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kann die getrennt lebende ehefrau meines lebensgefährten ihm aus eifersucht den umgang verbieten?

Die getrennt Lebende Ehefrau meines Lebensgefährten verbietet ihm den Umgang mit seinem Sohn aus Eifersucht,sie möchte nicht,das er seinen Sohn zu uns nach Hause bringt.*es gibt kein Gerichtsurteil*

Update:

mimi...was muss mein lg wissen

Update 2:

christab.....du hast ja eine tolle meinung von den männern!!!!wow...nein....nein....und hab ich schon erwähnt....das er sich um alles kümmert und sie total auf stur stellt....

Update 3:

nachtzug....wildrose und christab...was müsst ihr nur für frustrierte frauen sein..ihr könnt einem eigentlich nur leid tun so zu denken muss einen doch zwangsläufig krank machen....ich habe eine normale frage gestellt wollte eine normale antwort und keinen schwank aus eurer vergangenheit

17 Antworten

Bewertung
  • keks
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    @ Wildrose... das geht doch aber ein wenig zu weit...Warum beschimpfst du die Fragestellerin so? Sie ist uns absolut keine Rechenschaft darüber schuldig, warum die Ehe ihres neuen Partners gescheitert ist.

    Sie hat lediglich eine Frage gestellt, wie ihre aktuelle Situation zu handhaben ist.

    Nein, die Noch-Frau hat keine Handhabe gegen den Vater. Mit solchen Aktionen wird sie es vor Gericht schwer haben.

    Nehmt euch einen Anwalt oder klärt das zumindest beim Jugendamt ab.

    .

  • Betty
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn ich das lese sträuben sich meine Nackenhaare. Dein Lebensgefährte, die Ehefrau und du sollten euch zusammensetzen und Klartext reden, ihr seid erwachsene Menschen. Lass das Kind da raus. Das Kind sollte den Umgang mit beiden Elternteilen haben, wenn der Vater sich nichts zu schulden kommen liess.

    Redet mit der Mutter. Macht ihr klar, dass ihre Enttäuschung, Eifersucht und Machtgehabe nicht auf den Schultern des Kindes ausgeführt werden darf. Sollte der Sohn aber den Umgang mit dir nicht wünschen, akzeptiere das bitte.

    LG

    Betty

  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Dann muss er das Besuchsrecht vor Gericht durchsetzen. Rechtlich hat sie keine Handhabe aber wenn sie den Sohn nicht "rausrückt" kann dein Freund nur zum Anwalt gehen.

  • Dein Lebensgefährte hat ein Recht darauf, seinen Sohn zu sehen.

    Wenn seine getrennt lebende Ehefrau das nicht freiwillig einsieht, muss dein Lebensgefährte das notfalls vor Gericht durchsetzen!

    Allerdings könnte seine Ex vor Gericht vorbringen, dass sie nicht möchte, dass du dabei bist, wenn dein Lebensgefährte mit seinem Sohn etwas unternimmt. Wenn sie damit durchkommt und du wirst dabei "erwischt", wie du doch bei dem Treffen dabei bist, kann dein Lebensgefährte das Umgangsrecht verlieren! So habe ich es zumindest irgendwo im Netz gelesen, weiß aber nicht mehr, auf welcher Seite das war!

    Also, im Normalfall darf sie ihm den Umgang aber nicht verbieten!

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  • vor 9 Jahren

    Also getrennt lebend heisst noch nicht geschieden, oder?

    Also auch noch keine Sorgerechtsvereinbarung bzw. keine Vereinbarung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bwz. keine bindende Besuchsregelung? Gibt es ein hängiges Verfahren und/oder vorläufige Regelungen? Ist das Jugendamt dabei und was sagen die? Wie alt ist der Sohn? Wie viel Jahre waren dein LAG & seine zukünftig Ex verheiratet? Wären alles hilfreiche Informationen.

    Ganz grundsätzlich aber kann sie ihm das nur mit der Begründung einer möglichen Kindeswohlgefährdung verbieten LASSEN!! (Gericht), sie selber schon mal gar nicht. Wenn sie über das Kind versucht sich zu rächen o.ä. steht dein LAG vor einer schweren Entscheidung. Ficht er diesen Kampf mit seiner Ex aus, gibt es auf jeden Fall ein "Opfer": Das Kind.

    Liebt dein LAG seinen Sohn so sehr, dass er vlt. in der Lage wäre, ihn (vorläufig) aufzugeben, um den Krieg zu verhindern, solange hier noch derart die Emotionen beherrschend sind?

