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Wie komme ich aus diesem Mietvertrag raus?

Mein Problem ist Folgendes: Ich habe am 2. Februar einen Mietvertag unterschrieben zum 15. Februar diesen Jahres. Die Wohnung ist mir einen Tag zuvor von einer Maklerin vorgeschlagen worden. Bei der Besichtigung selbst war diese aber nicht mit anwesend. Vorgetroffen habe ich in dieser Wohnung nur die vorhergehende Mieterin, die gerade dabei war die letzten Maßnahmen zu ergreifen diese zu räumen. Die Wohnung selbst hat mir ausserordentlich gut gefallen. Die Tatsache, dass Katzen gehalten werden dürfen, die Nähe zu meiner Arbeitsstätte und sonstige Annehmlichkeiten haben mich überzeugt. Bei der Besichtigung, bei der ich auch in der Küche Schubläden, Schranktüren usw. öffnete, gab die Vormieterin immer wieder zu verstehen, dass sie noch nicht dazugekommen ist zu putzen, dieses aber noch tun werde.. Ebenso drängte sie mir auch auf, 2 Schränke als Ablöse für 250 Euro zu übernehmen. Ja, und ich war so dumm und habe auch noch eingewilligt.

Obwohl ich mit Unterzeichnung des Mietvertrages auch die Schlüssel ausgehändigt bekommen habe, bin ich erst heute, am Samstag den 11. Februar, das erste Mal ( alleine) in die Wohnung gegangen um Ausmessungen vorzunehmen usw. Und da habe ich geglaubt, mich trifft der Schlag. Die Wohnung befindet sich in einem total versifften Zustand. Überall am Boden liegen Schrauben rum und von überall kamen mir die zusammengeballten Staubteile entgegengeflogen. Die Küche ein Chaos. Herd und Spülbecken mit einem grauen Kalkschleier überzogen; die Ränder der Kochplatten mit Essensresten verklebt; die Schränke weder von aussen noch von innen ausgewaschen. Und der Oberhammer ist der Kühlschrank. Am Boden dieses befindet sich so eine gelartige Masse ( keine Ahnung, was das ist) und darauf ( und ebenso in der Innentüre) Schimmelflecken. Ehrlich gesagt, hat sich mir fast der Magen umgedreht. Auch wenn das in nächster Zeit mal gründlich geputzt sein wird, so empfinde ich jetzt schon einen unüberwindbaren Ekel künftig Lebensmittel dort zu deponieren.

Über diese Angelegenheit habe ich heute abend mit meinem Vermieter telefoniert. Der aber gab zu verstehen, dass er - obwohl er der legitime Eigentümer dieser Immobilie ist - die ganze Angelegenheit wenig interessiere und ich mich an die von ihm beauftragte Maklerin wenden soll, mit der ich vor mehr als 1 Woche den Mietvertag gemacht habe. Allerdings war er auch nicht gerade erfreut darüber, dass die Vormieterin so eine Sch.lampe ist und kündigte an, notfalls die Dienste von professionellen Gebäudereiniger in Anspruch zu nehmen und die Kosten von ihrer Kaution abzuziehen.

Mittlerweile überlege ich mir, ob ich nicht aus diesem Mietvertrag aussteigen soll. ( so toll und günstig die Wohnung auch sein mag) Gestern am Freitag habe ich noch bei meiner Bank den Auftrag erteilt, die Überweisung für die halbe Monatsmiete, die Maklercourtage und die Ablöse für die blöden Schränke ( die ich jetzt auch nicht mehr haben will) vorzunehmen. Die Kaution an den Vermieter habe ich bereits am 3. Februar überwiesen. Eventuell könnte ich, wenn ich Montag gleich um 8 Uhr bei der Bank anrufen werde, die anderen Abbuchungen von meinem Konto noch stoppen. Würde das funktionieren? Und was ist mit der Maklerprovision? Muss ich dennoch zahlen, obwohl ich aus nachvollziehbaren Gründen die Wohnung gar nicht mehr beziehen will?

Update:

@Kater und Miss clumsy

Ich sehe nicht ein, dass ich den Dreck meiner Vormieterin wegputze. Zwar erwarte ich nicht, dass die Wohnung wie ein OP- Saal steril gereinigt wird, aber das, was ich vorgefunden habe, kann man nicht mal als besenrein bezeichnen. Mein eigentliches Problem ist der Schimmel im Kühlschrank. Euch ist schon klar, dass Schimmel krankmachend ist und dass die Sporen äusserst resistent sind gegen herkömmliche Putzmittel.

Update 2:

Ich habe mich entschlossen, die Wohnung doch zu nehmen. Das Übergabeprotokoll erfolgte am 15. Februar unter Beisein des Vermieters und meiner Maklerin. Die Sch.lampe hat sich doch tatsächlich 1 Tag zuvor entschlossen, die Wohnung halbwegs sauber zu hinterlassen. ( Wahrscheinlich hat ihr der Vermieter ordentlich den Marsch geblasen mit der Androhung professionelle Gebäudereiniger kommen zu lassen und die Kosten von ihrer Kaution abzuziehen) Ich meinerseits habe bereits die gesamte Wohnung mit Sagrotan abgewaschen und den Kühlschrank selbst zusätzlich mit Isopropylalkohol gereinigt und desinfiziert. Ab morgen geht es dann mit Tüncharbeiten los und dann erfolgt der eigentliche Umzug. Die Wohnung ist einfach zu schön um diese aufzugeben - hinzu käme dann auch noch, dass ich viel Geld in den Sand gesetzt hätte...

Besten Dank an alle, die mir geantwortet haben.

