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Ist mein internationaler Führerschein gültig in Deutschland?
Ich habe in Vietnam die Führerscheinklasse A2 erworben. Er gilt für all Motorräder, also keine Hubraumbegrenzung.
Mit diesem Führerschein kann ich nun einen internationalen Führerschein erwerben, der zwischen 1 bis 3 Jahre gültig ist. Wenn ich nun in Deutschland zu Besuch bin, wird dieser Führerschein anerkannt?
5 Antworten
- RaikLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
der internationale Führerschein ist ja nur eine Art Übersetzung des einheimischen FS und gilt auch nur in Verbindung mit diesem. Du darfst als Gast hier 6 Monate mit Deinem vietnamesischen FS fahren, danach muss er umgeschrieben werden oder Du musst einen deutschen FS erwerben.
- vor 9 Jahren
Bei einem Besuch in Deutschland wird er anerkannt, aber nicht wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast, denn dann gilt nur ein deutscher Führerschein.
- vor 9 Jahren
Die Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland
Ausländische Fahrerlaubnis
Bei der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland muss man zwischen zwei völlig verschiedenen Fragen gut unterscheiden:
Darf man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrzeuge führen?
Unter welchen Voraussetzungen kann eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umgeschrieben werden?
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der ersten Frage. Zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse gibt es eine eigene Seite.
Im Allgemeinen gilt:
Mit einer gültigen und rechtmäÃig erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen in Deutschland diejenigen Kraftfahrzeuge geführt werden, die der ausländischen Klasse entsprechen. Aber daran sind wichtige Bedingungen geknüpft:
Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,
• wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsstand also noch nicht vollwertig ist, Beispiel "Learner's Permit")
• solange in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen ist bzw. ein Fahrverbot besteht,
• wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war
• wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war
- Anonymvor 9 Jahren
ja
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- vor 9 Jahren
Führerscheine aus Staaten gem. Anlage 11 FeV ("Listenstaaten")
(Umschreibung erforderlich)
In der "berühmten" Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind diejenigen Staaten aufgelistet, deren Führerscheine in Deutschland zur Umschreibung anerkannt werden. Führerscheine (bestimmter Klassen) aus diesen "Listenstaaten" können in Deutschland zumeist prüfungsfrei umgeschrieben werden.
Wichtigste Voraussetzungen für die Aufnahme von Staaten in diese Liste ist, daà die dortige Fahrausbildungsqualität den Verhältnissen in den EU-Staaten gleichzusetzen ist und eine Anerkennung und Umschreibung deutscher Führerscheine im jeweiligen Listenstaat umgekehrt ebenfalls möglich ist ("Gegenseitigkeit"). Die Staatenliste wird ständig fortgeschrieben.
Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
(Umschreibung erforderlich)
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Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.