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Schulausschluss für einen 7jährigen?
Mein Ekel besucht die 2. Klasse einer Grundschule. Bei einer in der Klasse unterrichtenden Lehrerin hat er den Unterricht schon ein paarmal massiv gestört und es erfolgten Gespräche. Jetzt hat er auf die Frage: Was machen wir an Ostern? geantwortet: ******. Er weiß nicht, was das ist und wollte einen Spaß machen, was natürlich überhaupt nicht geht. Nun bekommt er einen Verweis und hat einen Tag Schulausschluss. Ist das rein rechtlich vertretbar?????
5 Antworten
- YiggaLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Dein Ekel??? Das trifft`s ja ganz gut.
Ja, natürlich ist das rechtlich vertretbar.
Die Schule ist ja nicht für seine Erziehung zuständig (was immer noch unglaublich viele Eltern denken und erwarten). Die Schule ist für die Bildung der Kinder zuständig. Und dein Enkel scheint diese Bildungsvermittlung auf ganz besondere Art und Weise zu unterstützen.
Erzogen werden muss er von seinen Eltern.
Und ein Kind von 7 Jahren, das nicht weiß, was das "Sternchen-Wort" bedeutet, es aber trotzdem benutzt, tut es nur aus einem Grund: es will provozieren, weil es irgendwie mitbekommen hat, wie die Leute auf das "Sternchen-Wort" allgemein reagieren und dass es in der Schule nicht gesagt wird bzw. werden darf.
Stellt sich pädagogisch also die Frage: weshalb will das Kind provozieren?
Und das lässt sich genauso auf die störenden Situationen davor beziehen.
Und wenn die Pädagogen zu der Ansicht gelangen, dass die Provokationen aufgrund falscher Erziehung bzw. antiautoritärer Maßnahmen im Elternhaus basieren, ist die Strafe durchaus angemessen, denn so kann man die Eltern in die Pflicht nehmen. Anders können sie ja nicht gezwungen werden, sich um ihr Kind zu kümmern. Und gleichzeitig merkt sich auch der Kleine, dass er da eine Grenze mehrfach überschritten hat.
Du musst dir nur mal vorstellen, wie es weitergeht, wenn keine Maßregelungen dazu getroffen werden! Was macht er wohl in 4 Jahren, wenn er mal wieder seine "5 Minuten" hat und was macht er in 8 Jahren, vllt. auch ausßerhalb der Schule, wenn er jetzt nicht lernt, wie weit er gehen darf! Aus unserer erwachsenen Sicht ist das vllt. unerheblich oder hart bestraft. Aber nicht für den Jungen. Das muss sitzen und er muss sich einprägen, dass er mit Fehlverhalten nicht weiterkommt.
Daher ist der Tagesschulverweis eine völlig gerechtfertigte Maßnahme.
Quelle(n): Ich arbeite an einer Schule. - Anonymvor 9 Jahren
Ja - denn Kinder sind das Spiegelbild ihrer Eltern. Und wenn von den Eltern nichts kommt, dann kann und darf man von den Kindern nichts erwarten. Sprichwort: "Eigene Kinder kommen nicht auf andere Leute".Wenn das öfters jetzt passiert, dann schaltet sich das Jugendamt ein. Vielleicht wäre das ja jetzt schon das beste!
- vor 9 Jahren
Sofort in den Jugendknast für ein Wochenende .....damit er Respekt lernt der ist der ganzen Jugend heut abhanden gekommen !
Aber wie der Herr so sei Gscherr sagt man ja auch ....
- Janet MLv 7vor 9 Jahren
Was soll das ******denn heiÃen? Schreibs mal mit einem Punkt dazwischen oder so, damit man sich ein Bild von dem bösen Wort machen kann.
Auf jeden Fall sollte man aber als Eltern das Gespräch mit der Lehrein suchen!
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- Anonymvor 9 Jahren
Ja.