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Wie werde ich rechtmäßiger Hundebesitzer?

Es geht um einen freundlichen großen Bullmastif - Rüden. Er ist zur Zeit bei einem mir bekannten Junkie, der ihn wie er sagt "so lange hat bis der Hund ein gutes zu hause gefunden hat". Der Hund war vorher bei einem Bekannten des Junkie´s, der nun einsitzt. Ich würde den Hund gern übernehmen und behalten, das Einverständnis des Vermieters liegt vor und ich kenne den Hund inzwischen sehr gut, ich war oft und lange mit ihm unterwegs um ihn kennenzulernen und sein Verhalten in diversen Situationen einschätzen zu können, auch mit agressiven Hunden. Er ignoriert sie weitestgehend.

Meine Frage ist daher, wie ich rechtmäßiger Besitzer dieses Hundes werde.

Reicht es, wenn ich ihn bei der Stadt anmelde, eine Steuermarke für ihn bekomme und mich als Besitzer eintragen lasse ?

Oder kann der Inhaftierte irgendwann Besitzansprüche an mich stellen und die Herausgabe des Hundes verlangen ?

Update:

@ Punk, mir mißfällt Dein abfälliger Ausdruck "Hunde - Vieh". Wenn Du eine Phobie hast, was antwortest du hier ?

Ich habe über viele Jahre Bullterrier, Pitbulls und andere so gen. "Kampfhunde" gehalten und im Hundeverein/Tierheim mit ihnen gearbeitet, einige "resozialisiert" usw. Ich besitze alle denkbaren Berechtigungen/Prüfungen zur Haltung solcher Hunde verschiedener Bundesländer.

Update 2:

@ Verena, und ich bin für die grundsätzliche (mit "ä") Ausrottung der Dummheit. Einige wenige Exemplare dürften allerdings in Käfigen begafft werden. Teilst Du Deinen mit Jossip ?

Update 3:

@ Smutje

Der ist GARANTIERT ebenfalls nicht Erstbesitzer und eingetragen nirgendwo.

Große Lust den zu kontaktieren habe ich auch nicht, ehrlich gesagt.

Mit Knast und Knackie´s hatte ich zuletzt vor fast 40 Jahren zu tun ...

Ob ich einfach bei der Stadt anfrage oder mir eine Rechtsauskunft von einem Anwalt einhole ?

Update 4:

@ Leolo

Danke für Deine Antwort und Deinen Kommantar zu den Knallköpfen.

Update 5:

@ Janamaus

"Junkie" ist nicht negativ sondern eine Zustandsbeschreibung. Ich bin selbst ein Ex-Knackie, auch wenn ich wegen redlichem Verhalten seit 40 Jahren seit 20 Jahren nicht einmal mehr "Vorbestraft" bin.

Update 6:

@ N.

Na DAS nenne ich eine gute Antwort !

Und JA, er ist ein toller Hund ! Ein ruhiger gelassener Koloß, ein gutmütiger Stoiker von Hund. Manchen mag er zu "langweilig" sein, aber ich liebe gerade die Ruhe und Gelassenheit die dieser Hund ausstrahlt.

Nicht mal agressive Kläffer bringen ihn aus der Ruhe, keine ballspielenden rennenden Kinder, Radfahrer noch sonstwas.

Und am Besten ist = Er versteht sich mit meinem Kater bestens !

Update 7:

@ Punk, Nachtrag

Ich passe mich dem unbedarften Niveau der potentiellen Antworter an.

Und auch Fragen haben eine "message" ...

Manche werden nur deshalb gestellt ...

11 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren

    Der rechtlich sicherste Weg ist ein Kauf- bzw Vermittlungsvertrag mit dem eingetragenen Besitzer des Hundes.

    Wenn kein Besitzer vorhanden ist, dürfte ein Vermittlungsvertrag von deinem Bekannten ausreichen.

    der Hund sollte (wie du sicherlich weißt) eine Wesensprüfung ablegen, um eventuelle Vorbehalte auszuräumen, außerdem benötigt das Tier, wenn es keinen Vorbesitzer gibt auch Impfungen und die damit verbundenen Papiere und du musst die Steuermarke mitführen.

    Wenn ein Hundebesitzer ins Gefägnis kommt, ist der übliche Weg, dass der Hund vorläufig ins Tierheim kommt und dort eventuell weitervermittelt wird, zunächst aber Papiere und Impfstatus geprüft und nachgeholt wird. Aus diesem Grund würde ich dir raten, dich mit dem nächstgelegenen Tierheim in Verbindung zu setzen, die werden schon wissen, wie das handzuhaben ist. Schlimmstenfalls nehmen sie den Hund auf, warten eine Frist ab (soviel ich weiß werden Tiere 4-6 Wochen lang nach Eingang nicht vermittelt) und kannst dir vom Tierheim einen Vermittlungsvertrag geben lassen, dann ist die Sache auf jeden Fall sicher.

