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Miete,Kündigungsfrist,Schimmel in der Wohnung?
Ich muß etwas ausholen...
Also,es ist so.Wir wohnen jetzt über 7 Jahre in dieser Wohnung im Erdgeschoss.Über uns wohnt ein junges Paar die bald Nachwuchs bekommen.Wir suchen schon seit ca. drei Jahren etwas neues.Wollen hier aber im Ort bleiben,wegen Arbeitsplatz,Familie und Schule.Wohnen auf dem Land in nem kleinen dorf.Nun ist es so,das in unserer Wohnung Schimmel ist und es durch einige Fenster enorm durchzieht.Die Heizung ist uralt und fällt immer wieder aus.Auch in der Zeit als es minus 13 Grad draußen war.Gestern erst wieder hatten wir den ganzen Tag keine Heizung und kein warmes Wasser.4 Tage vorher auch schon.Ich mußte kalt duschen,weil ich nen Arzttermin hatte.Kinder konnten nicht baden.Abends 21 Uhr ging dann endlich wieder alles.Der eine Vor-Flur,dort wo man die Gäste reinläßt ist total voll Schimmel.Weil es da nicht die Möglichkeit gibt ein Fenster zu öffnen.Da sind nur Glasbausteine.Und bei dem kalten nassen Wetter sammelt sich dort enorm Feuchtigkeit.
Ich unserem Schlaf- Zimmer sind dreiAußenwändee,das bedeutet,sie sind immer kalt und feucht im Winter.Somit bildet sich auch langsam Schimmel.Ich hatte sogar auf meinem Kissen Schimmelflecken.Wenn man die Heizung permanent laufen läßt,was bei einer alten Ölheizung enorme Kosten mit sich bringt,setzt sich über Nacht die Atemluft an die Wände.Wiederzu viell Feuchtigkeit.Im Bad gibt es auch Flecken an der Decke.Im wohnzimmer ist ein Panoramafenster,was man nicht öffnen kann.Es sind nur Luftschlitze oben,die im Sommer das wohnzimmer zu einer Sauna machen.
Nun zu meiner Frage.Müßen wir überhaupt eine Kündigungsfrist einhalten???Der Vermieter bekommt IMMER pünktlich seine Miete.Und auf Nachfrage,ob er etwas ändern würde an den fenstern zum beispiel,kam nur:"Sollten wir das so nichtakzeptierenn,sollen wir uns was anderes suchen!"
Wie ist es da mit der Kündigungsfrist.Falls wir nun schnell etwas finden.Ich will da nicht in Schwierigkeiten kommen und das soll schon mit Rechten dingen zugehenn.
5 Antworten
- HansLv 5vor 9 JahrenBeste Antwort
rechtsverbindliche Antworten kannst Du hier nicht bekommen ...
deshalb bitte zum Mieterbund oder Mieterschutzverein gehen ..
die können Dir genau erzählen, was Recht ist ...
Auf jedenfall so schnell als möglich, die "gesundheitsgefährdende" Wohnung verlassen ...
die Schimmelsporren "schweben" durch die kleinste Ritze
- vor 9 Jahren
Ein verhäuftes Problem.
Schimmel.
Bei undichten Fenstern könnt ihr die Miete kürzen, ca 20%.
Sobald ein Fenster undicht ist, entsteht eine Kältebrücke (Warme Luft trifft auf Kalte Luft)
Dadurch entsteht Kondens Wasser. Beispiel: Hoö im Sommer eine kalte Flasche Wasser aus dem Kühlschrank und es bildet sich Kondenswasser auf der Flasche.
Mietminderung würde ich Schriftlich mitteilen, alles aufbewahren!
Die große Frage ist. Ist die Wohnung überhaupt noch Bewohnbar ???
Hier kann nur ein Sachverständiger Auskunft geben, der Die ganzen Werte wie Wandfeuchtigkeit, Art des Schimmels usw misst.
Wenn ihr eine Rechtsschutz habt, würde ich sofort zu einem Fach Anwalt gehen.
Quelle(n): Bin Fensterbauer. - SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Zunächst ist das Haus / Glasbausteine sehr schlecht isoliert. DAs ist schon seit der Besichtigung bekannt. Ferner gibst Du indirekt zu dass die Wohnung zu feucht ist, also im Prinzip ein Heiz- und Lüftungsproblem. Du hattest schon lange die Möglichkeit zu Kündigungen unter Einhaltung der Fristen. Was Dir zusteht, ist eine Mietminderung unter Einhaltung der Vorschriften - besser mit Anwalt. Kündigungsfrist ist einzuhalten
- MarcelLv 6vor 9 Jahren
was hat euer schimmel mit dem paar und dessen nachwuchswunsch über euch zu tun?
ihr habt schliesslich auch kinder!
zu deiner frage:
"Nun zu meiner Frage.Müßen wir überhaupt eine Kündigungsfrist einhalten???Der Vermieter bekommt IMMER pünktlich seine Miete.Und auf Nachfrage,ob er etwas ändern würde an den fenstern zum beispiel,kam nur:"Sollten wir das so nichtakzeptierenn,sollen wir uns was anderes suchen!"
Wie ist es da mit der Kündigungsfrist.Falls wir nun schnell etwas finden.Ich will da nicht in Schwierigkeiten kommen und das soll schon mit Rechten dingen zugehenn."
ihr müsst die kündigungsfrist IMMER einhalten. dass der vermieter keine neuen fenster einbauen möchte, rechtfertigt keine fristlose kündigung.
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- IchbindasLv 6vor 9 Jahren
Mängel / Schäde hat man dem Vermieter sofort mitzuteilen und eine angemessene Frist zur Beseitigung zu geben.
Werden die Mängel nicht behoben kann die Miete gekürzt werden.
Wenn das nicht hilft, Wohnung kündigen, mit 3 Monaten Kündigungsfrist, da der Zustand ja schon seit langem bekannt ist !
Ansonsten gucken was im Mietvertrag steht
Quelle(n): wohne in einem 10-Familienhaus, da bekommt man einiges mit