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Bafög Amt hat gesamte Nachzahlung(1300€) an Jobcenter überwiesen, richtig?

Hallo,

ich hab ein kleines großes Problem,

und zwar lebe ich mit meiner Mutter in einer Wohnung, meine Mutter ist erwerbsunfähig, und die Wohnungskosten übernimmt das Jobcenter.

Ich bekomme keine zusätzlichen Zahlungen vom Jobcenter, die Wohnungskosten sind auf meine Mutter und mich aufgeteilt, und werden übernommen.

Meine Mutter bzw. wir leben von der Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich mache seit August eine Ausbildung zur Sozialassistentin, und habe im September Bafög beantragt.

Nun ist der Antrag endlich durch ( tierisches hin und her gewesen, ab und zu auch mal ein Blatt verschwunden gewesen in dem Amt..) und ich habe den Bescheid bekommen. Ich hatte damit gerechnet das ich eine Nachzahlung bekomme von dem Bafög Amt, weil ich jetzt knapp ein halbes Jahr auf dem trockenen saß, und meine Ausbildung auch nicht Monatlich vollständig bezahlen konnte (Schulgebühr 55 € im Monat), jetzt stand in dem Brief das die volle Nachzahlung (knapp1300€) von dem bafög Amt an das Jobcenter geht .....wieso?

Das Jobcenter hat in der Zeit wo ich sozusagen auf dem trockenem saß keine Ersatzleistungen für mich gezahlt, nur die Wohnungskosten meiner Mutter und mir.

Könnte mir das jemand erklären?

Vielen dank im voraus

3 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es kann sein, dass du die Kosten für den Lebensraum (also die Hälftigen Wohnkosten) nur deshalb von der ARGE/dem Jobcenter bekommen hast, weil das Bafögamt so lange gebraucht hat, zu zahlen. Hättest du das Bafög damals schon erhalten, hättest du keine Leistungen für den Wohnraum erhalten. Also wird die Nachzahlung dafür eingesetzt, dieses Geld zurück zu erstatten. Allerdings lohnt es sich vielleicht, zu überprüfen, wie viel Geld zurück erstattet werden muss. Rechne aus, wie viel für DEINEN Wohnraum gezahlt wurde. Wenn das der volle Betrag der Bafög-Nachzahlung ist, hast du Pech gehabt. Wenn aber ein geringerer Betrag heraus kommt, dann stimmt da etwas nicht. Dann kann es sein, dass dir auch die Hälfte deiner Mutter angerechnet wurden. Das ist so aber nicht erlaubt. Dann müsstest du Widerspruch innerhalb der Frist einlegen und dir schleunigst einen Anwalt für Sozialrecht suchen.

    Einen Erstberatungsschein (Gratisberatung!) bekommst du bei dem für dich zuständigen Amtsgericht. Nimm den Bafög-Bescheid und den letzten Jobcenter-Bescheid mit. Dadurch dokumentierst du, dass du kein ausreichendes Einkommen hast, um den Anwalt selbst zu bezahlen. Da jeder Bundesbürger Anspruch auf Rechtsvertretung hat, kannst du also einen Gratis-Beratungsschein erhalten. Der Anwalt lotet deine Chancen aus und stellt den Verfahrenskostenübernahme-Antrag.

    ABER: Nicht vergessen! Du hast nur einen sehr begrenzten Zeitraum für den Widerspruch. Wenn du zu lange wartest (normalerweise 2-4 Wochen), ist es für immer zu spät!

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    BaföG ist Einkommen, zählt zu den vorrangig zu zahlenden Sozialleistungen und dient natürlich auch dazu, Kosten für Wohnraum abzudecken. Natürlich werden die Beträge auf die Zahlungen der Arge angerechnet. Durch die Nachzahlung ergibt sich eine monatliche Überzahlung der Arge ab August bzw. September, die diese sich natürlich erstatten lässt.

  • .
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    das ist nicht in ordnung, lege dagegen widerspruch ein. aber lass dich dabei am besten von einem anwalt beraten. die wohnungskosten sind zusätzlich zu deinem lebensunterhalt und daher darf dein lebensunterhalt nicht herangezogen werden, sondern nur der mietanteil zur erstattung der miete herangezogen werden.

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