    Da es mitlerweile kostenlose Tierarztbehandlungen gibt und einige Tiere/Krankheiten meldepflichtig sind, würde ich mich an deiner Stelle nicht so sehr darauf verlassen, dass der Hund garantiert nirgendwo erfasst ist.

    Im Zweifel greift der Tierschutz, wenn das Tier droht in eine schädigende Umgebung zurückzugehen nach der Haftentlassung, und das Tierschutzgesetz überwigt gegenüber dem Eigentumsrecht der Halters ;)

    Viel Erfolg mit dem Hund, muss ein wirklich tolles Tier sein wenn du dich da so einsetzt.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Sicher ist der Inhaftierte der rechtmäßige Besitzer,sofern er es beweisen kann.Frage ihn doch einfach,ob Du den Hund behalten darfst und lasse es Dir schriftlich geben.Will er das nicht,würde ich ihn trotzdem behalten,denn wenn der im Knast sitzt,was vielleicht öfter mal vorkommt,braucht er keinen Hund.Für den Hund,ist es auch nicht schön,dann als Wanderpokal immer rumgereicht zu werden.Da es ein Listenhund ist,jedenfalls in den meisten Städten und Gemeinden,solltest Du wissen,daß man bei dieser Rasse,Auflagen erfüllen muß.Tut man es nicht und wird erwischt,kostet das sehr viel Bußgeld.Erkundige Dich vorher.Viel Spass,mit dem Hund.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ...besuch den knacki mit ´ner stange tabak und lass es dir von ihm unterschreiben, dass du den hund endgültig übernimmst...

  • vor 9 Jahren

    Hallo,

    also wenn du den Hund steuerlich auf dich anmeldest und vielleicht auch die Chipnummer auf deinen Namen änderst dürfte es keine Probleme geben. Aber ich würde mich trotzdem mit dem ursprünglichen Besitzer in Verbindung setzten und das klären!

    Was ich auch noch dazu sagen möchte, ein Bullmastiff steht auf der Liste für gefährliche Hunde. Ich vertrete zwar den Standpunkt das diese Liste völliger Quatsch ist da jeder Hund aggressiv reagieren kann oder auch nicht, das kommt nicht auf die Rasse sonder auf Situation und Erziehung des Hundes an! Aber du musst bei einem solchen Hund eine Sachkundeprüfung ablegen um einen Listenhund halten zu dürfen, sonst kann es großen Ärger mit dem Ordnungsamt und auch der Polizei geben! So ein Sachkundenachweis ist aber immer was Sinnvolles, für jeden Hundehalter, finde ich. :)

    Viel Glück!

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  • vor 9 Jahren

    Der der die Hundesteuer bezahlt, ist auch der Besitzer des Tieres auch wenn er nicht bei ihm leben solte

    Also setze ein Schreiben auf in dem klar gelegt wird das der hund sein besitzer wechselt

    Kurz: Besitzwechsel des Hundes!

    Ab den 01.03.2012 übernimmt Frau .... den Hund ..

    Unterschrift vom alten Besitzer Unterschrift vom neuem Besitzer

    Dann läßt Du Dir den Nachweis über die Hundesteuer geben, gehst mit beidem in das Rathaus und läßt die Steuerzahlung auf Deinen Namen umschreiben -

    Und schon ist es dann Dein Hund- kannst ihm aber jetzt schon zu Dir holen, fals er dort wirklich raus muss

  • vor 9 Jahren

    Ich würde im ersten Schritt NICHT zu irgendwelchen Behörder gehen. Dort weckt man evtl.

