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ich habe Arger mir der Vermieterin die früher eine Freundin war?

da alles sehr verworren ist,da wir mit mehreren in das Haus eingezogen sind und ich Grundsicherung bekomme muss en extra Mietvertrag für mich her.Da ich Prozesskostenhilfe bekomme und nieman ahnte das sich das Verfahren wegen der Probleme der Vermieterin der ständig eine neue bosheit einfällt-habe ich das Gefühl das der Anwalt nach 1 1/2 Jahren keine lust mehr hat und er hat einige wichtige Dinge nicht ans Gericht geschickt.Nach einer Vergleichsverhandlung wurde ich von Leuten der Vermieterin zusammen geschlagen und wir wollten dem Vergleich nicht zustimmen.Doch der Anwalt hat das Schreiben vergessen1!Das heißt ich muß ende März 2012 raus.Obwohl die Vorderung der Vermieterin bis dato umstritten bis blödsinnig sind.Kann ich das Verfahren nochmal mit einem anderen Anwalt eröffnen.Wir sind im Recht!

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn Du das Gefühl hast, dass dein Anwalt, seinen Pflichten in dieser Sache nicht nachkommt und Dir daraus Schaden ensteht, so kannst Du ihm das Mandat entziehen. Ferner könntest Du diesen wegen "Schlechtleistung" auf Schadensersatz verklagen.

    Es bleibt Dir überlassen, dir einen neuen RA zu suchen, wie dass dann mit den Kosten aussieht, solltest Du bei einem Rechtspfleger des Amtsgerichtes erfragen.

    tmh

  • Marcel
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    1. jeder, der vor gericht zieht ist im recht

    ABER:

    2. recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe.

    3. egal, wie umstritten bis blödsinnig die forderungen der vermieterin auch sein mögen- wenn die zustimmungsfrist abgelaufen ist, und ihr dem vergleich nicht widersprochen habt, hast du leider pech gehabt.

    du könntest zwar deinen ersten anwalt vor den kadi bringen, aber schlussendlich wirst du ausziehen müssen.

  • Habu
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Das ist schwer zu beantworten weil da Fakten des anfänglichen Streits fehlen

    Es gibt drei Stufen im Zivil und Strafprozess.

    Amtsgericht

    Landgericht

    Oberlandesgericht

    und der letzte Gang wäre der Bundesgerichtshof für ein Verfassungsklage

    Aber letztendlich zeigt es das nicht das erste auch das letzte Wort ist

    Such dir einen neuen Anwalt und weise beim nächten Prozesse auf

    dessen Unfähigkeit hin

  • vor 9 Jahren

    Grundsätzlich Recht haben und Recht zu bekommen sind 2 Paar Schuhe. Du solltest Dir überlegen ob Du es zu einem zweiten Prozess kommen lassen willst. Verlierst Du - vielleicht teilweise, weil ja die Forderungen umstritten sind - musst Du anteilig die gegnerischen Anwaltskosten trotz Prozesskostenhilfe bezahlen. Ziehe aus und Du hast Deine Ruhe

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