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Kindergeld nur bis zum 21. Lebensjahr?
Mein Enkel bekommt in Kürze Arbeitslosengeld II, das sind 374 Euro. Nun wollte ich wissen ob das m it dem Kindergeld stimmt.. Ich habe gelesen das das Kindergeld nur bis zum 21. Lebensjahr ausgezahlt wird, wenn das Kind arbeitslos gemeldet ist und auch von dort Geld bezieht.
Er ist 80% schwer-behindert und wird wahrscheinlich auf 90 oder 100 % kommen da er seit kurzem Epilespieanfälle hat. Er darf wegen seinen 80% auch nur 20 Stunden höchstens in der Woche arbeiten.
Danke für Eure Antworten
Vielen dank erstmal für Eure Antworten. Ja mein Enkel wird im Juni 21 Jahre alt und ist Autistisch, konnte aber bei einem Rechtsanwalt in München eine Lehre beginnen durch das BFZ.....von 8;30 Uhr bis 17 Uhr.
Natürlich hielt er das nicht durch. Er musste auch über 1 Stunde mit der Bahn zur Arbeitsstelle fahren.
Da hatte er noch 100% im Schwerbehindertenausweiss stehen. Diese 100% bekam er seit 1998 denke ich. Dann erzählte er den leuten vom medizinischen Dienst das er allein in Urlaub fährt und und sich alles selbst im Computer aussucht, Züge und dort Hostel und auch die Bezahlung übern Computer macht. Das war denen zuviel und so wurde er auf 80% runtergestuft. Das war vor 3 Jahren.Nun wie geschrieben kamen die Eptileptischen Anfälle dazu v origes Jahr. Ach ja Arbeitslosengeld I hat er ein Jahr erhalten. Wie er jemals arbeiten soll weiss ich n icht , denn mittendrinn geht er dann einfach und fährt für 1 Woche weg. Ich weiss nun gar nicht was ich tun soll.
Vielen dank erstmal für Eure Antworten. Ja mein Enkel wird im Juni 21 Jahre alt und ist Autistisch, konnte aber bei einem Rechtsanwalt in München eine Lehre beginnen durch das BFZ.....von 8;30 Uhr bis 17 Uhr.
Natürlich hielt er das nicht durch. Er musste auch über 1 Stunde mit der Bahn zur Arbeitsstelle fahren.
Da hatte er noch 100% im Schwerbehindertenausweiss stehen. Diese 100% bekam er seit 1998 denke ich. Dann erzählte er den leuten vom medizinischen Dienst das er allein in Urlaub fährt und und sich alles selbst im Computer aussucht, Züge und dort Hostel und auch die Bezahlung übern Computer macht. Das war denen zuviel und so wurde er auf 80% runtergestuft. Das war vor 3 Jahren.Nun wie geschrieben kamen die Eptileptischen Anfälle dazu v origes Jahr. Ach ja Arbeitslosengeld I hat er ein Jahr erhalten. Wie er jemals arbeiten soll weiss ich n icht , denn mittendrinn geht er dann einfach und fährt für 1 Woche weg. Ich weiss nun gar nicht was ich tun soll.
3 Antworten
- .Lv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn es aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, dann bekommt es weiter Kindergeld. Sich selbst zu unterhalten bedeutet, es muss genügend Geld verdienen, damit es finanziell unabhängig ist, das ist aber bei Hartz4-Bezug nicht der Fall. Wer hat denn die 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche festgestellt? Bei 80 % Behinderung hat er einen Rentenanspruch, weil das bedeutet, er ist zu 80 % nicht arbeitsfähig. Wenn die Rente nicht gezahlt wird, weil sie zu gering wäre, reicht der Anspruch aber für die Begründung beim Kindergeld. Oder anderes gesagt, er muss keine Rente beziehen und kann über den Erwerbsminderungsrentenanspruch Kindergeld bekommen müssen.
Ich würde es probieren.
Aufgrund der Schwerbehinderung dürfte er auch kein Hartz4 bekommen, sondern Grundsicherung, die immer dann gezahlt wir, wenn die Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist..
- ?Lv 6vor 9 Jahren
3.6 Kinder mit Behinderung
Unabhängig von den unter 3.4 erläuterten Anspruchsvoraussetzun-
gen wird für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld gezahlt, wenn
es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinde-
rung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, d. h. wenn es
mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln seinen
gesamten notwendigen Lebensbedarf nicht bestreiten kann. Die
Behinderung des Kindes muss vor der Vollendung des 25. Lebens-
jahres eingetreten sein.
- SternchenLv 7vor 9 Jahren
Ein schwerbehindertes Kind hat keinen Anspruch auf ALG II, da es dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Seine Eltern sind bis zur Vorellendung des 25. Lebensjahres für ihn verantwortlich. Selbst wenn er Bezüge bekäme, würde das Kindergeld als Einkommen berechnet.