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Folgende Frage über Privatverkauf?
Wenn z.b. ich über eine Private Communityseite etwas gekauft habe was ein Privathändler verkauft hat, besteht ein Vertrag? und kann der ggf. vor Gericht für mich bestehen, falls der Verkäufer die Ware nicht verschickt?
3 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Ein Kaufvertrag ist die mündliche oder schriftliche Vereinbarung über den Austausch von Ware gegen Geld (laienhaft formuliert). Zur Gültigkeit bedarf er NICHT der Schriftform. Wenn Du aber aus dem Vertrag irgendwelche Rechte einfordern willst (zum Beispiel Lieferung der Ware), hast Du die Beweislast.
- KapaunLv 7vor 9 Jahren
Grundsätzlich besteht ein Vertrag. Vor Gericht müsstest du das aber beweisen können.
- hajoklLv 7vor 9 Jahren
Hi, Mäxchen hat das schon richtig beschrieben, wenn aber der Vertrag einseitig nicht eingehalten wird,sei es durch Nichtlieferung/ Nichtbezahlung dann kann um die Vertrags-Einhaltung/Auflösung
Klage erhoben werden aber nur mit den dazu benötigten Beweisen.
Gruß hajokl .