15 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, das ist sehr ärgerlich - leider hast Du aber keine großen Chancen, aus dem Vertrag auszusteigen.

    Wohnungen werden i.d.R. besenrein übergeben. Um Putzorgien vor Einzug kommt man meistens nicht herum.

    - Der Makler hat den Anspruch auf die Courtage. Die ist für den erfolgreichen Abschluss des Mietvertrages

    - Dem Vormieter würde ich - wenn's geht - erstmal die Abstandszahlung für die Möbel vorenthalten. Wenn er Dich drauf anspricht, würde ich ihn auf den Saustall hinweisen

    - Wenn der Vermieter anbietet, einen Reinigungsservice zu bestellen und die Kosten von der Vormieter-Kaution abzuziehen, würde ich ihn sofort darauf festnageln und das in Anspruch nehmen. Was Besseres kann Dir gar nicht passieren! Er ist dazu nicht verpflichtet und Du solltest wirklich schauen, daß das klappt.

  • Kater
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nomen es Omen.

    Mach dich einfach mit der Bedienung eines Schrubbers und eines Besens vertraut, dann ist das Problem schnell beseitigt.

    Wegen solcher Kleinigkeiten musst du nicht so eine welle machen.

  • vor 9 Jahren

    Ich verstehe dich sehr gut. Dennoch hast du dich auf "leere Worte" verlassen, die du nicht beweisen können wirst. Du hast dir nichts schriftlich geben lassen. Das ist das Problem.

    Du kannst ja noch noch Fotos machen und diese mit zum Anwalt nehmen, aber es wird nicht viel bringen. Ist wie beim Autokauf "gekauft wie gesehen".

    Gib dir einen Ruck,lade paar Freunde zum Putzen ein. Den Kühlschrank würde ich entsorgen. So teuer sind die ja nicht.

    Dein Vermieter ist das Scheißegal, er wird auf die Miete bestehen. Du kannst schon wieder kündigen, musst allerdings die 3 Mieten bezahlen! Dann lieber selber putzen.

    Warte erst mal ab, was die Maklerin macht. Danach kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Viel Glück!

  • Tatü
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Nur sie weil dreckig ist, willst du laut deiner Aussagen eine super Wohung aufgeben? Einfachst lösung: putzen! Macht man normalerweise sowieso wenn man einzieht.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Aus dem Mietvertrag kommst du raus, indem du ihn fristgerecht kündigst. Und die Maklerprovision ist fällig geworden, die bekommst du nicht zurück.

    Wenn du immer gleich hinschmeißt, sobald mal nicht alles nach deinen Vorstellungen läuft, dann wünsche ich dir noch ein schönes Leben.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Dein Vermieter muss dir die Wohnung BESENREIN übergeben. Du musst deine Sachen reinstellen können und der sämtliche Kram der Vormieterin muss verschwunden sein inklusive Reste im Kühlschrank und Schrauben auf der Erde. Die Auseinandersetzung darüber mit der Tischlampe kannst du dem Vermieter überlassen. Dein Ansprechpartner ist weder die Maklerin, noch die Tischlampe.

    Wenn die Tischlampe Ablöse für Möbel fordert, muss der Wert dieser Möbel dem vereinbarten Betrag entsprechen. Ansonsten kannst du ihr einen Termin geben, bis zu dem sie die Möbel abholen kann.

  • vor 9 Jahren

    Die Kaution darf nach § 551 BGB auf 3 Monatsraten bezahlt werden. Sofern also hier die gesamte Kaution überwiesen wurde, kann man den Vermieter anweisen dies als Gesamtmiete anzuwenden.

    Aus dem Mietvertrag kommt man nur nach § 573c BGB, nämlich mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Arglistige Täuschung liegt hier nicht vor. Mietminderung kann man hier geltend machen - § 536 BGB.

    Die Forderung die man an die Vormieterin hat, sollte man ihr mit Fristsetzung zu Beseitigung schriftlich zukommen lassen. Wird die Frist fruchtlos verstrichen, darf man nach § 536a BGB verfahren und die Kosten von der Miete abziehen, bzw. als Schadensersatzanspruch geltend machen.

    Genau lesen, was für die Übergabe der Möbel im Vertrag steht...

    Die Maklercourtage steht ihm zu, da ein Vertrag zustande kam. Dem Makler kann man sein Geld auch in Raten zahlen...

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Maklerin hat ihre Arbeitsaufgabe erfüllt und damit Anspruch auf ihre Provision. Ebenso hast du einen rechtskräftigen Mietvertrag. Vorgefundener Dreck u.ä. enthebt dich nicht davon die Maklerin zu bezahlen und den abgeschlossenen Mietvertrag einzuhalten.Du hast ja auch die Wohnung vorher selber gesehen und zugestimmt.

    Jede Verweigerung deinerseits würde zu einem Zivilprozess führen, der für dich teuer werden kann und den du wahrscheinlich verlieren wirst.

  • vor 9 Jahren

    Bei der Übergabe der Schlüssel ist man in der Wohnung und macht ein Übergabeprotokoll. Hierbei werden alle "Mängel" notiert. Wenn Du den Schmutz nicht beanstandet hast ist das Dein Problem. Dein Mietvertrag ist rechtsgültig und Du kannst kündigen (Kündigungsfrist 3 Monate) Danach musst Du auch die Wohnung sauber übergeben.

  • Fankle
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Ich kann auch nur sagen: Du solltest eine Uebergabe mit Makler oder Vermieter gemacht haben, und dazu sollte ein Uebergabeprotokoll vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, hast du die Katze im Sack gekauft.

    Verbuche es als Lehrgeld und putze. Oder bezahle jemanden, der es fuer dich tut.

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