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Kann man von einem noch nicht Unterschriebenen Mietvertrag zurück treten?

Mietvertrag erhalten noch nicht unterschrieben.Erste miete zum 01.02.2012 Möchten die Wohnung aber jetzt nicht mehr.Kann ich jetzt ohne das mir irgend welche kosten entstehen zurück treten?

Update:

Habe allerdings den schlüssel schon ,den wollte ich heute zurück geben ,Vermieter hat ihn nicht angenommen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Man kann es darauf ankommen lassen.

    Wurde vorher nachweislich mündlich die Zusage erteilt - man war sich über Zeitpunkt, Zustand und Höhe der Miete einig - ist bereits ein Vertrag zustande gekommen. Mündliche Verträge sind wirksam.

    Die Beweislast ist erschwert. Der Vermieter müsste nachweisen, dass die Dinge so gelaufen sind wie sie gelaufen sind...

    Den Schlüssel mit Zeugen übergeben, bzw. in den Briefkasten legen. Somit entfällt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung, da der Vermieter hätte weiter vermieten können. Er ist zur Schadensminderungspflicht angehalten.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Verträge bedürfen keiner Schriftform.Schon dein schlüssiges Verhalten(Entgegennahme der Schlüssel) reicht.Du hast einen Vertrag geschlossen.

    Übrigens haben wir den 9. Febr. !

  • vor 9 Jahren

    Wenn Du unter Zeugen einen mündlichen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen hast, hast Du schlechte Karten!

  • mzi
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Hi,

    ich bin mir nicht ganz sicher, aber ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen.

    Das bedeutet, wenn du dem Vermieter zugesagt hast die Wohnung zu nehmen (Schlüssel hast du ja schon) bist du an den Vertrag gebunden.

    Lass mich hier aber gerne eines besseren belehren.

    Gruß

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  • vor 9 Jahren

    Im Prinzip hast du jemanden, der eine Wohnung sucht, die Wohnung quasi "weggenommen" und jetzt lässt du den Vermieter auf seinem Mietausfall sitzen...nicht jeder Vermieter ist wohlhabend und manch einer muss sehen,wo er bleibt.

    Schade, das kein Handschlag mehr zählt und keiner sich um die Konsequenzen seiner Handlung kümmert.

  • vor 9 Jahren

    Wenn Du den Schlüssel hast hast Du zu mindestens einen mündlichen Mietvertrag. Man muss kein schriftlichen Mietvertrag haben. Aber unterschreiben musst du den Vertrag auch nicht

  • vor 9 Jahren

    ohne irgendwelche kosten?

    nein

    der vermieter kann schadensersatz verlangen

    und das kann teuer werden

  • mm
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Du kannst nicht von was zurücktreten, was du noch nicht angetreten hast.

    Keine Unterschrift = Keine Verpflichtung.

  • vor 9 Jahren

    natürlich kannst du noch zurücktreten -- lass dich nicht verunsichern -- erst mit der Unterschrift wird ein Vertrag wirksam

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