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Von der Auftragsbestätigung bis zur Auslieferung 265% Preissteigerung, darf der Verkäufer das?

Hallo, im Dezember habe ich ein Ersatzteil für eine Küchenmaschine bestellt im Internet, für 7,60€. Habe auch die entsprechende Auftragsbestätigung mit ebendiesem Preis bekommen. Nun kommt der Artikel 6 Wochen später und kostet jetzt über 20€!

Ist der Artikel mein Eigentum, wenn ich den zunächst vereinbarten Preis bezahle?

Ich habe nämlich keine Lust zur Post zu latschen und auch noch für die Retoure zu blechen.

Ich würde mich vor allem über vertragsrechtliche/juristische Argumente freuen!

Update:

@Bengel

Nein,keine Zusatzkosten, deutscher Händler. Der Artikel , ein Kunstofflöffel, ist einfach teurer auch im online Katalog geworden.. ist der einzige der das spanische Teil in Deutschland anbietet, die anderen Ersatzteile sind ebenfalls grauenhaft teuer geworden... Monopolistenschwein.....:-((

Update 2:

nochmal @Bengel: Doch doch Versand muss ich natürlich auch bezahlen, das war so selbstverständlich, dass ich das überlesen habe! Danke fürs Nachlesen!

Update 3:

Dass man die bezahlen muss ist klar, die habe ich deswegen gar nicht mit in die Frage genommen!

2 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Durch beiderseitige Willenserklärung ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

    Der Verkäufer hat dies durch Zusenden der Auftragsbestätigung anerkannt.

    Im Laden hättest Du das Teil sofort mitgenommen, sodass der Verkäufer dort auch keine Preiserhöhung hätte nachfordern können.

    Durch Bezahlung des vereinbarten Preises ist das Geschäft abgeschlossen (§433 BGB)

    Es sei denn, der Verkäufer hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung zugegangen sein müssen, festgelegt, dass zwischenzeitliche Preisanpassungen vom Käufer zu tragen sind.

    Anfechtung wegen Irrtums ist möglich (§119 BGB).

    Ansonsten gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes §312b BGB.

    Quelle(n): BGB
  • Bengel
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    bevor Du aktiv wirst prüfe mal, ob der Artikel teurer wurde oder ob Zusatzkosten (Porto, Versand, Verpackung) enthalten sind. Eventuell hast Du dem keine Beachtung geschenkt.

    Dann musst Du prüfen, wie diesbezüglich die Auftragsbestätigung aussieht.

    Sendest Du den Artikel zu unrecht zurück kann Dich das sehr teuer kommen.

    Außerdem hast Du über Internet gekauft, da ist wichtig zu prüfen, in welchem Land Du bestellt hast. EU-Recht gilt nur innerhalb der EU, und dauch da gibt es Unterschiede von Land zu Land

    ---------------

    es gilt der Preis am Tag der Bestellung bzw Auftragsbestätigung. Das aber keine Versandkosten anfallen kann ich nicht glauben, sind diese nicht ausgewiesen hat der Versender trotzdem Anspruch auf die geringstmöglichen Kosten (Post). Das der Versand Geld kostet ist ja allgemeine Lebensweisheit

  • vor 9 Jahren

    Mit der Bestellannahme in Form der Auftragsbestätigung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Daher darf die Rechnung nicht höher ausgestellt sein.

    Es könnte sein, dass es einen Mindestbestellwert gibt, doch dieser muss in der Auftragsbestätigung bereits erwähnt sein.

    Du kannst dich auf den Preis von € 7,60 berufen.

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