    Oder aber ist er bereit, die "harte Tour" zu gehen, d.h., Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihm, also in ihrer Familie lebend?

    Quelle(n): Fragen sie meinen nicht mehr verheirateten Bruder
  • Das muss entweder zwischen denen geregelt werden oder aber vor Gericht geklärt werden.

    Jeder Vater/Mutter hat ein recht auf das Kind!!!

  • vor 9 Jahren

    Normalerweise nicht, jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Wie ist denn das Sorgerecht geregelt?

    Hier muss dein Lebensgefährte schnell aktiv werden, zur Not muss er das Umgangsrecht einklagen.

    Er sollte sich von einem Anwalt beraten lassen!

  • vor 9 Jahren

    Natürlich kann sie, aber das hätte überhaupt keinen Sinn. Sie hat deinem Lebensgefährten nichts zu verbieten. Ehemänner und Frauen sind eigenständige Menschen, die selber entscheiden können, was sie machen wollen.

    Und wenn beide das Sorgerecht haben, dann müsste dein Freund schon einiges anstellen, um das wieder zu verlieren.

    Solange die beiden noch verheiratet sind, sind auch beide für das Kind verantwortlich. Dein Lebensgefährte kann entscheiden, was er verantworten kann im Umgang mit dem gemeinsamen Kind.

    Nun könnte die Noch-Ehefrau versuchen, einen Richter zu finden, der ohne triftige Gründe den Umgang mit dem Kind verbietet, aber das wird ihr nicht gelingen.

    Dein LG würde überprüft werden und seine jetzigen Lebensumstände (wozu auch deine Anwesenheit gehört) müssten geprüft werden, bevor ein Vormundschaftsrichter sein Urteil fällt.Das alles wäre aber nicht zum Wohle des Kindes.

    Seine Ex könnte noch versuchen, den Jungen gegen seinen Vater und dich aufzuhetzen.

    Auch das wäre nicht gut für das Kind und es kann passieren, dass die Frau das Kind abgeben muss.

    Dein lg sollte sich noch mal mit seine Frau zusammensetzen, nachdem er einen Anwalt konsultiert hat.

    Den Rechtsberater braucht dein Freund sowieso. Dann kann er ihn auch gleich bitten, den Fall genauer zu durchleuchten und evtl. einen Brief an die Ex zu verfassen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn beide das Sorgerecht haben, also 50/50 dann:

    Also, in diesem Fall kann ich Dir 100-ig% helfen! Unendlich: Nein! Das habe ich alles hinter mir! Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe und wir hatten genau das selbe Problem, wie Du! Das Ganze ging vor Gericht! Sie hatte auch den Umgang mit seiner Tochter aus Eifersucht verweigert. Das Gericht hat ihr auf gut Deutsch einen Vogel gezeigt! Viele Mütter wissen nicht, wie oft sie sich in Gefahr begeben, wenn sie solche Spielchen treiben! Wenn das zu oft vorkommen würde, wäre das eine Gefährdung des Wohls des Kindes im psychologischen Sinne! Das muss sie trennen!!! Sonst kann es eines Tages für sie sehr gefährlich aussehen, in gerichtlicher Hinsicht.

  • vor 9 Jahren

    Na sowas! Ist dein Lover nicht in der Lage, seine Angelegenheiten, die seine Familie und den Umgang mit seinem Sohn betreffen, selbst zu regeln? Warum mischst du dich ein? Das geht dich doch im Grunde nichts an. Denke mal nach: wärst du in diesem Fall nicht auch eifersüchtig? Offensichtlich steht dein Geliebter bereits unter deinem Pantoffel.

    @töffel - mir bleibt die Spucke weg. Was bist du für ein Kerl? Und was meinst du, wie lange die neue Freundin bleibt, wenn du kein Einkommen mehr hast? Die Weiber sind heutzutage oft genauso verdorben wie ihr Kerle. Alles kaputt, Ehe, Familie, kein Einkommen. Und das bei der heutigen Arbeitsmarktlage. Hast du das alles bei deinem Ratgeben bedacht?

    @christab: endlich mal jemand mit Durchblick, das scheinen ja schöne Verhältnisse zu sein mit einem Hampelmann als Fremdgänger

    @Wildrose: etwas krass deine Ausdrucksweise, aber du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Schlimm, wie die Mehrheit hier die Sachlage beurteilt, als wäre die Fragestellerin auch noch im Recht

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