    "schlafende Hunde" (Wortspiel muss erlaubt sein). Meiner Meinung nach ist die erste Adresse

    der örtliche Tierschutzverein oder das örtliche Tierheim. Da es sich um einen Listenhund handelt, sind Behörden schnell panisch und wittern Verschwörung. Evtl. ist es sogar am besten, der jetztige Hundehalter gibt das Tier im Tierheim ab und sofort danach wird der Hund an dich vermittelt. Könnte mir vorstellen, dass das ziemlich stressfrei sein könnte.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ich denke auch du müsstest mit dem Inhaftierten reden (mal nebenbei, viele regen sich hier über den Begriff Hunde-Vieh auf usw, in deinem schreiben lese ich allerdings auch "Junkie"/ "Knacki". Ich bin grundsätzlich gegen alle negativen Bezeichnung sei es Mensch oder Tier!). Du weißt nicht ob dieser Mann doch vll irgendwo einen Kaufvertrag hat, rein rechtlich wird ein Hund wirklich als Eigentum behandelt und im schlimmsten Fall kann er dich wegen Diebstahl anzeigen. Um dies zu Umgehen und wirklich sicher sein zu können dass der Hund rechtlich dein "Eigentum" ist, würde ich mich mit ihm in Verbindung setzen und ggf. einen Kaufvertrag oder Überlassungsurkunde oder so was unterschreiben lassen. Dann kannst du damit den Hund anmelden, chipen lassen und ggf. weiter mit ihm arbeiten (Hundeschule, Hundeführerschein für einen selbst usw).

    Liebe Grüße

    janamaus1988

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Als allererstes würde ich den Knacki kontaktieren, ob er was dagegen hätte, dass du seinen Hund "adoptierst."

    Denn sollte der Typ (auch Junkies und Knackis sind Menschen wie du und ich auch) einen Hundepass besitzen, wo er als sein Herrchen aufgeführt ist, kann es zu juristischen Problemen kommen.

    Sollte der Mann einverstanden sein (lass dir das von ihm aber bitte auch schriftlich geben, die Einverständniserklärung), dann musst du mit dem Hund zum Tierarzt, die ganzen Impfungen mit ihm durchmachen lassen.

    Dann bekommst du einen Hundepass für den Hund und Impfpass, in denen du als sein Besitzer eingetragen bist.

    Und dann heisst´s halt: Zur Behörde, den Hund dort anmelden, Formular ausfüllen wegen der Hundesteuer.

    Tja, und wenn alles seinen geregelten Lauf nimmt, dann musst du nur noch regelmässig "AA-Beutel" mit dir rumführen, damit du die Häufchen schön wegmachst.

    Dann wünsch ich dir noch viel Spass mit deinem Freund. Und immer schön zu Arztkontrollen mit ihm gehen, damit er dir noch lange erhalten bleibt.

    Denn die Verantwortung für einen Hund ist die gleiche wie bei einem Kind auch.

    MfG

    Angeni

    Edit: Hab´s ganz vergessen: Damit du einen Bullmastif behalten darfst, wirst du um einen Hundeschule nicht herum kommen, auch wenn du den Hund schon ganz gut kennst. Dort bekommt man glaub ich vom Hundetrainer dann irgendeinen Wisch, dass man den Hund ohne Probleme rumführen kann/darf und dass er die Hundeschule besucht hat.

    @Punk: Wie würdest du dich fühlen, wenn man zu dir "Mensch-Vieh" sagen würde? Hunde sind genauso Lebewesen so wie du auch.

    Und um ehrlich zu sagen, sind Hunde vom Charakter her besser als Menschen.

    Schau dir mal das Video an, dann wirst du deine Meinung Hunden gegenüber aber drastisch ändern:

    http://www.youtube.com/watch?v=Am6teex19Sc

    Oder dieses, dass Hunde treuer als Menschen sein können:

    http://www.youtube.com/watch?v=j5y2GqeFzco&feature...

  • gula
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Mit der Vermehrung ist das so eine Sache. Das subject liegt da begraben, daß einfach zu selten eine Schneefrau gebaut wird, denn rapid jeder baut einen Schneemann. additionally liegt die Antwort auf der Hand. Der Schneemann wird gebaut, da anhand fehlender Schneefrauen keine Schneemänner geboren werden können.

  • Punk
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Ein Hund ist eigentumstechnisch ein Gegenstand.

    Der aktuelle Besitzer ist kein Eigentümer, folglich kann er dir auch kein Eigentum an dem Hundevieh übertragen.

    Das kann nur der aktuelle Eigentümer oder ein Gericht, das denselbigen als Halter für ungeeignet erklärt, dann wird der Hund beschlagnahmt und dem Tierheim übergeben, oder auch direkt einem neuen Halter; das kannst auch du sein. Aber wie ist es ggf. mit Kampfhundeverordnung/Hundeführerschein ?

    P.S.

    Der Ausdruck mag dir missfallen, aber das ist mir Wurscht. Ein Hund ist keine Person und keine Sache, also folglich ein Vieh.

    Warum ziehst du dir den Schuh mit den Kampfhunden eigentlich an ? Für einen der angeblich "sämtliche Erlaubnisse" besitzt fragst du fei scho reichlich unbedarft !

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