Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist das eine Verleumdungsklage wert?

Hab vor 2 Monaten ne schlechte Bewertung unter Pseudonym für eine Firma bei Google abgegeben, weil ich mit deren Arbeit, die ich in Auftrag gegeben habe, ganz und gar nicht zufrieden war und andere Kunden warnen wollte. Heute kam der Chef der Firma unangekündigt bei mir vorbei und fragte, ob ich das geschrieben habe. Ich verneinte, weil ich keine Lust auf eine Diskussion hatte. Dann meinte er, er überlege rechtliche Schritte einzuleiten, weil das Verleumdung sei.

Habe in der Bewertung aber keine Unwahrheit geschrieben, allerdings stark von dieser Firma abgeraten. Fühle mich im Recht. Habe ich denn auch recht?

Update:

unter Pseudonym nur, weil ich ungerne meinen Namen öffentlich haben will. Schreibe hier ja auch unter Pseudonym.

Update 2:

man könnte schon darauf schließen, dass ich es war, aber es nicht unbedingt beweisen.

ich musste ja schon einigermaßen ins Detail gehen, damit ich die schlechte Bewertung auch begründen kann. Sonst wäre es ja wirklich Verleumdung gewesen.

Ist mir auch egal, wenn er denkt, dass ich es war. wollte ja nur nicht, dass andere Kunden u.U. auch ihre Zeit da verschwenden.

Nur wenn das jetzt auf ne Klage rausläuft, weiß ich nicht, was die Anwälte sich da für irrwitzige Erklärungen aussdenken, dass es doch als Verleumdung gilt.

Möchte hier jetzt natürlich nicht noch mehr Details freigeben.

Update 3:

soll ich die Bewertung einfach aus dem Netz nehmen, damit ich mir keine Gedanken mehr machen muss?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, gegen eine Bewertung die keine falschen Angaben macht, kann der Bewertete nichts machen. Versuchen immer wieder einige, haben aber keinen Erfolg. Ich würde mit dem Typen aber auch gar nicht diskutieren. Wortlos rauswerfen. Wie kommt der überhaupt dazu, zu Dir zu kommen?

    Selbstverständlich veröffentlicht man Bewertungen anonym, das ist auf jedem Bewertungsportal so.

  • Natürlich hast du Recht, wenn du mit der Arbeit nicht zufrieden bist,

    dann ist das deine ureigene Meinung, und die darf man in der

    Bundesrepublik Deutschland (noch) frei äußern.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Hast vollkommen Recht, stehe zu Deinen Worten!

  • Yigga
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn es einfach nur die Wahrheit ist: geh zu dem Chef dieser Firma, bestätige, dass du derjenige bist, der`s geschrieben hat und erkläre ihm, dass, wenn er erwägt, gegen dich rechtliche Schritte einzuleiten, dass du dann erwägst, öffentliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Sprich: sag ihm, wenn er dir droht, gehst du zur (vor allem lokalen) Presse. Die BILD ist immer für nen Verbraucher-Skandal zu haben... Und das Ergebnis wird ihm noch weniger schmecken, als deine Meinung im Internet, die vllt. 3 potenzielle Kunden lesen.

    Grundsätzlich hast du nichts zu befürchten. Solltest du übertrieben haben mit deiner Bewertung und er kann sachlich deine Gründe widerlegen, dann hast du schlechte Karten, denn dann hättest du tatsächlich Rufmord betrieben.

    Musst du nun selber wissen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit.....bestraft.

    Deine Zufriedenheit kann rein subjektiv sein.

    Wenn man dir diese Aussage, die dieses Unternehmen in Misskredit bringt oder gar einen Schaden dadurch davonträgt, nachweisen kann, kann es in der Tat ungemütlich werden.

    Wenn man einen Sachverhalt der sich einzigartig zugetragen hat auf eine bestimmte Person beziehen kann, ist auch ein Pseudonym mutmasslich schnell überführt.

    Du kannst natürlich pokern.

    Vielleicht hats Du die Geschichte einem Kumpel erzählt und der hat ohne dich in Kenntnis zu setzen diese Bewertung abgegeben. Dem gegenüber hast aber kein Zeugnisverweigerungsrecht und müsstest ihn benennen.

