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wann darf ich die vorher vermietete wohnung räumen und wohin mit den sachen?

hallo community,

ich bin vermieter, mein ex mieter ist zum 01.01. ausgezogen. hat seine sachen aber noch in meiner wohnung stehen lassen obwohl ich ihn davor mehrfach darum gebeten habe zu räumen. ich habe die sachen in den keller gestellt und will das ganze jetzt endlich abschließen und die sachen wegbekommen. den ex mieter kann ich nicht erreichen ist wahrscheinlich im ausland. wohin mit dem krempel? wert der sachen geschätzt : 1000€. wer kenn sich aus?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Zeugen nehmen und Bilder machen. Danach Frist setzen. Ist der Mieter nicht mehr erreichbar entsorgen oder verkaufen.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Marcel
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    musste aufbewahren- wenigstens 6 monate. du musst ausserdem versuchen ihn zu erreichen, soweit es dir möglich ist.

  • vor 9 Jahren

    Eine Frage.

    Steht ihnen ein Vermieterpfandrecht zu? Haben sie noch Forderungen gegen den Mieter? Anbei ein Link, ganz griffig erklärt

    http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteni...

    Offiziell sind sie Besitzer, ihr Exmieter bleibt aber Eigentümer, d.h., sie dürfen ohne Klärung keine Eigentumsverfügungen treffen. Ihnen obliegt erstmal eine Aufbewahrungspflicht.

    Weiterer Gang. Anfrage an das Einwohnermeldeamt bzgl. der neuen Adresse. Wenn diese nicht zum Erfolg führt mal mit einen Schreiben an seine alte (!) Adresse versuchen, evtl. existiert ein Nachsendeantrag. Weisen Sie nach, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um ihren Exmieter zu erreichen.

    Nach 6 Monaten können sie den Besitzverzicht ihres Exmieters als Eigentumsverzicht ansehen und unter Nachweis ihrer Bemühungen verwerten. Sicherheitshalber würde ich den ihre Kosten überragenden Anteil bei Verwertung weitere 6 Monate treuhänderisch verwalten (separates Sparbuch o.Ä.)

  • vor 9 Jahren

    Du bist voll dafür verantwortlich. Wenn Du Glück hast zahlt er die Lagermiete. Wen nicht zahlen will hast du dann die Möglichkeit alles als Pfand zu nehmen - zum Glück ist es ja etwas Wert -

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    erkundige dich ob er noch im ort oder denn auf seiner letzten meldeadresse gemeldet ist und lass da im gemeindehaus oder auf der poststelle einen aushang machen mit fristsetzung, der gilt als zugestellt , dann kannst du das zeug entsorgen lassen

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