Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

wie finde ich eine Lösung?

kaufte bei einem Privatverkäufer 2 Artikel die man auf Fotos nur auf einer Seite sah. Artikelzustand sehr gut hieß es - als ich die Artikel bekam waren sie beide stark beschädigt. Der Verkäufer war der Meinung es war bei ihm nicht. Obwohl man leichte Klebestellen sah. Verkäufer wußte weiter von nichts. Es muß sich hier um einen Lieferschaden handeln. Ich beauftragte ihn dieses der Lieferfirma zu melden da ich vor Jahren mal einen ähnlichen Fall hatte da hieß es der Verkäufer ist der Auftraggeber und hat das alleinige Melderecht. Der Verkäufer teilte mir mit er hätte es ca. Mitte des Monats gemeldet - nach mehrmaligem Nachfragen von mir bei ihm hieß es nach über einer Woche der Shop wo es gemeldet wurde hätte es nicht registriert. Er hätte es erneut gemeldet. Als ich das ganze nur noch wenig glauben konnte meldete ich es und wurde auch nach 2 Tagen abgespeist da es hieß zu spät gemeldet. Ob er es gemeldet hat bekomme ich keine Auskunft. Er ist immer noch der Meinung er hat es nochmals Ende des Monats gemeldet aber weder noch eine Antwort bekommen. Was schon sehr eigenartig ist. Ich würde dieses gern beenden und hab ihm angeboten daß er mir die Hälfte zurückzahlt und ich die Bruchware erhalte. Aber er weigert sich. Ebenso hab ich ihm angeboten ich schick ihm die Ware und er soll mir das Geld zurück erstatten will er ebenfalls nicht. Was kann ich nun tun? Bleibt hier nur der Weg zum Anwalt? Ich hab mich ja bei der ersten angeblichen Meldung darauf verlassen sonst hätte ich es zumindest bei dem Lieferdienst selbst probiert zu melden. Wie ist hier die Rechtslage?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du ihm kein einschreiben mit rueckscheiin geschickt weil mit kulanz nicht zu rechnen ist.Ohne rechtsschutzversicherung traegt sich die sache nicht.Mache dir bloss nicht mehr eigene kosten.

  • vor 9 Jahren

    Zurück senden und Schmerzensgeld verlangen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.