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Hat jemand dafür einer Vorlage?
Ich möchte mit 17 einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben. Dafür benötige ich die schriftliche Zustimmung meiner Eltern. gibt es dafür eine Vorlage oder was sollte ich schreiben? Also ohne, dass sie direkt den Mietvertrag unterschreiben?
2 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Auf eine Zustimmung deiner Eltern (in der du eventuell die Unterschrift fälscht) lässt sich doch kein Vermieter ein.
Unterschreibt ein Elternteil gemeinsam mit dem Minderjährigen den Vertrag, so muss unterschieden werden:
(1) Bei intakter Ehe vertreten die Eltern das minderjährige Kind gemeinsam ( § 1629 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass entweder beide Elternteile den Mietvertrag mit unterschreiben müssen, oder der eine Elternteil den anderen dazu ermächtigt in diesem Falle alleine zu entscheiden. Für den Vermieter bedeutet dies, dass er prinzipiell immer die Unterschrift beider Elternteile unter den Mietvertrag verlangen sollte. Hat nur ein Elternteil den Vertrag mit unterschrieben, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages mithin davon ab, ob der unterzeichnete Elternteil vom anderen Elternteil ermächtigt war, zugleich in dessen Namen zu handeln. Dadurch, dass die gesetzlichen Vertreter einen Vertrag mitunterzeichnen erteilen sie zugleich ihre Einwilligung zur gemeinschaftlichen Miete mit dem minderjährigen Kind. Der Mietvertrag ist wirksam und verpflichtet auch den Minderjährigen.
(2) Bei geschiedener Ehe oder getrenntlebenden Partnern kommt es für die Wirksamkeit des Mietvertrages darauf an, ob dem mitunterzeichneten Elternteil die elterliche Sorge durch das Familiengericht übertragen ist.
(a) Wenn dies der Fall ist, so kann er das minderjährige Kind alleine vertreten. Der Mietvertrag wäre in diesem Fall wirksam, denn dadurch, dass der sorgeberechtigte Elternteil mitunterzeichnet, erteilt er zugleich seine Zustimmung bzw. Einwilligung zur gemeinschaftlichen Miete mit dem Kind (wie vorstehend Ziff (1) ). Der Minderjährige ist also auch zur Erbringung aller Zahlungsverpflichtungen und sonstigen Pflichten aus dem Vertrag verpflichtet.
(b) Wenn dies nicht der Fall ist, so war der mitunterzeichnende Elterteil zur Vertretung des Kindes nicht bzw. nicht alleine befugt. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zum gemeinschaftlichen Mietvertrag liegt deshalb nicht vor. Der Mietvertrag ist - soweit er die Verpflichtung des Minderjährigen betrifft - unwirksam.
Kein Vermieter wird einem minderjährigen eine Wohnung vermieten.
Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit des Mieters unwirksam, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf die vereinbarte Miete zu.
Der Vermieter hat einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, sofern der Minderjährige in betrügerischer Absicht den Abschluss des Mietvertrages erschlichen hat. Beispiel: falsche Angaben zum Alter, Vorlage gefälschter Dokumente, Vorlage einer gefälschten Genehmigung der gesetzlichen Vertreter usw..
Quelle(n): @ Paul verweist auf meinen Link, den liefere ich hiermit nach http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mind... - Anonymvor 9 Jahren
Wie immer hat "Jürgen NRW" den richtigen "link" dazu.
Um es Dir kurz zu erklären: Mit 17 Jahren darfst Du "alleine" keine Verträge unterschreiben, es muà immer ein Erziehungsberechtigter auch seine Unterschrift leisten.