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Streaming ist jetzt strafbar - wie weitreichend ist dieses Gesetz denn nun?

Wie Anfang Januar bekannt wurde, ist das Anschauen von Streams im Internet jetzt offiziell strafbar. Ich möchte jetzt gerne wissen, welche Art von Seiten das denn nun betrifft. (siehe dazu folgenden Artikel der sz: http://www.sueddeutsche.de/medien/richter-im-kinot... )

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind lediglich illegale Streaming-Portale (movie2k, kinox, usw.) von dem Verbot betroffen. Ich bin mir allerdings noch im Unklaren darüber, was ich jetzt reinen Gewissens gucken darf.

Gelten z.B. ganze Filme auf YouTube, die von Usern hochgeladen wurden, auch als "illegale Streams"? Was ist mit diesen ganzen Seiten wie rtlnow? Soweit ich das richtig verstanden habe, müssten diese Seiten ja für die User legal nutzbar sein, weil es sich bei den Verantwortlichen der Seite auch um diejenigen handelt, die die Rechte für das bereitgestellte Material innehaben.

Bitte klärt mich auf! Vielen, vielen Dank!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Die Rechtslage ist in zumindest einer Beziehung glasklar - es geht nicht um "illegale" Sites, sondern um Inhalte, die sowohl legal als auch illegal sein können.

    Lt. geltender Rechtsprechung ist die Nutzung von Inhalten illegal wenn für den User offensichtlich ist, dass der ursprüngliche Rechteinhaber keine Absicht hatte, dass sein Werk kostenlos verbreitet wird und seine Einwilligung zur Veröffentlichung nicht gegeben haben kann. Das ist regelmässig der Fall, wenn es sich um aktuelle Filme, Musik, TV-Serien etc. handelt, die anderweitig gar nicht (da z.B. gerade aktuell im Kino) bzw. nur gegen Bezahlung (Kauf, bzw. entgeltliche Ausleihe, z.B. CD, DVD, BluRay, iTunes o.ä.) erhältlich sind.

    Diese Regel hat der Amtsrichter im zitierten Artikel angewendet.Es liegt jedoch noch keine höchstrichterliche Klärung vor.

    NACHTRAG:

    Der Daumen-runter-Dummbatz ändert nichts an der juristischen Sachlage. Wenn sie ihm nicht gefällt, kann ich nix dafür.

  • vor 9 Jahren

    Sorry,aber strafbar ist es noch lange nicht.

    Dieses Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und beruht auf der persönlichen Meinung und Gesetzesauslegung eines Amtsrichters.

    Was dieses Urteil "wert" ist wird erst die Berufungsverhandlung zeigen.

    Faktisch "Gesetzeskraft" haben nur Urteile die von Bundesrichtern beim BGH erlassen und als "allgemein gültig "erklärt werden.

  • kaelon
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nicht das ansehen von Streams sondern das bereitstellen ist strafbar.

    Zur Erklärung:

    Du besuchst die Seite XY im Internet dabei wird die gesamte Seite inklusive Hintergrund Musik und lustiger Bildchen und Filme auf deinen Rechner geladen, damit du sie sehen kannst. Da man von Dir schlecht erwarten kann das du beim Surfen im Internet Dir von jedem Host einer Seite eine Eidesstattlicheversicherung geben lässt das er die Rechte aller Medien auf seiner Seite besitzt, und die Gema bezahlt, ist der Host der Seite für den Inhalt verantwortlich.

    Wenn man den Artikle richtig liest, dann merkt man das dies die persönliche Meinung des Richters ist und er verfielfältigen mit herunterladen gleichsetzt.

    Das das absolut an der Realität vorbeigeht dürfte auf der Hand liegen denn dann würde ich ja sofort eine Urheberrechtsverlezung begehen wenn ich den Festplatten recorder meines DvD Players einschalte, oder mit meinem Digitalradio mir den neuesten Radiotatort speichere.

    Dazu kommt das es ein Stream nicht wirklich nachweißbar ist sobald ich den Cache gelöscht habe ( das passiert beim runterfahren des Rechners)

    Natürlich sind Seiten wie Kino.to usw illegal und sich dort anmelden ist ungefähr so schlau wie einem Dealer monatlich Geld für gelieferte Drogen zu überweisen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    You tube tube und alle die nicht nach deiner handynummer oder im computer forderungen stellen kannst du runterladen .

    Ich sehe sport immer im netz das ist kostenlos und mit filmen ist es genauso.

    Mach dir keine sorgen.

    Wenn einer von dir geld verlangt ohne das er dir das vorher gesagt hat ist er ein betrueger.niemals freiwillig zahlen an die verbrecher.

    Quelle(n): Q
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