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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Wie kann gegen den Entscheid der Nichtaufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen vorgegangen werden?

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim sieht die Grenze zur Strafbarkeit im Falle des Privatkredits der Geerkens an Christian Wulff in einem Gutachten als eindeutig überschritten an. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute wiederholt, dass sie dabei bleibt im Fall des Privatkredits keine Ermittlungen einzuleiten. Der Strafrechtler Osman Isfen wollte auf Nachfrage von Spiegel-Online nicht ausschließen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung zur Nichtaufnahme von Ermittlungen auf Weisung des Justizminister gehandelt habe. Wie kann also gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft Hannover keine Ermittlungen gegen Christian Wulff aufnehmen zu wollen vorgegangen werden?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Dagegen kann man Widerspruch einlegen,denn der Fall könnte bis zum BGH gehen.

    Doch ein Sprichwort besagt: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Man kann dagegen Beschwerde einlegen.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Der von Arnim gehört zu den üblichen Verdächtigen. Den nimmt man in einem solchen Zusammenhang eh nicht ernst. Und gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kannst du faktisch gar nichts tun.

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