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Höllenlärm in Wohnung wegen Kneipe?

Eine Bekannte von mir ist in eine Wohnung eingezogen, 1. Stock. Untendrunter ist mittlerweile eine Sportkneipe (Tischfußball, Darts etc.), beim Einzug war es noch eine Pizzeria. Dort werden am Wochenende, aber auch unter der Woche oft Partys veranstaltet, die Musik hört man im ganzen Haus und oft unterhalten sich die Betrunkenen noch laut tief in der Nacht vor dem Haus.

Auf Beschwerden haben die Betreiber bisher nur geantwortet, dass sie ja Geld verdienen müssten. Allerdings gibt es im Haus auch Leute, die am nächsten Tag arbeiten müssen, Krankenschwester z.B. Müsste man hier nicht eigentlich die Miete mindern können? Privatpersonen dürfen ja höchstens 2 Stunden musizieren am Tag, und nachts muss Ruhe sein. Aber darf eine Kneipe, nur weil es gewerblich veranstaltet wird, auch unter der Woche so einen stressigen Lärm (Schlager) veranstalten?

Update:

@Bonnie: Nicht jeder kann sich immer aussuchen, wo er wohnen will, wie es möglicherweise bei dir der Fall ist.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Bei einem Mangel darf der Mieter die Miete ab dem Zeitpunkt mindern, ab dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel erlangt hat. Die Miete wird von der Bruttowarmmiete gemindert. Auf die Minderung hat der Vermieter keinen Anspruch mehr. Die geminderte Miete kann der Vermieter vom Verursacher einklagen.

    Das AG Berlin-Schöneberg hat für eine Lärmbelästigung durch eine Gaststätte bis weit in die Nacht hinein MM 1995, 28 eine Minderung von 50% eingeräumt.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 9 Jahren

    Da ist auf jeden Fall eine Mietminderung drin. Je nach Lautstärke und Entscheidung kann das Urteil aber unterschiedlich ausfallen. Beispiel-Fälle findest du hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm...

    Wende dich am besten an einen Anwalt oder an den deutschen Mieterbund: http://www.mieterbund.de/wohnungsmaengel_mietminde...

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Das ist lächerlich von deiner Bekannten.

    Das sind genau solche die in die Nähe von Flughäfen ziehen und sich dann über Fluglärm beschweren.

  • Remo
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Ab 22h muss der Inhaber vor der Tür für Ruhe sorgen. Ebenfalls ist ab 22h im Haus für Ruhe zu sorgen. Wenn nicht, würde ich an ihrer Stelle einfach mehrfach die Polizei rufen und mich wegen Lärmbelästigung beschweren. Die Besitzer haben kein Anrecht auf laute Musik und laute Leute. Das Argument, dass sie Geld verdienen müssen, ist irrelevant. Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die sie aber weder haben noch bekommen werden, wenn sie sich in einer Wohngegend befinden. Die müssen sich einen anderen Standort suchen. Für die Besitzer ist das zwar schade, aber ihr seid im Recht.

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  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ehrliche Meinung ?

    Wenn man so dumm oder naiv ist, über einen Gewerberaum wie eine Pizzaria, Kneipe usw. zu ziehen, darf man sich hinterher nicht über den Lärm wundern.

    Da hilft nur ausziehen. Was willst du sonst machen ? Dich mit denen anlegen, herumstreiten, Anwalt einschalten, Lärmprotokoll erstellen, Gutachter hinzuziehen, der den Lärmpegel bestimmt. Dann mit dem Ohr an der Wand liegen und hoffen, das die Gäste unten ruhig sind? Du wirst dir den Geschäftsinhaber zum Feind machen, die Gäste werden dich als Querulanten ansehen und du wirst ein Spießrutenlaufen ohne Ende haben. Recht haben und Recht bekommen. Am Ende gewinnst du vielleicht und bist mit den Nerven am Ende, wenn du Pech hast, geht der Stress erst richtig los ( Dreck im Briefkasten, Kratzer am Auto usw. ), wir kennen das ja.

    Es ist schwierig Gästen den Mund zu verbieten, und wenn werden sie wegbleiben und du erntest den Unmut des Betreibers. Meiner Meinung nach ist umziehen die einfachste Lösung, denn wirklich Ruhe wirst du dort nie haben. Auch wenn du im Recht bist, musst du dieses später sicherlich ständig durchsetzen müssen, immer wieder runter gehen und Bescheid sagen, das es zu laut ist, das du im Recht bist usw.

    Das ist es nicht wert, dort wohnen zu bleiben, meine Meinung.

  • vor 6 Jahren

    Natürlich ist dem etwas hinzuzufügen. Trotz Gewerbe im Haus, darf der Mieter nicht belästigt werden. Es ist Sache des Vermieters vernünftig zu isolieren. Mietminderung, Geld sparen und ausziehen.

  • vor 9 Jahren

    Soweit ich weiß (zungenkoeder möge mich ggf. korrigieren) hast Du keinen Anspruch auf Mietminderung, da ja der Sachverhalt "Wirtschaft im Haus" bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nach dem Gewerbemieterwechsel ist eine Mietminderung möglich. Eine Pizzeria macht sicher weniger Lärm als eine Sportkneipe. Der Vermieter muss was am Lärmschutz tun.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Man kann die Miete mindern und ab 22.00 Uhr,gilt auch für Kneipen,Zimmerlautstärke verlangen.Andernfalls,öfter die Polizei rufen.

  • vor 9 Jahren

    Mietminderung ist auf jeden Fall möglich -- du könntest dich auch beim örtlichen Mieterschutzverein erkundigen

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