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Datenschutzgesetz: Speichern von personenbezogenen Daten in der Cloud außerhalb Deutschlands (siehe Details)?

folgende Situation:

eine deutsche Firma (GmbH) ist eine Tochter eines niederländischen Konzerns.

Dieser Konzern verwendet eine Software für Personalmanagement.

Darin werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Bildung, Stellenbeschreibung, persönliche Ziele, Bewertungen von Vorgesetzten etc. gespeichert und verwaltet.

Das ganze dient zur Personalentwicklung und auch als Basis für die Berechnung von Bonus- und Prämienzahlungen.

Also meiner Meinung nach sehr sensible personenbezogene Daten.

Soweit kein Problem, jedoch läuft die Software in der "Cloud" irgendwo bei einem Provider in England.

D.h., die Daten werden außerhalb des Unternehmens und zudem außerhalb von Deutschland gespeichert und verarbeitet.

Steht das irgendwie im Widerspruch zu geltendem Recht in Deutschland?

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

1 Antwort

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  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    England gehört zu EU und auch dort gilt der weitreichende EU-Datenschutz. Anders wäre es bei einer Speicherung von Personaldaten in den USA, das wäre u.U. nicht zulässig.

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