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Auto ohne Kennzeichen zulassen?
Hallo,
Ich hab folgendes Problem:
Und zwar, habe ich mir ein gebrauchtes Auto von Privat gekauft. Nun hat der Verkäufer gemeint, sobald ich daheim bin, soll ich Ihm das Kennzeichen zuschicken. (durfte sein Kennzeichen zum heim fahren benutzen).
Das hab ich auch getan.
Dann ist mir aber, 1 Tag späte, eingefallen, dass ich das Kennzeichen zum Ummelden benötige.
Jetzt meint der Verkäufer aber, dass Kennzeichen ist noch nicht angekommen. (versendet am Sonntag in der Packstation via DHL. Leider als Päckchen, so das keine Sendeverfolgung möglich ist).
Was kann ich jetzt tun? Wie kann ich das Auto jetzt zulassen? Ich hab alles, bis auf die Kennzeichen hier, falls das wichtig ist.
8 Antworten
- ?Lv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Hammerwiederwasgelernt! Geh zur Zulassungsstelle und klär das da ab. Du musst sowieso dorthin.
- ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆Lv 5vor 9 Jahren
Neue Kennzeichen gibt die zulassungsstelle aus ,dein Problem ist der Verkäufer
- k lLv 5vor 9 Jahren
Tja jetzt hast du ein Problem.
Was will der Käufer mit den Kennzeichen? Denn ohne Papiere kann er den Wagen nicht abmelden, und du kannst ihn ohne Nummernschilder nicht ummelden.
Dann musst du zur Polizei, die Schilder als Verloren melden, dann bekommst du eine Bescheinigung von der Polizei und dann geht es erst mit der Ummeldung.
Warum hast du den Wagen nicht umgelmeldet, und dann die Abgestempelten Schilder den Verkäufer zugeschickt? Das wäre logischer gewesen.
Wenn du Pech hast musst du noch eine Weile warten bis die Post das ok gibt das die Schilder nicht mehr da sind. Aber ohne Polizei geht nichts.
Denn wenn sie weg sind, kann damit eine Straftat gemacht werden, und somit ist die Polizei zuständig.
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- Anonymvor 9 Jahren
Rote Schilder vom Verkehrsamt holen und dann Anmelden,schon läuft alles und neue Nummernschilder bekommst du dann auch...
Quelle(n): eigene erfahrung... - vor 9 Jahren
Also,
zu deiner Frage: dein Verkäufer hat kein Recht an den Kennzeichen (im Gegenteil, du benötigst sie bei der Ummeldung!). Er hat und braucht lediglich euren Kaufvertrag.
Du benötigst allerdings zum Anmelden Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie HU/AU-Bescheinigungen (ansonsten kann der TÃv dich nochmal 80+ Euronen kosten!).
Versäumst du, Brief und Schein einzufordern und in Besitz zu nehmen ... ok, DANN hast du ein PROBLEM!
Mit den Dokumenten solltest du das Fahrzeug problemlos auf dich zulassen können.
Siehe auch hier:
Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle und bei seiner Versicherung als verkauft zu melden. Es reicht normalerweise eine Kopie des Kaufvertrages. Gegebenenfalls verlangen die Zulassungsstellen auch das Original ... aber das soll Sorge des Verkäufers sein!
Warum? - Weil er damit aus der Steuerpflicht und seiner Haftung entbunden wird. PUNKT!
Es müssen Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) an den Käufer (also dich!) übergeben worden und dies auch aus dem Kaufvertrag ersichtlich sein. Ebenso muss der Name und die Anschrift des Käufers (von dir!) klar sein.
Damit ist der Verkäufer aus der Sache raus - versäumt er irgendwas davon, kann es sein, dass er unnötigerweise noch Steuern oder Versicherung zahlt oder sogar für Schäden verantwortlich ist, die der Käufer (also du!) verursachst!
Viele liebe GrüÃe,
Alexander
- vor 9 Jahren
Hi,du brauchst von Verkäufer die Abmeldebestätigung und Fahrzeugbrief.Er kann das Auto nicht ohne KFZ-Brief abmelden,und du nicht anmelden.
- Mr. MarlboroLv 6vor 9 Jahren
Das Kennzeichen bleibt immer beim Fahrzeug, es sei denn das Fahrzeug wechselt von Stadt in Landkreis, oder in eine andere Stadt.
Was Du unbedingt machen muÃt ist eine Ummeldung des Fahrzeugs.
Der Vorbesitzer darf nur eine Ummeldungsbestätigung verlangen, aber nicht die Nummernschilder.