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Fundgegenstande wurde nicht abgeholt?
Vorerst etwas zur Situation:
Ich habe vor einem halben Jahr 20 Euro in meiner Schule gefunden. Wie es ein freundlicher Kerl wie ich mache, hab ich sie zum Sekretariat gebracht. Nach 2 Monaten hatte das Geld keiner geholt, also gehört es theoretisch mir. Hab ich aber nie bekommen.
Gestern sagt mein Klassenvorstand zu mir ich soll das Geld holen und für die Schulprojekte spenden (das hab ich übrigens vor 3 Monaten auch gesagt das ich das will, weil ich dem bürokratischen Scheiß aus dem Weg gehen wollte).. aber ich habe mich umentschieden.
Die Olle im Sekretariat hat gesagt ich soll nen Bericht über das Finderlohngesetz schreiben.
So, jetzt meine Frage an euch. Kann mir jemand weiterhelfen das ich diesen Dreck endlich hinter mir habe? Ein bisschen Aufklärung in Hinsicht ob das Geld jetzt mein Eigentum ist, ob ich es spenden muss und ein kleiner Auszug aus dem Finderlohngesetz für Österreich wäre super, denn ich weiß nichtmehr weiter.
Danke schoneinmal vorab für alle Antworten.
7 Antworten
- HelgaleLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Bei uns in Deutschland hast Du nach 6 Monaten Anspurch auf das Geld. Du hast es gefunden und wenn es keiner holt, gehört es Dir. Ansonsten hast Du Anspruch auf 10 % Finderlohn, wenn die 20 Euro jemand Anderem gehören. Eine Spende ist freiwillig, das liegt dann an Dir. Frage doch Deinen Vertrauenslehrer wegen des Berichtes über das Finderlohngesetz, ob die Sekretärin Dir das aufdrängen darf.
- Mike MLv 7vor 9 Jahren
Wieso kann "Die Olle im Sekretariat " dir ne Arbeit aufbrummen ? Das macht normalerweise ein Lehrer aber keine Sekretärin, klingt ein wenig nach Schikane.
In D hast du normalerweise erst nach Ablauf von 6 Monaten Anspruch und auch dann nur wenn du den Fund bei der Polizei angezeigt hast (hast du aber nicht, lohnt wohl auch nicht bei 20 Euro)
Ich schätze mal dass das in A ähnlich geregelt ist.
- Anonymvor 9 Jahren
Laut Gesetz: Halbes Jahr kann der, der einen Wertgegenstand verloren hat, sich diesen z.B. Beim Fundamt wiederholen, dieses gilt auch in der Schule! Sollte dieses nicht geschehen, dann ist das Geld dein Eigentum, und man kann dich nicht verpflichten das Geld zu spenden! Das ist spinnerei! Aber du musst dann noch 3 Monate warten!
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- Anonymvor 9 Jahren
halo dan, du kanne das geld neme un kaufe was fon ese. das finder kan nixe mer habe das geld. wen 29 euron du habe was du mahce mit di geld?
Quelle(n): RTL 3 - CatanLv 6vor 9 Jahren
§ 395 ABGB: Wird die Sache innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger angesprochen, so erwirbt der Finder das Eigentum an der in seiner Gewahrsame befindlichen Sache mit Ablauf der Frist, an der abgegebenen Sache mit ihrer Ausfolgung an ihn. Die Frist beginnt im Fall des § 391 Z 2 mit dem Zeitpunkt des Findens, sonst mit der Erstattung der Anzeige (§ 390).
Allerdings kenne ich mich mit dem österreichischen Gesetz nicht wirklich aus... was genau das da oben heisst musst du selber rausbekommen...