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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 9 Jahren

Umzugsurlaub ?? oder ganz normal Urlaub beantragen ?

servus,

hab da mal eine Frage. Ich ziehe demnächst um.... und da muss ich ja bei meinen Chef Urlaub einreichen. Gibt es dann dafür einen bestimmten Urlaub, weil ich von vielen jetzt schon Umzugsurlaub gehört habe, ist das dann ein anderer oder im endefekt der selbe...

vielen danke

5 Antworten

Bewertung
  • Hans
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    einen gesetzlichen Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub hast Du nicht, es ist möglich, dass der Tarifvertrag so eine Vereinbarung vorsieht ,,,,

    Du kannst aber deinen Chef bitten, Dir einen Tag unbezahlten "Sonderurlaub" zu geben, den er Dir nicht verwehren kann,

  • vor 9 Jahren

    In vielen Firmen ist das üblich. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch. Ich habe einen Tag Sonderurlaub bekommen, wäre ich in eine andere Stadt gezogen hätte ich sogar 3 Tage bekommen.... Frag einfach im Personalbüro, beim Betriebsrat oder Vertrauensmitarbeiter nach...

  • vor 9 Jahren

    Ich zitiere: Auch Sie haben sicher schon oft von anderen Aussagen gehört wie: "Wenn man umzieht, hat man grundsätzlich gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub." Nun, dem ist tatsächlich aber nicht so. Weder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sehen dies vor.

  • vor 9 Jahren

    Je nach Branche stehen Dir 0-2 zusätzliche Urlaubstage zu

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  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    nein, wenn du umziehst, stehen dir 1-2 Tage Sonderurlaub zu, je nachdem was in eurem Trifvertrag steht und ob du in eine andere Stadt ziehst oder innerhalb desselben Ortes umziehst.Der Sonderurlaub muß dir zuzüglich deinem regulären Urlaub gewährt werden.Also wenn du aufs Jahr ursprünglich 30 Tage Urlaub hättest, stehen dir dann eben 31 oder 32 zu.Manche Firmen gewähren auch 3 Tage, wenn man weiter wegzieht, das ist im Tarifvertrag genau geregelt.Einen einheitlichen gesetzlichen Anspruch hat man jedoch nicht.In den meisten Tarifverträgen gibt es hierfür jedoch eine Regelung unter "Sonderurlaub". Diese gelten auch für die eigene Hochzeit oder einem Todesfall der nächsten Angehörigen.Es gibt allerdings auch viele Firmen, die keinen gültigen Tarifvertrag haben, dann sollte man mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln, ob man z.B. unbezahlten Urlaub bekommen kann.Ansonsten ist der Tarifvertrag zuständig.

    die DR Drücker sind wohl wieder mal unterwegs. In unseren Tarifvertrag ist der Sonderurlaub geregelt.Wir bekommen innerorts einen Tag, und wenn man weiter als 50km wegzieht, sind es 2 Tage.Diese Tage habe ich auch immer zusätzlich so erhalten!!!

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