Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Abo Falle-richtig reagieren?

Ja, der Teil mit der Abofalle ist noch nicht vorbei.

Nachdem ich also mehrmals Wiederrufen hatte etc.

[Folgender Fall ist eingetreten:

Person wurde auf der öffentlichen Straße angesprochen, eine Leiferung von etwas stattfinden, von was wurde anfangs verschwiegen. Es solle anscheinend Jugentliche aus Heimen fördern etc. Person meint es gut und hört sich an, was dieser Mann zu sagen hat. Mann und Person schließen also vertrag ab. Mann hatte aber das Wiederrufsrecht mit keinem Wort erwähnt und meinte bevor irgentwas geliefert wird, würde die Person binnen zweier Wochen angerufen werden, ob wirklich alles so in Ordnung ist. Person denk sich: "Alles gut" und geht zurück zur Arbeit (da in Mittagspause war). Person denkt noch etwas darüber nach und nach und nach kommt ihm der Mann von der Abo Falle zweilichtig vor.

Person recherchiert also über die Firma im Internet, Abofalle.

Person schaut noch mal auf den Vertrag, Wiederrufrecht hinten aufgelistet. Gut, da Person alleine Unterwegs war, könnte behauptet werden er würde lügen dass ihm nicht von diesem Recht berichtet worden ist, schreibt also am selben Tag eine E-Mail an die Firma mit einer Wiederrufung. Nach 1 Woche keine Antwort. Person ist verärgert und schreibt nun eine per Post über Einschreiben und Rückschein. Immernoch keine Antwort. Gut, denkt sich Person, ist erledigt. Nach einem Monat kommt eine Bestätigung von der Firma dass sie Häfte nun ab dem 30.12 geliefert werden sollen.

Anwalt ist zu teuer da Person BVB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) besucht.]

Das also die Vorgeschichte.

Nun kommen JEDE Woche diese v****** Häfte an, ich darf jede woche etwa 25km bis zu nächsten Post fahren.

Da ich nun auch das Geld zurückbuchen lassen habe, haben die mir einen Brief geschickt sie wollen mir ne Rechnung zusenden...

Jezt also meine Frage: Wie soll ich darauf nun richtig reagieren?

Und wie auf eventuelle Mahnungen?

Ab wann sollte ich den Anwalt einschalten?

Und kann ich irgentwie verhindern dass die mir diesen Dreck zuschicken? Ich hab nähmlich keine lust jede Woche loszufahren.

Bitte keine dämnlichen Antworten wie: "Hättest du dir früher überlegen sollen"

Danke schon mal im Vorraus

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du hast doch sicher einen Durchschlag von dem Vertrag den du unterschrieben hast? Befindet sich darauf die von dir unterschriebene Widerrufsbelehrung? Wenn ja, so lese ich das raus, hast du ein Abo abgeschlossen und kommst nicht mehr ohne weiteres aus dem Vertrag. Es ist egal ob der Mann auf der Straße darauf hingewiesen hat, wichtig ist, dass du eine Unterschrift gesetzt hast und die Möglichkeit hattest dir den Vertrag durchzulesen. Das mag faktisch nicht so gewesen sein, es ist aber nicht des Händlers Problem wenn du nicht richtig gelesen hast.

    So... ABER...

    du schreibst ja, dass du einen Widerruf nach nur einem Tag angesetzt hast. Das ist entscheidend und wichtig. Wenn dein Schreiben ein Datum hat (per Mail leicht zu beweisen) und dir eindeutig zuzuordnen war, dann ist der Widerruf gültig! Du kannst die Hefte annehmen, es ist nicht dein Problem wenn die Firma XY nicht richtig lesen kann. Aber besser ist die Annahme zu verweigern! Du schickst die Rechnung (die du ja bekommen hast) zurück, mit dem Anhang des ersten und des zweiten Widerrufs, Behelfsweise! mit der fristlosen Kündigung. Weiter schreibst du, dass du dir den Rechtsweg offen hältst, sollte das Schreiben ungeachtet bleiben. Verweise darauf, dass du innerhalb der Frist den Widerruf angesetzt hast und damit rechtskräftig geworden ist. Der Widerruf per Mail ist zulässig und ausreichend, der zweite Widerruf per Post ebenso. Mahnungen kannst du ignorieren und abweisen. Jedes mal mit dem Hinweis, dass du den Widerruf abgegeben hast binnen der Frist von 14 Tagen.

  • vor 9 Jahren

    wie schon geschrieben, nicht zahlen.Entweder zur Verbraucherhilfe oder zum Anwalt.Anwalt kostet auch nicht die Welt, aber der weiss 100% was zu machen ist.Desweiteren kann man evt. Prozesskostenbeihilfe beantragen.Das weiss aber auch der Anwalt.

  • Monika
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Rechtzeitig reagieren indem man sich den Computer-bild-abzock-schutz auf den PC holt.

    Ansonsten schau bitte hier wie man reagieren muss/sollte:

    http://www.google.de/search?hl=de&q=compuerbild-ab...

  • vor 9 Jahren

    Würde mich an die Verbraucherzentrale wenden, aber nicht zahlen und den Anwalt sparen.

    Widerruf wurde rechtzeitig eingelegt.

    Keine Ware von der Post abholen, dies ist wichtig, sollte dies denn geschehen sein, Hefte zur Abholung bereithalten, dies aber der Firma mitteilen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Karl
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    warum holst du es von der post ab ?

    lass den mist auf der post und die schicken das zeug dann nach ein paar tagen wieder zurück.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.