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Auto aufenhalt in der Werkstatt bestätigen lassen?

Hallo,

ich habe vor langer Zeit ein Auto erworben. Da dieses allerdings diverse Mängel hatte, stand es in der Werkstatt. Nun war eine ewig lange Zeit vergangen. Seither bin ich nicht zur Anmeldung gekommen. Tüv hat gefehlt. Und ohne Tüv keine neuen Papiere. Jedenfals kenne ich unsere Beamten. Der Tüv hat mir geraten, mir ein Schriftstück aus der Werkstatt mitgeben zu lassen, die bestätigt, dass der Wagen monatelang dort stand.

Nur was muss dort drin stehen. Der Werkstatt-Besitzer ist keine gute Sekretärin. Und fragte mich nun, wie sowas denn aussehen müsse.

Ja, gute Frage.. Reicht es, wenn Firmenname plus Anschrift an mich adressiert steht, und "hiermit bestätige ich den Aufenhalt des Wagens XY in meiner Werktstatt im Zeitraum von X bis X ?

Danke für die Hilfe

Update:

@ aber nicht doch: Das hab ich mir doch gedacht ;) Mir gings wirklich mehr um den Text an sich ;)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Aus dem Text sollte deutlich hervorgehen, aus welchen Gründen sich das Fahrzeug so lange in der Werkstatt befand.

    Textvorschlag:

    Hiermit bestätigt Fa. XY, dass sich das Fahrzeug Marke, Typ, Fahrgestellnummer, evtl. altes amtliches Kennzeichen, in der Zeit von ... bis ... wegen umfangreicher und zeitaufwendiger Reparaturen in unserer Wekstatt befand. In diesem Zeitraum wurde das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.

    ...denn du kennst ja unsere Beamten ;-)

  • Karl
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    das reicht vollkommen aus.

  • vor 9 Jahren

    Auf jeden Fall soll dann auch noch die Unterschrift und - in Deutschland ganz wichtig - der Stempel auf dem Schreiben stehen.

    mfG gw38

  • vor 9 Jahren

    Ja, reicht.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    du brauchst kein Schriftstück, interessiert eh keinen. Auto kann genauso gut bei dir in der Garage oder sonst wo gestanden haben, da will keiner einen "Nachweis" drüber und geht auch keinen was an...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das ist völlig belanglos und interessiert keine alte Sau. Der TÜV (und jede andere zugelassene Prüforganisationen) kann eine HU durchführen, auch wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Und wenn Tüff okay, dann Zulassung kein Problem.

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