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Wohnungsausbesserungskosten rechtens in der Höhe?

also ich war bei einem Privatvermieter 2 jahre. dort war ich im dezember raus. beim ersten abnahmetermin meinten sie das die türen neu geschleift und bearbeitet werden müssen (verkleidung war abgeplatz zwecks anbringen von fotos mit doppelseitigen klebeband), ferner soll das komplette(!) laminat raus (kreisrunder heller fleck wo bürostuhl leider 2 monate ohne unterlage stand) und neu verlegt werden. kostenvoranschlag für die beiden sachen 970€ äppel. zusätzlich für den januar noch ne miete weil die wohnung noch nicht abgegeben ist....der verein heißt übrigens büschel immobilien.

meine frage ist das rechtens?? meine ich hab ma eben 1200 euro auch nich im portmonae. nicht bezahlen und warten auf ne klage bzw anklage die eh nich kommt unter 1000 euro weil sie die nicht durchkriegen??

ach ja meine kaution in höhe von 188 werden wohl mitverrechnet. ich dachte immer ne kaution ist für solche sachen vorgesehen und alles was an kosten darüber geht zahlt der vermieter

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Es ginge billier. Wäre nur die Frage ob Du Freunde oder Kumpel hast, die so etwas können. Von meiner Seite des Rechners ist schnlecht zu sehen wie der Schaden sich so auf Tür oder Boden macht. Grob beurteilt würde ich sagen einige passende Laminatbretter besorgen (falls zu bekommen oder etwa die häfte des Bodens und etwas tricksen. MUSS akzeptiert werden wenn ordentlich gearbeitet wurde und der Schaden behoben ist. Das mit der Tür wäre ähnlich behebbar. Gut gemacht und behoben) Alles in allem könnte nach meiner Schätzung mindestens die Häfte des Verlangten zurück behalten werden. Wichtig: Es darf kein Pfusch verursacht werden. Eine Saut--- Nobelwerkstatt muss aber auch nicht an die Arbeit. Ergo: Erst einmal Freunde fragen, dann erklären man macht es selbst und liefert saubere Arbeit. Drücke mal die Daumen für die Worker.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Das ist rechtens..Die Schäden habt ihr verursacht.. Da wird die Kaution für drauf gehen..Und den Rest mußt du bezahlen.....

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das passt schon so - den Schaden der Türen und des Bodens hast du zu verantworten und man kann nicht nur ein Stück Boden austauschen oder ein Stück Tür neu machen. So ein Stückwerk will kein Nachmieter. Entsprechend wird es natürlich teuer wenn der Zustand wiederhergestellt werden muss, den du als neuer Mieter damals auch bekommen hast.

    Die Kaution ist für genau sowas da, wenn es teurer wird zahlst du natürlich auch den Rest, nicht der Vermieter - du kannst ja auch 500€ Kaution zahlen, dann Schäden für 2000€ verursachen. Das zahlst dann auch du, was kann denn der Vermieter dafür? Komische Idee.

  • vor 9 Jahren

    Der Vermieter muss dem Mieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels geben. Tut er das nicht und lässt die Arbeiten durchführen, muss er die Kosten selber tragen.

    Wieso sollte eine Klage unter 1000 Euro nicht möglich sein ?

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
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