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? fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 9 Jahren

Kann man den Abschlag verringern , wenn man nicht einer Wohnung lebt?

Bin Mieter in einer Wohnung.

Wohne zuzeit darin, möchte aber meinen Lebensmittelpunkt verändern.

Das Mietverhältnis soll jedoch bestehen bleiben.

D.h. Die Miete wird weiter gezahlt, aber wie ist das mit dem Strom?

Ich zahle zurzeit schon 56 Euro im Monat ( 3 Boiler, viel Aufenthalt etc) das möchte ich stark verringern.

Von den Stadtwerken weiss ich, das man bei Leerstand 5 Euro zahlt.

Kann man sowas machen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Man kann sich runterstufen lassen, aber muß

    natürlich damit rechnen, daß man Ende des Jahres

    nachzahlen muss.....je nach tatsächlichem Verbrauch eben...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das geht. Es sollte aber bedacht werden, dass wir Winter haben und die Leitungen nicht einfrieren dürfen. Ansonsten Stecker alle rausziehen und gehen. Außer Zählergebühr und bisher verbrauchte Energie muss ja nichts bezahlt werden.

  • vor 9 Jahren

    Setze Dich mit den Stadtwerken in Verbindung und regle das mit Ihnen

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Aus meiner Erfahrung kann man den Abschlag für Strom fast beliebig festlegen, wenn man es begründen kann. Ich habe meinen Abschlag schon um mehrere hundert Euro nach unten korrigiert sowie auch wieder heraufgesetzt. Allerdings hatte ich eben auch Gründe, die einen zeitweise stark erhöhten bzw. verringerten Verbrauch plausibel gemacht haben. Der Stromversorger hat das nicht geprüft, sondern den Abschlag sofort umgestellt. Natürlich erfolgt dann am Jahresende die Abrechnung.

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  • vor 9 Jahren

    Das kommt von alleine wenn kein Strom verbraucht wird kost er auch nichts und Heitzung eben so aber runterdrehen sollte man Die.

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