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Eine Frage zum Beruf des Zustellers sowie zu der Berufskraftfahrerqualifikation!?
Hallo,
ich bin leider sehr verwirrt. Bis jetzt konnte mir niemand sagen, was man als Zusteller (Paketdienst) genau benötigt. Nicht einmal der Paketdienst selbst, denn der widerspricht sich in seinen Aussagen, was schon etwas merkwürdig ist.
Daher meine Frage nun:
Wenn man die Führerscheinklasse C1 benötigt um als Paketzusteller zu arbeiten, braucht man dann auch noch die Berufskraftfahrerqualifikation? Und nein, bitte keine Links senden, denn die helfen mir im Moment irgendwie auch nicht, habe schon etwas darüber gelesen, aber nirgendwo steht, ob man als Paketzusteller eine solche braucht oder ich verstehe einfach nicht die Fachausdrücke, kann natürlich auch sein. Da es nicht um mich geht, bin ich noch ahnungsloser. Der Führerschein muss noch erworben werden, was auch wichtig wäre zu erwähnen.
Von der Fahrschule wurde nicht gesagt, dass man bei der CE um zu fahren diese Qualifikation braucht, die man ja entweder durch die beschleunigte Quali bekommt, die einen Haufen Geld kostet, dass weder Amt (da nicht arbeitslos und nicht vom Arbeitgeber bestätigt, dass die notwendig ist, da man einen anderen Job in der Firma hat) noch der Arbeitgeber bezahlen wollen oder eben durch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Entschuldigt bitte für die völlige Ahnungslosigkeit, aber wie gesagt es geht nicht um mich und ich habe nicht einmal einen Führerschein, geschweige denn mich jemals damit auseinander gesetzt.
:)
Schon mal vielen Dank
1 Antwort
- OLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
eindeutig ja, wenn man folgenden Text liest
und ein Paketfahrer fährt gewerblich
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C o-der CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation.