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Wird der Bundespräsident vom Bundeskanzler vorgeschlagen ?
Hallo,
der Bundeskanzler wird vom Bundespräsident vorgeschlagen. Kann mir jemand sagen, von wem der Bundespräsident vorgeschlagen wird ?
Danke im Voraus
9 Antworten
- VaitapeLv 7vor 9 Jahren
der Bundeskanzler wird nicht vom Bundespräsident vorgeschlagen -- vor einer Bundestagswahl wird pro Partei der Kanzlerkandidat innerhalb der Partei bestimmt -- die Partei, die die Mehrheit im Bundestag hat, stellt normalerweise den Bundeskanzler -- Ausnahme: 2 Parteien bilden eine Regierungskoalition - dadurch kann es sein, daà die Partei mit den meisten Stimmen nicht den Kanzler stellt (das ist schon vorgekommen in Deutschland)
die Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten werden von den verschiedenen Bundestagsfraktionen vorgeschlagen - gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung -- diese besteht aus allen Abgeordneten des Bundestags, sowie einer gleichen Anzahl von Ländervertretern, die von den Bundesländern nominiert werden -- das können auch Prominente sein, wie z.B. Sportler oder Schauspieler usw.
- vor 9 Jahren
Bei uns schon, weil Frau Merkel regelt alles, sie ist diktatorisch sehr gut geschult. Sie muss ja die rausgeworfenen Pensionszahlungen nicht verantworten.
Offiziell wird er von der Bundesversammlung gewählt.
Quelle(n): keine - Anonymvor 9 Jahren
Der Bundeskanzler wird n i c h t vom Bundespräsidenten vorgeschlagen sondern vom Bundestag gewählt. Dazu stellen die Parteien "Kanzlerkandidaten" auf und die Parteien die die Wahlen gewinnen (einschlieÃlich möglicher Koalitionspartner) geben der/dem Kanzlerkandidaten dann ihre Stimme. Konrad Adenauer wurde so bei der ersten Wahl mit nur einer Stimme Mehrheit (angeblich seiner eigenen Stimme) der erste Bundeskanzler. Der Bundespräsident bestätigt lediglich den/die Kanzler(in) im Amt und kann ihn/sie ggf. auch wieder entlassen, wenn er/sie zurücktreten sollte.
Den/die Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten benennen die Regierungsparteien und die Opposition. Dieser wird dann in der "B u n d e s v e r s a m m l u n g" gewählt. Die Bundesversammlung tritt daher auch nur alle 5 Jahre zusammen, ausschlieÃlich zu dem Zweck, den /die Bundespräsidenten(-in) zu wählen!
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- CassandraLv 7vor 9 Jahren
Regierungsämer werden in der Bundesrepublik von den Parteien ausgekungelt, eine
Folge ihres grundgesetzwidrigen Machtmonopols. "Sie treten immer öfter so auf
als seien sie der Staat wie weiland Ludwig XIV:"... siehe:
http://www.freiewelt.net/nachricht-2191/60-jahre-d...
Das gilt sowohl für den Kanzler als auch den Präsidenten. Allerdings waren der jetzige
Bundespräsident als auch dessen Vorgänger Wunschkandidaten der Bundeskanzlerin,
Frau Merkel und ihre Partei hat sich ihren Wünschen entsprechend verhalten.
Das Volk hat darauf keinen EinfluÃ, weil das System Mängel bei der Gewalten-
teilung aufweist.
Die Wähler können nur die Kandidaten wählen, welche ihnen von den Parteivorstän-
den vorgesetzt werden. Zwar soll laut Grundgesetz "alle Staatsgewalt vom Volke
ausgehen" und die Parteien sollen - - nur - - "an der politischen Willensbildung mitwirken"
jedoch machen die Parteien fast alles alleine und dazu gehört auch das Auskungeln
von Ãmtern.
http://www.lorenzkirche.citykirche-magazin.de/imag...
Im Parlament sitzen Angehörige der Exekutive, welche dort nichts zu suchen hätten,
sie und die Regierung befördern sogar die Richter in deren "unabhängige" Ãmter, die
vor MachtmiÃbrauch schützen sollten.
