Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Möbel Enstorgung juristische Frage?

Hallo liebe Yahoo clever user,

ich hätte mal eine Frage an euch und hoffe auf eine möglichst sachkundige Antwort !!

Ich soll im Auftrag eines Freundes nennen wir es mal aus der Familie A Möbel und Unrrat aus einer Messie Wohnung von seinem Ex Wohnort in A nach B bringen.Nun ist es so das der Vater der Familie A die Wohnung schnell neu vermieten möchte und eben deshalb das Zeug weg haben will.

Nun hat er vor das ich und ein Spezel einen Lieferwagen nehme und dem Messie die Hinterlassenschaften eben von A nach B bringe und es ihm in der früh vor die Türe setzen soll.Hier wäre eben meine Frage : Darf ich das.... wohl gemerkt ich bekomme einen offizielen Arbeitsauftrag von dem Vater meines Freundes aus der " Familie A " er sagt ich bräuchte mir dabei nichts denken !!!

würde mich sehr über Antworten freuen !!!!

Update:

Ich würde mich also juristisch strafbar machen wenn ich darauf eingehen würde !?

Ich will jetzt verständlicher weiße nicht schreiben wo er gewohnt hat und wo er jetzt wohnt...auf jeden Fall möchte er eben die Möbel aus der total zugemüllten Wohnung von Ex Wohnort A nach ( laut Polizei ) zum jetzigen Wohnort B bringen und ihm das ganze vor die Türe setzen.Es muss dazu gesagt werden es ist ein Mietshaus und der Müll bzw. die Möbel sollen dann praktisch vor dem " Allgemeinen " Hauseingang abgelegt werden !!!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nach deiner Schilderung muss man bezweifeln, dass das Abholen der Sachen vom Ort A rechtmäßig geschehen würde. Da könnte man durchaus an eine Straftat denken. Das Ablegen der Habseligkeiten im öffentlichen Raum ist mal mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Und die Ausrede, nur im Auftrag gehandelt zu haben, verfängt nicht: Selbst Unwissenheit schützt (meist) vor Strafe nicht.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Finger weg davon !

    Du machst dich strafbar. Der Vater weiß genau, warum er das nicht selber macht.

    Er sollte sich schämen, ein solches Ansinnen zu stellen.

  • vor 9 Jahren

    Lass die bloss die Finger davon. Was passiert mit Dem Zeug, wenn du es vorm Hauseingang abgelegt hast? Was glaubst du, wie schnell das Ordnungsamt zur Stelle ist, oder der Hausmeister, der oder die Vermieter, weil sich andere Mieter über den Unrat ärgern? Du bekommst den Ärger, nicht der Messie.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die Frage steht in "Recht&Ethik" und moralisch gesehen darfst du es schonmal nicht, wenns ein "echter" Messie ist dann ist die Person krank und die darf nicht mal eben "zwangsumgesiedelt" werden. Wo wohnt der Messie denn jetzt ? Ich glaub nicht dass es erlaubt ist Möbel einfach irgendwo "vor die Tür zu setzen" und da du ja offensichtlich weisst dass es nicht mit einverständnis des Messies pasieren soll bist du im Zweifel auch juristisch dran

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Habu
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn keine Räumngs-Anordnung vom Richter und kein Vollstreckungs-Beamter

    dabei ist begehst du eine Straftat.

  • vor 9 Jahren

    ich würde das nicht machen, auch mit Auftrag nicht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein, du darfst das nicht weil du keinerlei Recht dazu hast, irgendwas mit dem Eigentum eines anderen anzustellen.

  • vor 9 Jahren

    Es darf dabei nichts beschädigt werden, noch irgendwie so abgelegt,

    das es durch Witterung oder Vandalismus/Diebstahl vernichtet wird.

    Und bevor du mir die Messi-Artikel aufzählst,

    ein sogenannter Künstler hatte vor paar Jahren

    in eine Plastiktüte geschi?sen und in einem Museum

    ohne Genehmigung der Leitung ausgestellt.

    Die Museumsleitung entsorgte das ganze und musste dann

    wegen Sachbeschädigung eines Kunstwerkes zahlen.......

  • vor 9 Jahren

    Keine Sorge, den Straftatbestand begeht unter Umständen dein Freund bzw dessen Vater, also der Auftraggeber.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Möbel per Sperrmüll abholen lassen

    Ihre alten Möbel können Sie am einfachsten über den Sperrmüll entsorgen. Dazu rufen Sie den für Ihren Ort zuständigen Entsorgungsbetrieb an. Die Telefonnummer erhalten Sie über das Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung.1

    Sie rufen nun den Entsorgungsbetrieb an und vereinbaren einen Termin. Die Abholung Ihrer alten Möbel wird spätestens 10 -14 Tage später stattfinden. Dies variiert von Entsorgungsbetrieb zu Entsorgungsbetrieb.

    2

    Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, stellen Sie Ihre alten Möbel einen Abend vorher an die Straße. Beachten Sie jedoch, dass Sie nur solche Möbel an die Straße stellen, die Sie auch bei der Anmeldung angegeben haben. 4

    Die Sperrmüllentsorgung ist für Sie kostenfrei.

    5

    Die alte Einrichtung selbst entsorgen

    Sie können Ihre Möbel auch ganz leicht selbst entsorgen. Dazu laden Sie Ihre alten Möbelstücke in den Kofferraum oder Anhänger Ihres Pkw.1

    Rufen Sie auch in diesem Fall das Bürgerbüro an und erkundigen Sie sich, wo die für Ihren Wohnort zuständige Müllkippe ansässig ist. Bitten Sie auch um die Telefonnummer. Informieren Sie sich nun telefonisch über die Öffnungszeiten der Müllkippe.2

    Während des Geschäftsverkehrs können Sie Ihre alten Möbel jederzeit direkt auf der Müllkippe in Containern entsorgen. Die Kosten belaufen sich auf ca 10,00 - 15,00 Euro pro Wagenladung. Sie brauchen Ihr Sperrgut nicht trennen. Dies wird auf der Müllkippe erledigt.3

    Ein kleiner Tipp: Wenn Ihre alten Möbel zum Entsorgen zu Schade sind, können Sie sich auch an die sozialen Einrichtungen in Ihrer Nähe wenden. Diese holen gebrauchte Möbel gerne kostenfrei für karitative Zwecke ab.

    Quelle(n): eigendes wissen
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.