    Oder aber Du hast es in deinem gesamten Bekanntenkreis erzählt. Dann würden die Ermittlungen unverhältnismäßig und das evtl. in Gang gesetzte Verfahren eingestellt.

    Wenn Du Mut hast, kannst Dich auch bei dem Chef des Unternehmens entschuldigen.

  • erjott
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    M.E. solltest du dich juristisch beraten lassen. Nur ein/e Anwalt/In kann die Lage korrekt einschätzen. Erstaunlich ist ja immerhin, dass der Firmeninhaber dich im Verdacht hat - oder war die Arbeit so eindeutig beschrieben, dass kein anderer Kunde in Frage kommt?

  • vor 9 Jahren

    Wenn Du Kritik übst , dann ist es noch keine Verleumdung , solange Du Deine Kritik mittels

    Fakten untermauern kannst .

    Jemanden abraten ist keine Verleugnung , zumal Du , als Subjekt , nur Deinen Standpunkt vertreten hast . Dem Leser bleibt es unbenommen , ob er sich für oder gegen Deine Warnung stellt .

    Der Unternehmer kann gegen Dich klagen - inwieweit Du geschäftsschädigend argumentiert hast ,

    wäre von einem Gericht zu klären .

    Da Du als " Pseudonym " gewarnt hast , wird es sehr kompliziert für den Firmeninhaber ;

    wie will er Dir nachweisen , das Du ein Verleumder seiner Dienstleistung bist ?

    Bleibe gelassen . Sollte gegen Dich eine Vorladung bei der Gerichtsbarkeit ins Haus flattern , so hole Dir Rat bei einem Anwalt .

  • vor 9 Jahren

    In meinen Augen hat der Typ ja nur den Verdacht, das du es warst, aber keine Beweise. Und wieso besucht er dich persönlich??? Du hast eine Bewertung online gemacht? Dann musst er wirklich vor Gericht gehen, um deine IP Adresse zu bekommen. Die Gerichte lachen nur drüber.

    Ich frage mich nur: wie kommt der auf dich? Bist du sein einzigster Kunde?

    Oder hast du in deine Bewertung etwas übertrieben und er hat seine Arbeit doch gut gemacht, aber nicht gut genug für dich?

    Rede lieber mit deinem Anwalt

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    verstehe ich nicht, wenn du unter Psydonym geschrieben hast, woher hat dieser Chef dann deine Adresse ? Warst du also Kunde bei ihm und er hat sich dann einfach den einzigen(?) unzufriedenen Kunden herausgesucht und kommt einfach so bei dir vorbei? Du hättest bei der Bewertung nicht zuviele Details zu dem Kundenauftrag preisgeben dürfen, so kann dich der Chef natürlich sofort "finden".

    Doch hast du das Recht auf deine freie Meinung und zugeben würde ich gar nichts !

    Wenn deine Bewertung der Wahrheit entspricht, hast du nichts zu befürchten.Wenn es nur DEINE Version der Wahrheit ist, dann könnte er natürlich eine Anzeige wegen Verleumdung starten ! Allerdings, wie soll er beweisen, das du der "Übeltäter" bist ? Nur weil er WEISS das du unzufriedener Kunde bist, ist das noch lange kein Beweis.Weswegen bist du denn unzufrieden ?

    Ich würde auch niemandem raten, als "echte Person" Dinge und Meinungen zu schreiben; weil das eben auch nach hinten losgehen kann.In dieser Gesellschaft ist es nun einmal so, das man sofort in eine Schublade gesteckt wird, wenn man ehrlich ist, deswegen sind ja auch alle Foren anonym.

  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Unter Pseudonym: Du hast also anonym mal so richtig vom Leder gezogen, oder ?

    Dein Nachtrag (will meinen Namen nicht öffentlich) ist auch keine Entschuldigung du hättest ja z.B. Vornamen plus Anfangsbuchstaben vom Nachnamen nehmen können.

    Du schreibst nicht, was genau du da reingeschrieben hast also kann man auch schwer abschätzen ob es strafbar im Sinne einer Verleumdung ist. Aber wenn nachweislich Pfusch/schlechte Arbeit oder was auch immer geliefert wurde dann kann da auch nichts nachkommen (mal ganz davon abgesehen, dass der Chef erstmal beweisen muss dass du das geschrieben hast.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.