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Tex Hex fragte in GesundheitZahnpflege · vor 9 Jahren

Zahnarzt Kosten bezahlt- Behandlung nicht mehr gewünscht- Geld zurück?

Hallo, ich habe mal eine wichtige Frage.

Im vergangenden Jahr habe ich bei einem Zahnarzt eine aufwendige Behandlung durchführen lassen. Mir mussten in der Folge fast alle Zähne im oberen Kiefer entfernt werden. Seit einem 3/4 Jahr trage ich nun eine Prothese. Eigentlich sollte jetzt eine festsitzende Brücke installiert werden. Ich möchte das aber nicht mehr, bin zufrieden so.

Frage: ist der Zahnarzt nun verpflichtet, mir das Geld wieder auszuzahlen bze. zurück zu erstatten? Immerhin handelt es sich um eine Dienstleistung, die ich jetzt nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Vielen Dank im vorraus =).

Update:

@Mimi- Danke für die schnelle Antwort. Damit es keine Missverständnisse gibt: ich habe schon den kompletten Betragbezahlt! Es wurde noch keine Anfertigung für mich gemacht, das wäre mir klar- wenn er schon alles hat anfertigen lassen, muss ich es bezahlen. Aber da wird wohl kaum seit einem 3/4 Jahr meine fertige Schiene im Labor liegen ..

Update 2:

@exenter: so in etwa habe ich mir das auch gedacht, wie du es beschreibst. Ich wäre auch mit einer "Strafgebühr" einverstanden, habe damit sogar schon gerechnet. Habe meinem Zahnarzt gemailt, mal schauen, was er sagt.

@letzter Poster: völlig richtig, es war nur als Übergangslösung gedacht, genau aus dem Grunde, weil sich der Kiefer noch verändert und daher kann unmöglich schon etwas angefertigt sein. Es ist aber tatsächlich so, daß die komplette Behandlung, auch die festsitzende Brücke, schon bezahl wurde. Ein Heil- und Kostenplan wurde aufgestellt vor Behandlungsbeginn, richtig.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Da fehlen eine Menge Fakten, um das beurteilen zu können. Ein Behandlungplan ist nur ein Plan in Teilschritten. Die Prothese war wohl nur als Übergangslösung vorgesehen, da sich das gesamte Kiefer auch durch den Heilungsprozess verändert. Eine fest eingesetzte Brücke ist ein weiterer Schritt in der Behandlung und die Bezahlung erfolgt erst, wenn die Brücke angefertigt und erfolgreich eingesetzt ist. Folglich solltest du mit deinem Zahnarzt darüber sprechen. Wahrscheinlich wurde auch zu anfangs ein Heil- und Kostenplan für die gesamte Behandlung aufgestellt worde, denn den benötigst du für jede krankenkassenseitige Leistung. Aber bisher bezahlt hast du sicherlich nur den ersten Behandlungsschritt.

  • vor 9 Jahren

    Wenn der Zahnarzt zu diesem Teil der Leistung (Brücke) noch keine Kosten hatte, darf er diesen Teilbetrag auch nicht behalten. Das wäre sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung, der ja keine erbrachte Leistung gegenüber steht.

    Das Problem dabei ist, dass diese umstrittene Leistung aber bereits vertraglich gebunden ist und der Zahnarzt mit dieser Einnahme rechnen durfte, die ihm nun verloren ginge.

    Insofern ist es notwendig mit dem Arzt die Sache zu bereden, um zu erfahren ob er die volle Summe zurückzahlt oder einen Teil als "Abstandssumme" vom bestehenden Leistungsvertrag einbehält

  • Mimi
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    nein, der arzt hatte ja unkosten (labor) die er natürlich an dich gibt. und du hast den auftrag gegeben. schau doch mal in deinen vertrag rein, DA STEHT DAS GARANTIERT DRIN.

    wenn du es dir im moment einfach nicht leisten kannst, frag doch einfach ob due ratenzahlung machen kannst, viele nehmen das an.

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