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Erbe ausschlagen /Beerdigungskosten?
Hallo,
da es mein erster Todesfall innerhalb der Familie ist muß ich leider hier fragen.
Folgendes:
Mein Onkel ist an Silvester verstorben. Er hat keine Frau(Verwitwet) aber ein Kind. Das Kind ist 13 Jahre alt und lebt im Moment bei seiner Schwester.
Nun geht es darum wer die Beerdigung zahlen muß. Als Angehörige gibt es nur noch das minderjährige Kind und mein Onkel selber hatte noch 3 Geschwister. Wer zahlt jetzt die Beerdigung wenn sich 2 Geschwister weigern?
Wenn man ein Erbe ausschlagen will bekommt man dann von irgendwo Post ( ob man es annehmen will oder nicht) oder muß man sich irgenwo melden? Gibt es da eine Frist?
Ich danke für erstzunehmende Antworten.
@ Fred
Mein Cousin wohnt bei seiner Schwester das ist richtig aber es ist seine Halbschwester weil sie einen anderen Vater hat.
5 Antworten
- LeneLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
1. Wenn es kein Testament gibt, ist das Kind Alleinerbe. Das Kind selbst kann das Erbe so nicht ausschlagen, das geht nur mit dem gesetzlichen Vormund.
2. Wenn das Kind das Erbe ausschlagen sollte, werden die Geschwister des Onkels als Erben ermittelt und angeschrieben. Dann haben sie 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.
3. Nur wenn alle Geschwister ausschlagen, geht das Erbe in die nächste Runde. Und solange du keine amtliche Post erhältst, dass man dich als Erben ermittelt hat, musst du dir keinen Kopf machen.
4. Grundsätzlich ist die Beerdigung aus dem Erbe zu zahlen. Aber: Der Bestatter will sein Geld, bevor das Erbe geklärt ist. Die Nachkommen sind dazu verpflichtet, aber das Kind ist noch zu jung. Wenn sich nun also 2 der 3 Geschwister standhaft weigern, sollte der/die Dritte das Geld eben allein vorstrecken und sich später vom Erbe wiederholen.
- KarlLv 5vor 9 Jahren
du musst zum amtsgericht um das erbe auszuschlagen.
die frist ist glaube ich bis 6 wochen nach bekannt werden des todesfall.
so ein schwachsinn " wenn kein erbe vorhanden ist muss auch die beerdigung nicht bezahlt werden ".
wenn man das erbe annimmt und hinterher erfährt, dass nur schulden vorhanden sind hat man pech gehabt und man erbt die schulden.
du brauchst auch nicht zum notar, du kannst selber zum amtsgericht und das erbe ausschlagen.
- shinita57Lv 6vor 9 Jahren
Die Frage wäre zunächst, ob es überhaupt etwas zu erben gibt, und ein Testament vorhanden, wenn nicht tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Zunächst wäre der Onkel erbberechtigt usw..
http://www.artikel-online.de/Artikel/recht/erbscha...
- ?Lv 7vor 9 Jahren
Erstmal gehört dein Onkel nicht mehr zu deiner Familie. Er hat in der eigenen Familie noch ein 13 jähriges Kind, das bei der Schwester wohnt. Also muss er damit ja auch ein volljähriges Kind haben, sonst dürfte das 13 jährige Kind da nicht wohnen. Dann soll er auch noch 3 Geschwister haben. Also geht dir das gar nichts an. Die Hinterbliebenen müssen sich schon einig werden, wer erstmal bezahlt. Mit dem Bezahlen der Beerdigungskosten kann man schlieÃlich nicht warten, bis nach vielen Monaten mal die Erbschaftsangelegenheiten geklärt sind.
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- MyladyLv 7vor 9 Jahren
Zuerst musst du mal die Nachricht bekommen, dass du geerbt hast. Mit dieser Nachricht musst du zum Notar, der dann an das entsprechende Gericht schreibt, dass du das Erbe ausschlägst.
Wenn kein Erbe vorhanden ist, muss auch die Beerdigung nicht bezahlt werden. Dein Onkel bekommt eine "Billig-Beerdigung", die von der Gemeinde bzw. von der Stadt bezahlt wird.