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Anonym
Anonym fragte in Freizeit & SpieleHobbys · vor 9 Jahren

..unter welchen voraussetzungen dürfen jugendliche und erwachsene segway fahren...?

...bitte mit quelle, hab schon -zig verschiedenen versionen gehört...z.b. hat mit gestern ein touranbieter gesagt:

...ab 15, mit mofaführerschein und erwachsene könnten ohne jegliche qualifikation fahren...

...das fand ich doch etwas befremdlich....

3 Antworten

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  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Da eine verkehrsrechtliche Zulassung fehlte, war Segway-Fahren auf öffentlichem Grund zunächst verboten. Dies stand den Zielen der Bundesregierung entgegen, (Elektro-)Mobilität, Innovation und Umweltschutz zu fördern. Die ersten Segway-Genehmigungen wurden im Juni 2006 in Hamburg für die Durchführung von Stadtrundfahrten erteilt und ab April 2007 im Saarland für private Segway-Besitzer. Nach und nach folgten weitere Bundesländer und gestatteten die lokale Nutzung mit unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Ausnahmegenehmigungen. Im Dezember 2007 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen.

    Seit dem 25. Juli 2009 erlaubt die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“ (MobHV) die Segway-Nutzung in ganz Deutschland. Solange das Typgenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird den Fahrzeugen nach technischer Einzelprüfung (Bremswirkung, Licht, Glocke) eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt (§ 2 MobHV und § 21 StVZO).

    ""Zum Betrieb des Segways sind die Berechtigung zum Führen eines Mofas sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich.""

    Das Fehlen der Versicherung kann gem. § 6 PflVG als Straftat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Segway-Halter haben einen Anspruch auf Versicherung (Kontrahierungszwang gem. § 5 Abs. 2 PflVG), dem sich die Versicherungsunternehmen nicht entziehen können; abgelehnte Versicherungsanträge führen aufgrund der gesetzlichen Annahmefiktion aus § 5 Abs. 3 und 4 PflVG trotzdem zu einem rechtsgültigen Versicherungsverhältnis.

    Das Fahren des Segways ist nach der Verordnung nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen zulässig. Wenn solche nicht vorhanden sind, dann darf innerorts auf der Fahrbahn gefahren werden, außerorts nur auf der Fahrbahn, wenn die Straßen nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind (§ 7 MobHV).

    Nachtrag: "Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Ihrer Eltern oder sonstiger Aufsichtspersonen Segway's mieten und fahren." Dies bezieht sich allein auf die nicht volle Geschäftsfähigkeit Jugendlicher (sie dürfen keine Mietverträge abschließen) und hat keinen Ansatz in den gesetzlichen Bestimmungen zum Fahren des Segways. Auch hier wird nur auf die Berechtigung zum Führen eines Mofas hingewiesen http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2009-...

  • Fritzi
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Die SEGWAY-Vermietung setzt ein Mindestalter von 15 Jahren und einen Mofa-führerschein voraus.

    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Ihrer Eltern oder sonstiger Aufsichtspersonen Segway's mieten und fahren. Achtung, das gilt nicht für den Erwerb der SEGWAY-DRIVER-CARD!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    nüchtern mein Lieber, nüchtern........

    Quelle(n): µ
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