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Bigdaddy fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 9 Jahren

alimente neu berechenen.?

das jugendamt hat mir eine schreiben zugesendet ,sie möchte die zahlung neu berechnen !

meine frage ist : warum wollen sie das einkommen meiner jetzigen freundin wissen ? und für was ? und ist das rechtlich ??

Update:

habe eben einen zettel dabei wo das oben steht " in meinem haushalt sich folgende personen (auch lebensgefährtin):

familien name, anschrift,geb.datum,familienstand und einkommen

Update 2:

lebenspartnerschaft eintragen . weiß ich nichts davon ..aber man weiß es ja nie ...wie könnte ich das gemacht haben oder wie macht man sowas ?

Update 3:

meine ex wohnt nicht bei mir ...!

5 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    "lebenspartnerschaft eintragen . weiß ich nichts davon "

    Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" ist die so genannte Homo-Ehe und ausschließlich zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen möglich. Das wird es also sicher nicht sein.

  • vor 9 Jahren

    Gut es ist ja richtig, das die Mitbewohner in Deiner Wohnung mit belangt werden- nicht damit sie auch was bezahlen sollen aber dadurch wird die Miete und Fixkosten geteilt also hast du weniger Abgaben von deinem Einkommen

    Wenn Deine Ex es beweisen kann das sie bei Dir wohnt - dann gebe sie auch an, sonst kann es wirklich ärger geben mit dem Amt

    Wenn sie bei Dir gemeldet ist- kommst Du auch nicht drumrum

  • Monika
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Eine Neuberechnung ist auf Antrag der Mutter jederzeit möglich.

    Außerdem könnte dein Kind in die nächste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle gerutscht sein.

    Siehe hier:

    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddo...

    Das Einkommen deiner Freundin spielt dabei keine Rolle, außer :

    - ihr hättest eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder

    - seit verheiratet oder

    - hättet ein gemeinsames Kind für das ihr beide wiederrum unterhaltspflichtig wärt.

    Letzteres wäre in einem sogenannten Mangelfall entscheidend, wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt beider Kinder abzudecken.

  • vor 9 Jahren

    Karl hat absolut Recht!

    Das geht die überhaupt nichts an!

    Genauso wenig, wie die das Einkommen des evtl. neuen Partners deiner Ex zu interessieren hat!

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  • Karl
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    das einkommen deiner freundin geht das jugendamt nichts an.

    es sei denn du bezahlst ihr irgend wie lohn oder gehalt fals du selbstständig bist.

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