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jalousie in Mietwohnung defekt. Wer zahlt? Mieter oder Vermieter?
10 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn die Jalousie mit der Wohnung vermietet wurde, also dem Vermieter gehört, muss dieser für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung sorgen.
Sollte die Jalousie jedoch nicht zum vermieteten Objekt gehören, dann musst du die Kosten übernehmen.
- VaitapeLv 7vor 9 Jahren
wenn die Jalousie von Anfang an Bestandteil der Wohnung war, muß der Vermieter die erforderliche Reparatur tragen -- sollte die Jalousie nachträglich vom Mieter installiert worden sein, trägt der Mieter die Kosten.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Wenn Du sie mitgemietet hast ist der Vermieter in der Verantwortung. Nur fällt die Reparatur meist unter den Kleinreparaturparagrafen und dann bist Du dafür zuständig
- Anonymvor 9 Jahren
Hat der Vermieter sie eingebaut, dann er.
Defekt ist ein dehnbarer Begriff, wenn sie aufgrund von natürlichen Verschleiß kaputt geht, dann auch der Vermieter, hast du aber den Schaden (mit)verursacht, dann du.
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- woko51Lv 6vor 9 Jahren
das dürfte, wie Sprendlinger richtig sagt, unter die Kleinreparaturklausel fallen, die man normalerweise unterschreibt (bis 51 €), bewegte Dinge, Verschleißobjekte, die der Mieter anfasst oder benutzt
möglicherweise sagt der Vermieter, das sei vom Vormieter und gehe ihn nichts an.
Falls die Reparatur viel teurer als 51 € wäre, wäre zu fragen und festzustellen:
War es beim Einzug bereits kaputt (dein Versäumnis bei der Wohnungsübergabe) oder ist es erst bei dir "kaputt gegangen"..? Und was ist überhaupt kaputt? Ist das reparabel? Ist das durch deine falsche Benutzung entstanden? Ist das ein Uralt-Teil gewesen, das wirklich austauschbedürftig war- vom Vermieter, wenn er das als Teil der vermieteten Wohnung anbietet wie etwa einen Teppichboden und nicht vom Vormiter zurück gelassen wurde..
- shinita57Lv 6vor 9 Jahren
Kurz und bündig, zahlt Vermieter, wenn Mieter die Jalousie nicht mutwillig zerstörte.
Was Mieter zahlt - ist ein normaler Verschleiß vom Gurt, was auch kein großer Aufwand wäre/ist.
- emilia2007Lv 6vor 9 Jahren
kommt auf den schaden an. grundsätzlich zahlt erst mal der vermieter. wenn dieser aber grob fahrlässigen oder vorsätzlichen gebrauch nachweisen kann, musst du selbst zahlen.
- Anonymvor 9 Jahren
Wenn sie mitvermietet ist, solltest du dem Vermieter den Schaden melden als Mietmangel. Dann muss er eine Reparatur veranlassen. Ob du die bezahlen musst, hängt von der Klausel über Kleinreparaturen im Mietvertrag ab. Die sind oft ungültig. Mieter können nur verdonnert werden, Kosten zu bezahlen, NIE selber Reparaturen veranlassen müssen. Die Höhe der Einzelreparatur muss begrenzt sein(das waren mal 150 DM früher) und die Gesammte Kostenmenge im Jahr sollte auch begrenzt sein. (das waren mal 8% der Jahreskaltmiete)
- SandraLv 7vor 9 Jahren
wenn diese fest installiert ist bzw. zur Wohnung gehört, muß der Vermieter auch für die Instandhaltung sorgen. Handelt es sich um Kleinstbeträge, bzw. kann der Mieter den Schaden mit geringen Kosten selbst beheben, gehört dieses zu den Kleinreparaturen, die vom Mieter zu tragen sind.Diese betragen 75 Euro pro Jahr.Das bedeutet jedoch nicht, das ein Mieter diese 75 Euro auf einen Schlag bezahlen muß, weil die Instandsetzung eben soviel kostet.Somit ist kein Mieter verpflichtet beispielsweise 60 Euro für die Reparatur zu zahlen, da diese Summe nicht mehr zu den Kleinreparaturen gehört und die Summe von 75 Euro ja aufs ganze Jahr gerechnet wird, eben für Kleinigkeiten wie Dichtungen usw.
- helena1945Lv 6vor 9 Jahren
Das ist ohne "Wenn und Aber" ganz alleine die Sache des Vermieters.
Alles, was in der Wohnung fest installiert ist, ist bei einem Schaden durch diesen zu übernehmen.
Hatte selbst letztes Jahr das Band gerissen und gleich am nächsten Tag wurde das durch den Vermieter ersetzt.