Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Sepp
Lv 5
Sepp fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Schadensersatz Eigentümergemeinschaft?

Hallo!

Wir haben uns eine Wohnung gekauft und bei den Eigentümern ist eine Frau dabei die gegen die Hausverwaltung ein Gerichtsverfahren führt da sie der meinung ist, die Abrechnung sei falsch.Damit entstehen den restlichen Eigentümern hohe Kosten!Nun meine Frage: könnte ich sie Auf Schadensersatz verklagen?Anscheinend geht das mit der Frau schon über Jahre da sie bei allem was zu meckern hat.Und mit ner eventuellen Klage gegen sie könnte ruhe sein wenn sie mal selbst Zahlen muss.

Danke für alle die mir einen guten Rat geben.

P.S. Ich bin ein sehr friedlicher Mensch und will eigentlich kein Gericht mit sowas belästigen nur geht es ja hier um nicht ganz wenig Geld.

5 Antworten

Bewertung
  • Hans
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    mmmmh ....

    eine Eigentümergemeinschaft soll die Kosten der Hausverwaltung übernehmen, die durch eine gerichtliche Klage einer Eigentümerin verursacht wird !!??

    Hier beisst sich doch die Katze im eigenen Schwanz ....

    Was Ihr braucht, ist ein grundlegendes Gespräch bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung mit der Miteigentümerin, welches ein Beschluss hervorbringen muss, das zukünftige Klagen gegen den Verwalter nur über die Eigentümergemeinschaft zu erfolgen hat.

  • vor 9 Jahren

    Wenn die Eigentümergemeinschaft zahlen muss hat die Hausverwaltung einen Fehler gemacht und Ihr müsst die Hausverwaltung verklagen

  • vor 9 Jahren

    Hier muß eindeutig entweder der Verwalter oder die o.g. Frau alle Kosten tragen.

    Die Aussage: "Damit entstehen den restlichen Eigentümern hohe Kosten!"

    ist völlig falsch. Woher haben Sie diese falsche Information ? Von dem Verwalter ?

  • vor 9 Jahren

    Es ist nicht nachvollziehbar wieso durch einen Zivilprozess der Hausverwaltung gegen eine Miteigentümerin den anderen Eigentümern Kosten entstehen. Alle Prozesskosten, die der Hausverwaltung entstehen dürften doch überhaupt nur den Gewinn (Einnahmen) der Hausverwaltung belasten und können nicht auf die anderen Eigentümer umgelegt werden.

    Wenn das anders sein sollte verursacht nicht die klagende Eigentümerin die Kosten für alle anderen, sondern die Hausverwaltung fügt ihnen eine Schaden zu.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Au ja, das ist eine ganz tolle Idee: Klagen mit Gegenklagen zu "beantworten", damit endlich Ruhe ist :-)

    So werden echte Freundschaften für's Leben geboren. Besondere Spezialisten darin sind auffällig oft die "sehr friedlichen Menschen". LOL.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.