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Frage zu "Einschreibesendung"?
Ob Einwurfeinschreiben, Einschreiben gegen Unterschrift oder gar mit Rückschein: Was aber ist damit bewiesen? Dass der Empfänger meinen Brief auch wirklich erhalten hat. Aber es sagt doch nichts darüber aus, was denn nun in dem Brief drin war, vielleicht ja nur ein leeres Blatt Papier. Kann man sich sicher sein, dass eine Kündigung von was auch immer (Arbeitsstelle, Abo-Vertrag etc.) wirklich zweifelsfrei nachgewiesen werden kann? Beweist ein Einschreiben nicht einfach nur, dass der Empfänger "IRGENDWAS" von mir bekommen hat und dies bestätigt? Wie ist die rechtliche Situation?
3 Antworten
- HelgaleLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Eigentlich hast Du recht. Den gleichen Gedanken habe ich auch schon gehabt. Man müsste bei der Post - vor Ort - vor dem Beamten eine Kopie des Einschreibebriefes erstellen und beglaubigen lassen, daß wirklich der entsprechende Inhalt in dem Brief steht. Sonst hat man wirklich schlechte Karten.
- LeneLv 6vor 9 Jahren
Wenn dein Vertragspartner zum Antragsgegner wird, die Geschichte also vor Gericht landet, musst du tatsächlich beweisen, was in diesem Umschlag gesteckt hat.
Deshalb brauchst du mindestens einen glaubwürdigen Zeugen, der zugesehen hat, was du geschrieben hast, wie du es in den Umschlag gesteckt und das Ganze zur Post gebracht hast.
Noch besser: Den Gerichtsvollzieher bemühen. Der tütet selber ein.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Du hast Recht. Ein guter Jurist kann das so dem Gericht klar machen. Deshalb solltest Du das Schreiben mit einem Zeugen in den Umschlag stecken und gemeinsam mit Ihn den Einschreibebrief aufs Postamt bringen oder direkt in den Briefkasten des Empfängers werfen