Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Aufzeichnung der Telefongespräche bei Gerichten als Beweis ..... ?

In Deutschland gelten die Aufzeichnung von Gespräche bei Gerichte nicht als Beweis, wie ist in andere EU Länder ?

Gelten die auch nicht oder sind aufgezeichnete Gespräche als Beweis ?

Es handelt sich um Internationalen Verbrechen und Staatssicherheit etc.

Auch im Fall von Planung von Mord.

Gibt es Ausnahme, dass man Gespräche aufzeichnet.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Aufgrund eines Gerichtsbeschluss, kann das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt oder aufgehoben werden, so dass, eine Überwachung und Aufzeichnung von Telefongesprächen erlaubt und als Beweismittel zugelassen wird.

    In einem Ermittlungsverfahren wegen schwerer Kriminalität kann die Staatsanwaltschaft nach § 100 a StPO beim Amtsgericht die Erlaubnis zum Abhören von Telefonen beantragen. In der Praxis bedeutet dies die Überwachung des gesamten Telekommunikationsverkehrs eines Beschuldigten. (Telefon, Telefax, Internet, E-Mail, Chat, ICQ und was es sonst noch gibt)

    Neben den allgemeinen Telefondaten können bei Mobiltelefonen außerdem die ?Geodaten? ermittelt werden. Mit diesen Daten kann dann auch festgestellt werden, wo ein Beschuldigter telefoniert hat. Letztlich lässt sich mit Hilfe der Mobiltelefondaten ein genaues Bewegungsraster eines Beschuldigten rekonstruieren.

    Die Ergebnisse dieser Telefonüberwachung können in vollem Umfang in ein Gerichtsverfahren eingeführt werden. Man muss aber sehen, dass die Beweise aus einer Telefonüberwachung meist nur sehr zeitaufwendig in eine Hauptverhandlung eingeführt werden können. Polizei und Staatsanwaltschaften kommt es bei der Beantragung der TÜ häufig darauf an, Strukturen und Kontakte einer Tätergruppe herauszufinden. Meist findet sich nur ein Bruchteil der aufgezeichneten Telefongespräche als Beweismittel in einer Hauptverhandlung wieder.

    Telefonüberwachung ist nur bei schweren Straftaten zulässig (sogenannte Katalogstraftaten). Über die Behauptung, es handele sich bei den Beschuldigten um eine kriminelle Vereinigung kann die Staatsanwaltschaft aber auch bei weniger schweren Straftaten eine Telefonüberwachung erreichen.

    Die Telekommunikationsüberwachung kann sich auch gegen Dritte richten, wenn anzunehmen ist, dass der Beschuldigte deren Anschluss benutzt oder dort Nachrichten für ihn auflaufen.

    Das mitschneiden eines Telefonates, ohne die Zustimmung des Abgehörten, ist verboten außer siehe oben.

    tmh

    Quelle(n): Juraforum
  • vor 9 Jahren

    Telefongespräche gelten als Beweis, man muss nur den anderen darauf hinweisen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Grundsätzlich muss der Abgehörte wissen, dass aufgezeichnet wird - sonst kannst du das vergessen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.