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Fragen zum Mietrecht bzw. Kündigung Wohnung?
Hallo.
Kurz erklärt: Ich hab meine Wohnung zum 31.05. gekündigt und beim selben Vermieter einen Vormietvertrag letzten Dienstag für eine größere Wohnung ab 01.05. unterschrieben. Der Hauptmietvertrag folgt bei Schlüsselübergabe mitte April. Ich habe aber jetzt private Probleme, dass ich nicht in der Lage bin auszuziehen. Kann mir jmd sagen, ob ich meine Kündigung für meine derzeitige Wohnung wieder zurückziehen kann? Und ob ich die neue Wohnung kündigen kann, obwohl der Vertrag erst ab 01.05. läuft. Bin gerade ziemlich durcheinander. Würde mich über Antworten freuen.
4 Antworten
- MerlinLv 4vor 9 JahrenBeste Antwort
1, Die Kündigung kannst du nicht zurückziehen. Jedoch könntest du mit deinem jetzigen Vermieter verhandeln, ob er bereit ist, sie sozusagen als gegenstandslos zu betrachten. Der Vermieter ist aber hierzu nicht verpflichtet.
2. Es kommt darauf an, ob im Vorvertrag eine Vereinbarung über eine Kündigung vor Vertragsbeginn getroffen wurde. Wenn ja, gilt nur diese.
Wenn nein: Du kannst den Vertrag bereits jetzt kündigen, musst aber die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten (3 Monate). Das heißt, wenn der Beginn des Mietverhältnisses vor Ende der Kündigungsfrist liegt, musst du für den restlichen Zeitraum Miete bezahlen.
- vor 9 Jahren
Das solltest du mit deinem Vermieter abklären und auf seine Kulanz hoffen, denn wenn du den neuen Vertrag schon unterschrieben hast, dann ist der gültig, genau wie die Kündigung.
- PunkLv 5vor 9 Jahren
Ohne genaue Kenntnis der Vertragslage ist jede juristische Auskunft hier sinnlos.