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Welche Strafe gibt es für eine GEFÄLSCHTE Tüv-Plakette?
Hallo Ihr Lieben,
hier geht es tatsächlich nicht um mich... eine Freundin von mir läuft Gefahr wegen einer gefälschten Tüv-Plakette angezeigt zu werden. Ich weiß nicht, woher diese stammt. Ein Bekannter hat ihr die besorgt und zwar ohne Tüv- Bescheid. Nun droht ihr der Nachkäufer damit sie anzuzeigen, wenn sie nötige Papiere nicht nachreicht. Er will sie wegen Dokumentenfälschung anzeigen und will sie damit bestechen. Jetzt ist die Frage, was bei einer solchen Anzeige als Strafe drohen würde.
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!!!
5 Antworten
- .**.Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Er will sie nicht bestechen, sondern erpressen, und wenn er verlangt, was sie versprochen hat, nämlich ein Fahrzeug mit gültiger TÜV-Plakette, kann man wohl kaum von Erpressung sprechen.
Da hat deine `Freundin´ aber echt die A...karte, es geht nämlich um mindestens zwei Straftaten: Urkundenfälschung ( TÜV Plakette ) sowie Betrug, wenn sie das Fahrzeug mit der gefälschten Plakette weiterverkaufen und damit einen höheren Preis erzielen wollte, als ohne gültigen TÜV. Dazu kommt noch gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, weil sie mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug unterwegs war.
Die Sache ist sehr einfach: wenn sie beim Verkauf des Fahrzeugs den Anschein erweckt hat, es sei mit einer gültigen TÜV-Plakette ausgestattet, und der Kaufvertrag unter dieser Voraussetzung zustande kam, ist sie verpflichtet, das Fahrzeug in dem zugesagten Zustand an den Käufer zu übergeben.
Wie sie das macht, und wieviel Geld sie dafür noch in den Wagen stecken muss, ist ihr persönliches Problem.
Im übrigen wird sie sich kaum darauf berufen können, davon ausgegangen zu sein, die TÜV Plakette sei echt, weil diese nur mit dem Bericht gültig ist und die HU zudem im Fahrzeugschein eingetragen wird.
Sie wollte betrügen, und hat dabei vergessen, dass nicht alle Menschen hirnamputiert sind. Dumm gelaufen, würde ich sagen.
Allerspätestens bei der Ummeldung des Fahrzeugs wäre die fehlende TÜV Abnahme bemerkt worden, weil das Strassenverkehrsamt über erfolgte HU´s informiert wird. Für wie blöd haltet ihr die Leute eigentlich? Ich hoffe, der Typ zeigt sie an.
- vor 9 Jahren
Sowohl Urkundenfälschung als auch Bestechung sind Straftatbestände.
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- herbiusLv 4vor 9 Jahren
Hi
Soll das Auto zurück nehmen, sonst wird es ungemütlich.Der neue Käufer fährt ohne Tüv durch die Gegend.Was ist wenn er einen Unfall macht,mit Kind und Kegel??,Wenn dann raus kommt das Sie die Plakette nicht ordentlich bezogen hat gibt es richtig Ãrger.
Aber der neue Käufer hat mit Schuld er muà wissen das zum Kaufvertrag auch der TÃV Bericht gehört.Was noch dazu kommt,hat er das Auto noch nicht umgemeldet?spätestens da brauch er den Bericht!Weil im Fahrzeugschein steht wie lange das Auto TÃV hat,oder ist der Stempel auch falsch?
Also soll sie besser das Auto zurück nehmen und das Geld zurück geben,oder mit dem Auto sofort zum TÃV fahren und vorher den Stempel runter machen.
Was hat die sich eigentlich gedacht? Plakette drauf und merkt schon keiner....!Kannst du machen wenn es dein Wagen ist,aber Verkaufen?Naja versuch macht klug,kann aber Teuer werden.Manchmal ist der Führerschein auch noch weg und das schöne Geld noch dazu.Wäre der TÃV billiger gewesen,kommt natürlich auf den Wagen an,der wird wohl nicht mehr so OK sein sonst fährt man ja zum TÃV.Was die Bestechung angeht,wenn sie sich selbst anzeigt,kommt sie vielleicht besser davon und den Typ wegen Bestechung anzeigen
Dumme Sache!!