch zu klein(e) (gewordene) Wohnung Jobcenter. Hoffnung?

Hallo.

Der Sachverhalt gestaltet sich wie folgt. Ehepaar mit einem Kind 2 1/2 Jahre. Ich bin Student, meine Frau erhält Leistungen vom Jobcenter.

Derzeit wohnen wir in einer Zwei-Raum-Wohnung von 38qm. Als unser Kind geboren wurde, war das noch kein Problem, da wir auch keine großen Ansprüche haben und als Hartz IV Empfänger auch nicht haben sollten.

Nun wird unsere Kleine immer größer und die Umstände immer beengender. Ich habe mich auf Wohnungssuche begeben und eine Wohnung gefunden, die gemäß den hier vom Jobcenter festgelegten Bestimmungen, weder die Warmmiete noch die qm Zahl überschreitet.

Nachdem ich heute lange im Netz geschaut habe sind mir einige Sachen im Gedächtnis geblieben. Unter anderem werden Anträge abgelehnt, da man bisher ja auch so gewohnt hat und es auch weiterhin so gehen sollte. Im besonderen Fall, wird der Umzug bewilligt, wenn durch Familienzuwachs der Wohnraum zu klein wird. Dies ist bei uns nicht der Fall auch wenn der Wohnraum zu klein ist.

Ich weiß, dass man einen Termin beim Sachbearbeiter machen soll, was ich morgen auch tun werde. Nur möchte ich mal die Frage in den Raum stellen, ob denn allgemein die Hoffnung besteht auch wenn wir keinen Familienzuwachs haben.

Wie soll ich beim Sachbearbeiter argumentieren? Die Wohnung ist zu eng um ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen? Die Kleine braucht ein eigenes Zimmer?

Fakt ist, dass die Kosten mit der neuen Wohnung steigen werden und das ja nicht im Sinne der Kostenminderung ist.

Ich bin über jeden Hinweis sehr dankbar.

Update:

Nachtrag: Bei meiner Frage handelt es sich um den vom Jobcenter genehmigten Umzug* gemäß § 22 Abs. 4. bei dem dann die neuen (höheren) Kosten auch gezahlt werden und die Kaution in Form eines Darlehens an den Vermieter gebracht wird.

*Ich bin mir im Klaren darüber, dass man immer umziehen darf, die Mehrkosten, sofern nicht vom Jobcenter genehmigt, dann aber selbst tragen muss.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du brauchst Dir keine großartigen Argumente einfallen lassen.

    Sag wie es ist ...

    Guck mal das gilt z.B.: in Hannover: http://www.hannover.de/data/download/RH/jobcenter/...

    Da stehen 3 Personen 75 qm zu ... Ein Umzug sollte somit nicht im Wege stehen.

    Sollten die sich quer stellen kann Deine Freundin eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Sie kann zum Amtsgericht gehen, sich dort einen Rechtshilfeschein holen und dann damit zu einem Anwalt ihrer Wahl gehen der im schlimmsten Fall 10 € Gebühr kassiert. Der macht dann alles weitere.

    WICHTIG: Wenn nein, dann soll sie sich das schriftlich geben lassen.

    Viel Glück euch !

  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Mit 3 Personen ist die Wohnung "überbelegt".

    Das Kind hat tatsächlich ein Recht auf ein eigenes Zimmer. Selbst ohne Kind und ohne dich hätte deine Freundin Anspruch auf 45m²! Mit Kind 60m².

    Du selbst zählst ja für das Amt nicht, weil du dich selbst finanzieren musst.

    Macht euch nicht zu viele Gedanken wegen dem Termin beim Sachbearbeiter. Lasst euch nur nicht wegschicken. Es kann sein (manche Sachbearbeiter arbeiten so, als wär es ihr Privates Geld, was da verbraucht wird), dass er euch wegschicken will. Dann besteh darauf einen schriftlichen Antrag stellen zu dürfen. Grund: Ein schriftlicher Antrag muss schriftlich beantwortet werden. Und alles,was schriftlich ist, muss sich am Gesetz orientieren. Mündliche Aussagen kann der Sachbearbeiter später leugnen und so tun, als hätte das Gespräch nie stattgefunden.

    Also geh zunächst freundlich ins Gespräch und bitte um Unterstützung beim Umzug. Die Wohnung ist viel zu klein für drei Personen. Ihr müsst umziehen. Normalerweise würde der Sachbearbeiter euch ein "Mietvorblatt" geben, dass dann der Vermieter einer neuen Wohnung, wenn ihr eine gefunden habt, ausfüllen muss (da stehen die m² und der Mietpreis drauf). Mit dem Mietvorblatt gehts wieder zum Amt, dass dann den Umzug "gestatten" muss. Bis zu 60m² bei maximal 4,5€/m² Kaltmiete (so ist es bei uns in der Gemeinde, kann sein, dass es bei euch ein bisschen anders ist, je nach Mietspiegel) werden auf jeden Fall für deine Freundin und das Kind übernommen.

    Wenn ihr mehr braucht, weil ihr ja zu dritt seit, musst du aus deinem studentischen Einkommen den Mehrpreis bezahlen.

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