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Handy war in Reperatur, seitdem geht meine Rückwärtstaste nicht mehr?
Hallo!
Und zwar hatte ich vor einigen Wochen mein Handy bei meinem Anbieter (T-Mobile) eingeschickt wegen einem Akkufehler und dass das System von Zeit zu Zeit einfach macht, was es will.
Beispiel: Letztens wollte ich eine SMS schreiben, auf einmal geht es ins Internet, danach auf Facebook, öffnet die Kamera, Telefonbuch, ... alles andere eben außer die SMS.
Danach hab ich nach 2 Wochen mein Handy wieder bekommen, mit der Information der Anbieter Telemax habe das gemacht. Zahlen musste ich nichts, ging ja auf meine Garantie. Nun ist es so, dass in dem Schreiben von Telemax drinnen stand, ich habe ein neues Akkuteil (welches auch super geht) und insgesamt wurden 18 (!) Fehler behoben.
Die ersten Tage ging mein Handy wunderbar, doch seit heute morgen (Handy ist nichts passiert) spinnt es total. Die Rückwärts- und Menütaste gehen nicht mehr und es tut nun noch mehr was es will. Facebook postet es einfach so irgendwelche Statusmelden (aber nur leere Wörter also kein Hackerangriff schätze ich) und ruft einfach Nummern an, wenn ich ins Menü will, etc.
Nun habe ich aber ehrlich gesagt keine Lust mein Handy nicht mehr in Reperatur zu geben .. gibt es da eine andere Möglichkeit? :(
4 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Nein,siehe unten:
Gestuftes Gewährleistungsrecht
Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, so stehen die Rechte des Käufers jetzt in einem Stufenverhältnis, welches sich teilweise der derzeit gängigen Vertragspraxis annähert. Zunächst hat der Käufer lediglich einen Nachbesserungsanspruch. Dabei hat der Käufer die Wahl, ob er Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Der Käufer muss in der Regel zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen. Die Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Ist die gewählte Form der Nachbesserung für den Verkäufer unzumutbar, so kann er sie verweigern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Gleiches gilt nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt oder ist sie für ihn schlechthin unzumutbar, so bedarf es hierzu auch keiner Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Neben den eigentlichen Gewährleistungsrechten kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Auf Arglist des Verkäufers oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kommt es in diesem Zusammenhang nicht mehr an. Die oft schwierige Abgrenzung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden entfällt ebenfalls.
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Ich wurde versuchen ein anderes Model in der Preisklasse zu bekommen
oder eine Zuzahlung für ein besseres Model anzubieten.