Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrSicherheit · vor 9 Jahren

Krankenwagen mit Blaulicht aber ohne Sirene?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    ja!

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ja aus dem Grund das entweder keine akute Gefahr für den Patienten besteht, also kein Notfall vorliegt, er somit nicht mit überhöhter Geschwindigkeit ins Krankenhaus muß.

    Oder aber der Krankenwagen kommt auch so voran, die Sirene wird ja auch eingesetzt, wenn andere Verkehrsteilnehmer im Weg sind bzw. diese gewarnt werden müssen.Wenn die Straßen frei sind, ist das dann nicht zwingend notwendig.

    @ KÖFRA

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sondersignal

  • j f
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    ALLE bisher gegebenen Antworten waren falsch.

    Die richtige Antwort ist leider für die Allgemeinheit ein bisschen schwierig zu verstehen.

    Also:

    Alle Fahrzeuge der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Krankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, Polizeifahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge, etc.) haben Sonderrechte im Straßenverkehr (haben Vorfahrt, dürfen rote Ampeln überfahren, etc.), wenn dies zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, Gefahr für große Sachwerte, Gefahr für die nationale Sicherheit oder zur Verhinderung einer Straftat oder Verfolgung eines flüchtigen Straftäters notwendig ist. Einzige Voraussetzung: Die Einsatzleitstelle muss über Funk darüber informiert werden, dass dieses Fahrzeug jetzt Sonderrechte wahrnimmt.

    Das alles hat überhaupt nichts damit zu tun, welche Sondersignale (Blaulicht, Martinshorn) eingeschaltet sind.

    Es gibt dafür auch einen triftigen Grund: In bestimmten Fällen wäre es kontraproduktiv, Sondersignale zu benutzen. Wenn beispielsweise die Polizei jemanden, der gerade eine schlimme Straftat begeht überraschen will, darf sie natürlich Sonderrechte während der Fahrt in Anspruch nehmen. Mit eingeschalteten Sondersignalen würde sie aber den Täter extra noch darauf aufmerksam machen, dass er sich aus dem Staub machen sollte!

    Das Dumme dabei ist nur: ohne Sondersignale haben andere Verkehrsteilnehmer kaum eine Chance zu erkennen, ob dieses Fahrzeug gerade Sonderrechte wahrnimmt oder nicht. Im Normalfall wird daher der Fahrer des Einsatzfahrzeugs bei einem solchen Einsatz stets Sondersignale einschalten. Welche er benutzt, liegt in seinem Ermessen. Nachts bei freien Straßen wird der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs in der Stadt beispielsweise oft nur das Blaulicht benutzen, um nicht unnötig alle Anwohner zu wecken.

    Quelle(n): Zivildienst im Rettungsdienst, Personenbeförderungsschein für Krankenwagen
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ja, natürlich. Bei uns hat er z.B. nachts die Sirene nur an, wenn er mit massiv erhöhter Geschwindigkeit fahren muss und man das Blaulicht eigentlich gut sehen kann - sonst würden die armen Stadtbewohner im Bett "stehen". ;o))

    Mit Blaulicht ist ihm genauso Vortritt zu gewähren !!!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Noname
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Sieht man regelmäßig, ja. Der hat dann aber keinerlei Wegerecht, denn dazu muss er die Kombination nutzen. Aber was ist überhaupt die Frage?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Als *Sonderrechte* wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 StVO geregelt. In der Praxis kommt es beispielsweise zu folgenden Übertretungen des Regelwerks:

    - Überschreiten des Tempolimit oder langsames Fahren auf der Autobahn (z. B. Straßenreinigung)

    - Halten oder Parken im Haltverbot

    - Fahren bei Rotlicht

    - Befahren der Gegenfahrbahn

    - Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße

    Sie dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, in der Regel darf es also zumindest nicht zu einer Schädigung kommen. Die juristische Meinung hierzu ist uneinheitlich und schwer überschaubar. Jedoch hat der Fahrzeugführer stets die Verkehrslage und den Auftrag gegeneinander abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

    Sonderrechte führen jedoch nicht dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Diese Pflicht entsteht nur, wenn das *Wegerecht* nach § 38 StVO durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen wird.

    Das *Wegerecht* im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf „freie Bahn“. Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ zu verlangen. Dies wird durch gleichzeitiges Einschalten von Blaulicht und Folgetonhorn (Sondersignal) angezeigt. Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO.

    - „(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    - Es ordnet an: ‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“

    Sonder-Wegerechte NUR mit Blaulicht UND Martinshorn. Andere Verkehrsteilnehmer MUSSEN sofort freie Bahn schaffen. Nicht-Befolgen kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

    Beliebte Situationen OHNE Martinshorn sind z.B. Nachtfahrten, um die Anwohner nicht zu wecken oder Überland-Fahrten ohne Gegenverkehr. Richtig ist das NICHT. Versicherungstechnisch MUSS beides dauerhaft eingeschaltet sein.

    Eine weitere Ausnahme KANN sein, dass der Patient so schwer verletzt ist, dass das Martinshorn störend für den Transport und die Überwachung der Vitalfunktionen des Patienten ist. Alternativ eine nicht dringende Fahrt zum Krankenhaus, also nicht lebensbedrohend.

    Ohne weitere Informationen kann man die Frage nicht beantworten.

    Ich hoffe, ich konnte helfen

    Quelle(n): Wikipedia
  • vor 9 Jahren

    Blaulicht bedeutet im Einsatz ,keine Spazierfahrt ! Mit Sirene ist es ein Notfall. Aufjedenfall muß platz gemacht werden !!Ein Krankenwagen ohne Blaulicht und Sirene ist wie jeder andere Verkehrsteinehmer zu betrachten ,

  • vor 9 Jahren

    sonderrechte

    (bei rot über die kreuzung fahren

    und ähnliches)

    haben nur fahrzeuge mit

    blaulicht und sirene

    nur mit blaulicht ist

    er ein ganz normaler

    verkehrsteilnehmer

  • köfra
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Und wenn ich noch so viele Daumen runter bekomme: Sonderrechte gibt es nur in der Kombination Blaulicht plus Martinshorn. !

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.