Das gehört zu den Gründen, die von Kritikern aufgezählt werden, "Warum Deutsch-
land keine Demokratie ist" - siehe
http://www.buergerstimme.com/Design2/2009-12/warum...
Für ein demokratisches Staatswesen wäre es angemessen,, wenn der Bundespräsident
vom Volke selbslt gewählt wird, wie in einem Verfssungsentwurf vorgeschlagen, dann
käme es nicht zu solchen Auseinandersetzungen derart, wie sie zur Zeit wegen des jet-
zigen Bundespräsidenten stattfinden
http://www.verfassungswerkstatt.de/von_arnim_staat...
Artikel 54 DV
"(1) Der Bundespräsident wird vom Deutschen Volk in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das
vierzigste Lebensjahr vollendet und das dreiundsechzigste noch nicht vollendet hat...."
- vor 9 Jahren
Meine Antwort:
Nein, de facto wird der BP von der Geschäftsleitung der BRD unter
Ausschluss der Ãffentlichkeit "vorausgewählt" um dann so zu tun
als ob man ihn wählen werde..
Die beste Recherche findest Du bei Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim:
Das beste Buch über die Machenschaften: "Die Deutschlandakte"..!
http://www.youtube.com/watch?v=KToJCFNJVwU
Zitat
"Ãffentlich beschwören sie das Gemeinwohl,
tatsächlich aber haben sie nur das eigene Wohl im Sinn. Parteienpatronage,
Gleichschaltung der Medien, politische Einflussnahme auf Justiz, Wissenschaft
und GroÃunternehmen sowie Korruption gehören zum alltäglichen Geschäft..!
Die politische und wirtschaftliche Klasse hat die Verfassungsregeln,
die sie eigentlich bändigen sollen, im eigenen kurzsichtigen Interesse entschärft
und agiert, absoluten Herrschern gleich, zunehmend im kontrollfreien Raum.
Wirkliche Sanktionen sucht man selbst bei offensichtlichem Versagen
meist vergeblich. ..."
Zitatende.
Dieses Buch ist ein "Muss" für jeden, der sich kompetent und ergebnisorientiert
mit dem Thema "Entmachtung der politischen und wirtschaftlichen Klasse" bzw.
"Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Deutschland"
..auseinandersetzen will. Unglaublich oder untauglich..?! Hier sind Belege:
Korruption & Klüngel - Bananenrepublik Deutschland?
http://www.youtube.com/watch?v=EUgRxzF9QeQ
Die einfachste Antwort lautet:
Artikel 54 GG
Zum Bundespräsidenten ist jeder Deutsche wählbar,
der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr
vollendet hat.
Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre.
AnschlieÃende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Ob nach einer Unterbrechung eine dritte Amtszeit zulässig wäre, ist umstritten.
Die Wahl erfolgt ohne Aussprache durch die Bundesversammlung.
Diese besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl
von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Bundesländer, den Landtagen,
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die Bundesversammlung tritt spätestens dreiÃig Tage vor Ablauf der Amtszeit
des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreiÃig Tage
nach diesem Zeitpunkt zusammen.
Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.
Gewählt ist,
wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält.
Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht,
so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Damit sollte deine Frage umfassend beantwortet sein..
Quelle(n): Grundgesetz f ü r die Bundesrepublik (in) Deutschland.. Demokratie oder Parteiendiktatur in der BRD.. http://www.wir-entmachten-die-politische-klasse.de... Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_... 3SAT Die Deutschland-Akte http://www.youtube.com/watch?v=KToJCFNJVwU Bananenrepublik Deutschland.. http://www.youtube.com/watch?v=EUgRxzF9QeQ - Anonymvor 9 Jahren
Nein, abgesetzt!
- vor 9 Jahren
Die führenden Parteien können ihre Kandidaten wählen.
Im Parlament wird dann gewählt.
Bei einem Unentschieden wird erneut gewählt.
Bei Wulff kam es erst bei der dritten Wahl zu einer Entscheidung, und zwar zu der, dass er Bundespräsident wurde.