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Wie ist die Rechtslage?

Jmd. steckt etwas im Suprmrkt in die eigene Tasche,wird VOR der Kasse kontrolliert und des Ladendiebstahls bezichtigt,obwohl er/sie ja theoretisch das Produkt an der Kasse hätte vorzeigen können?

7 Antworten

Bewertung
  • A.H.
    Lv 4
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Er kann behaupten, er habe es noch bezahlen wollen. Man kann ihm nichts Gegenteiliges nachweisen, damit ist er unschuldig. Man muss ihn stellen, nachdem das offizielle Geschäft abgewickelt wurde.

  • Bengel
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Das ist ausjudiziert! Ladendiebstahl liegt dann vor, wenn der vermeintliche Dieb durch die Tür geht. Vorher dürfen auch Ladendedektive nicht eingreifen.

    Das einpacken von Waren in mitgebrachte Taschen ist zwar nicht besonders klug, aber unter Umständen argumentierbar im Sinne von "Transporthilfe". Aus diesem Grunde ist abzuwarten, ob die Person tatsächlich den Laden verläßt oder eventuell doch zur Kasse geht und dabei seine Tasche leert und vorzeigt

    Quelle(n): Experte für eh alles
  • vor 9 Jahren

    Es kann ihm versuchter Diebstahl unterstellt werden, das Stichwort lautet Gewahrsamsenklave.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Unschuldig. Die Kontrolle darf stets erst nach der Kasse erfolgen.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Alex hat 100 % recht, Kontrollen sind NUR zulässig, wenn der Kunde wieder vor dem Ausgagng steht

  • Karl
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    du darfst die sachen nicht einstecken sonder musst sie so tragen, dass sie jeder zeit zu sehen sind.

    dafür gibt es ja die körbe oder einkaufswagen und wenn du nur ein oder zwei sachen nimmst musst du sie eben so tragen, dass man sie sehen kann.

  • vor 9 Jahren

    siehe Link...

    mfg

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