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Mit minderjähriger Schwester Zuhause ausziehen?

Hallo.

Meine Schwester und ich haben ein großes Problem und zwar würden wir gerne von Zuhause ausziehen, da wir mit unserer Mutter einfach nicht klarkommen. Sie lässt ihre Launen an uns aus, schreit uns ohne Grund an, macht uns tagtäglich fertig und sie ist immer so Agressiv. Meine Schwester und ich können mit dieser Frau einfach nichtmehr zusammenleben.

Ich ( 19 ) habe letztes Jahr eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen und meine Schwester (16) beginnt dieses Jahr im Oktober eine Ausbildung. Das Thema Geld wegen der Miete wär kein Problem da uns eine 2 Zimmer Wohnung reichen würde.

Jetzt ist meine Frage ob das überhaupt gehen würde das meine Schwester, da sie ja noch Minderjährig ist mit mir ausziehen könnte.

Meine Eltern sind getrennt und haben beide das Sorgerecht. Mein Vater wäre sogar einverstanden das wir von ihr wegziehen, da er genau weiß wie agressiv meine Mutter ist. Aber ich glaube nicht das meine Mutter es erlauben würde, dass meine Schwester mit 16 auszieht.

Würde es trotzdem funktionieren und wenn nicht könnte uns da irgendwie das Jugendamt helfen?

Danke schonmal :)

Update:

Zu meinem Vater möchte sie auch nicht, sie will bei mir bleiben da wir schon zusammen soviel durchgemacht haben (Mutter).

Mein Vater wohnt sowieso in der nächst größeren Stadt mit seiner neuen Frau und die ham auch nur eine 2 Zimmer wohnung, also kein Platz für jemand weiteres.

Update 2:

Eine eigene 2 Zimmer Wohnung könnte ich mir schon leisten aber ich brauch selbst noch etwas Geld für mich, da ich von meiner Mutter nichts mehr bezahlt bekomme ( Kleidung, Nahrungsmittel...)

Mein Vater zahlt kein Unterhalt an meine Schwester und mich da er in Insolvenz is. Also hätte ich nur meine 520 Euro. Und bis Oktober da eine Wohnung zu halten wäre viel zu teuer.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn es euch schlecht geht, holt euch

    Beratung und Unterstützung vom Jugendamt.

    Wenn ihr beide verantwortungsbewusst genug seid,

    solltet ihr in einer eigenen Wohnung eigentlich

    klarkommen.

    Wenn das GEld zu knapp wird, könnt ihr ausserdem

    Unterstüzung beantragen.

    Zuverlässige Auskünfte bekommt ihr beim Amt.

    Habt keine Angst vor dem Gang zum Amt, geht

    einfach mal beide zusammen hin,

  • top
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    wenn, dann kann dir ein jugendamt helfen. soviel ich weis, kann man mit 16 schon selbst bestimmen, wo man sich aufhalten will. und man darf auch in dem alter von zuhause ausziehen. aber exakte infos kann dir sicher das jugendamt geben.

  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Du kannst ausziehen,das ist kein Thema.

    Kann deine Schwester bei eurem Vater unterkommen ?

    Geht aber trotzdem mal zum Jugendamt und am besten euer Vater geht da mit.

    Viel Glück

  • vor 9 Jahren

    Dir würde Wohngeld zustehen,wenn es wichtige Gründe gibt,dass deine Schwester auszieht (z.B. sie fleigt zuhause raus oder sie würde näher an ihrem Ausbildungsplatz wohnen) könnte ihr auch Wohngeld zustehen.Wenn dein Vater einverstanden ist und mit deiner Mutter redet,müsste es gehen.Möglich wäre auch,dass deine schwester bis sie volljährig ist,in einem betreuten Wohnen untergebracht wird.Am besten ihr schildert euren Fall dem Jugendamt und lasst euch über die Möglichkeiten beraten.Finazielle Unterstützung steht dir auf jeden Fall zu,solange du in der ausbildung bist.Normalerweise ist deine Mutter sogar dazu verpflichtet,die während der Ausbildung finanziell zu unterstützen.Sie kriegt ja auch noch Kindergeld.Wenn du nicht mehr zuhause wohnst,steht ihr das allerdings nicht mehr zu.

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  • vor 9 Jahren

    frage das Jugendamt, die wissen Bescheid.

  • vor 9 Jahren

    Da führt nur der Weg übers Jugendamt- nehme Deine Schwester und geht zusammen dort hin

    Erklärt der Sachbearbeiterin alles genau und ehrlich, wenn es geht noch mit Zeugen, die es bestädigen können

    Die finden dann schon eine Lösung für Euch

    Da Du 19 vist kannst Du Dir ja eine Wohnung auf Deinen Namen Mieten, bekommst ja Dein Lehrgeld- Kindergeld vom Staat und den Unterhalt vom Vater dann auf Dein Konto auch Deine Mutter würde dann verpflichtet, nach ihrem Einkommen Unterhalt an Dich zu bezahlen

    Das gleiche gilt dann auch für Deine Schwester und zu zweit geht es leichter sich eine Wohnung zu nehmen

    Nur das Amt muss Dir dann eine Genehmigung für Deine Schwester geben

    Also geht zum Jugendamt

    Macht alles erstmal heimlich aber nun glaubt nicht das ihr in paar Wochen da raus seit

    Du schaue mal nach einer Wohnung aber dort wo die kleine auch ihre Schule zuende machen kann

    Biel Glück Euch beiden

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Aufjedenfall solltet ihr zum Jugendamt, euch steht beiden Kindergeld zu wenn ihr in Ausbildung seit und auszieht bekommt ihr das und es gibt auch noch BAföG!!!!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Zuverlässige Auskünfte bekommt ihr nur beim Jugend Amt.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nur wer das Sorgerecht für eine Minderjährige hat, ist vom Gesetz berechtigt

    den Aufenthaltsort zu bestimmen.

    Leben wir in der Wildnis?

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