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Fahrpreisnacherhebung . . . .?
Person A fährt mit einem Nahverkehrszug.
Am Bahnhof A nimmt der Automat die Banknote nicht an.
Also steigt A in den Zug.
Als der Schaffner kommt, erklärt A dem Schaffner die Situation.
Der Schaffner stellt A daraufhin ein Ticket aus.Allerdings kein normales.Der Schaffner verlangt zudem den Personalausweis von A, notiert dessen Personalien, und schreibt eine Fahrpreisnacherhebung.
Das gekaufte Ticket enthält die Bemerkung Preis "0,00€", die Fahpreisnacherhebung 40,00e - Fahrpreis.
A ist der Meinung, den Fahrpreis bereits im Zug entrichtet zu haben, und hält daher eine Fahrpreisnacherhebung für nicht rechtens, da er den Fahrpreis gezahlt hat.
Wie sieht es aus, muss A die Fahrpreisnacherhebungsdifferenz bezahlen, obwohl er kein Schwarzfahrer ist und auch den Fahrpreis bezahlt hat?
5 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Zitat: *Das gekaufte Ticket enthält die Bemerkung Preis "0,00€", die Fahpreisnacherhebung 40,00e - Fahrpreis.*
Wenn das so richtig ist, hat A keinen Fahrpreis bezahlt, sondern einzig die "Fahrpreisnacherhebung" in höhe von 40.-€.
Ob das Rechtens ist, einem eine Strafe in Höhe von 40,-€ aufs Auge zu drücken, da es diesem nicht möglich war, an einem defekten Automaten, eine Fahrkarte zu erstehen, halte ich fragwürdig und falsch.
Hier kann man sich hinwenden, wenn so was passiert.
Im Falle eines defekten Fahrkartenautomaten ist Ihnen zu raten, zunächst zu schauen, ob noch weitere funktionstüchtige Automaten auf dem Bahnhofgelände vorhanden sind. Ist dies nicht so, notieren Sie die Nummer des defekten Automaten, um danach direkt auf das Gerät verweisen zu können.
Sie können nun den Zug besteigen. Suchen Sie dann umgehend den Zugbegleiter auf und erklären Sie ihm die Situation. Im Regelfall müsste es möglich sein, eine Fahrkarte beim Schaffner nachträglich zu lösen.
Sollte der Zugbegleiter Ihnen nicht glauben, dass der Automat defekt ist, so zahlen Sie die Strafe nicht direkt im Zug. Warten Sie auf die Zahlungsaufforderung der Bahn und legen sofort Beschwerde gegen diese Leistungsaufforderung ein.
Reicht das Beschwerdeschreiben zur Schlichtung nicht aus oder beharrt das Unternehmen weiterhin auf ihrer Zahlungsaufforderung, so wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und den Verkehrsunternehmen. Im Regelfall verzichtet das Beförderungsunternehmen jedoch bei nachweislich defektem Automaten auf die Strafzahlung.
Eine Besonderheit besteht bei Automaten der Deutschen Bahn AG. Diese hat eine eigene Störungshotline für defekte Automaten: 0180 / 323 59 59 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk abweichend). Der Zugbegleiter kann anhand der Automatennummer noch im Zug über die Störungsstelle den Defekt überprüfen und die Richtigkeit Ihres Einwandes überprüfen.
tm
- ?Lv 4vor 9 Jahren
das habe ich auch schon gehört der Automat wechselt keine grosse Scheine..demnach sollst du Münzgeld dabei haben :ich hoffe das es gut ausgeht für dich
- Anonymvor 9 Jahren
wieviel konten hast du bei yc?
- Anonymvor 9 Jahren
Ich hab's dir gestern schon erklärt: Du hättest den Schaffner suchen müssen. Dass du das nicht getan hast, erfüllt den Tatbestand der Beförderungserschleichung.
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